Steuern bezahlt jeder Bürger in Deutschland. Es beginnt mit den Abzügen auf das Gehalt und endet mit dem Zuschlag der Mehrwertsteuer beim Einkauf. Brutto und Netto erklärt dies: Brutto ist die Summe vor dem Abzug der Steuern, Netto die Summe, die nach nach Abzug der Steuern übrig bleibt.
Was viele nicht wissen: Das Netto des eigenen Gehalts kann bis zu einem gewissen Grad durch Steuerfreibeträge angehoben werden. Wer einen neuen Job erhält, bekommt zuerst seinen Bruttolohn gesagt. Um herauszufinden, was Netto davon übrig bleibt, gibt es zwei Möglichkeiten: Abwarten, was die erste Lohnabrechnung sagt – oder im Internet einen Gehaltsrechner wie diesen der Süddeutschen Zeitung suchen. In diesen werden das Monatsgehalt, die Steuerklasse und die gesetzlichen und freiwilligen Versicherungen eingegeben, damit das Netto-Gehalt berechnet werden kann. Viele stolpern beim Ausfallen über den Begriff „Zuschläge (steuerfrei)“. Damit sind die Werbungskosten und teilweise auch Sonderausgaben gemeint, die von der Steuer abgesetzt werden können.
Werbungskosten
Werbungskosten sind in §9 EStG definiert – allerdings in einem komplizierten Juristendeutsch, wie unter gesetze-im-internet.de zu sehen. Generell gesehen sind diese Kosten gar nicht so kompliziert:
- Werbungskosten mindern die Steuerlast bei Einkünften der Arbeitnehmer
- Es zählen alle Kosten dazu, die durch die Arbeit entstehen
- Pauschal werden 1.000 Euro vom Finanzamt berücksichtigt
Die 1.000 Euro besagen, dass die Werbungskosten nur dann angerechnet werden, wenn sie über diesem Betrag liegen. Neben den Kosten, die durch die Arbeit entstehen, gehören generell alle Kosten hinzu, die ausgegeben werden müssen, damit überhaupt Geld verdient werden kann. Weiterbildungskosten beispielsweise, damit einem der Job erhalten bleibt, oder die Kosten für das Bewerbungsfoto. Die folgende Tabelle listet auf, welche Kosten als Werbungskosten verstanden werden können. Um das Geld vom Fiskus zurück zu erhalten, muss genau nachgewiesen werden, dass sie überhaupt angefallen sind – Rechnungen sollten daher am besten aufgehoben werden.
Sonderausgaben
Unter diesen Begriff fallen all jene Ausgaben, die weder unter den Werbungskosten zu verbuchen sind, noch den Betriebsausgaben zugerechnet werden können – die aber dennoch von der Steuer zu befreien sind. Altersvorsorgeaufwendungen fallen unter anderem darunter, sowie Unterhaltsleistungen bei geschiedenen Personen. Diese Ausgaben müssen genau nachgewiesen werden, damit sie von der Steuer abgesetzt werden können.
Besonderheiten beim Absetzen von der Steuer
Etwas abzusetzen bedeutet, den Posten in der Steuererklärung anzugeben und sich vom Finanzamt die Steuern zurückzahlen zu lassen. Am Beginn eines Jahres, nachdem sie die Erklärung abgegeben haben, bekommen daher einige Haushalte einen finanziellen Zuschuss. Dieser ist aber nicht nur dann zu erhalten: Im Bereich der Pendlerpauschale ist es möglich, die Steuern direkt zu erhalten und damit ein höheres Netto-Einkommen zu haben. Beim Gehaltsrechner ist dieser Punkt unter „Zuschüsse“ vermerkt. Bekommt der Arbeitnehmer daher regelmäßig jedes Jahr 3000 Euro Pendlerpauschale vom Fiskus zurück, kann er stattdessen auch beantragen, dass diese ihm gar nicht abgezogen wird.
Dies bedeutet, dass ein Prozentteil des Gehalts nicht versteuert wird – dadurch werden insgesamt weniger Steuern abgezogen und der Arbeitnehmer erhält ein höheres Netto-Gehalt. Welche Vorgehensweise sich am besten eignet, ist jedem selbst überlassen. Einige Familien benötigen das höhere Netto-Gehalt, damit sie sich die Fahrten zur Arbeit überhaupt leisten können. Andere wiederum wollen lieber einmal im Jahr sozusagen einen Bonus erhalten und diesen für einen schönen Urlaub oder andere Freizeitaktivitäten ausgeben – so muss im gesamten Jahr bewusst kein Geld gespart werden, da die Pendlerpauschale für genügend Rücklagen für einen Urlaub sorgt.