Banken nehmen eine Verrechnung von Verlusten und negativen Einnahmen mit positiven Kapitalerträgen bereits während des Jahres vor. Hierzu bilden sie für jeden Anleger einen sog. virtuellen „Verlustverrechnungstopf„. Bis zur Höhe der Verluste wird dann von positiven Kapitalerträgen keine Abgeltungsteuer einbehalten oder früher einbehaltene Steuer wieder erstattet. Genau genommen bilden die Banken sogar zwei Verlustverrechnungstöpfe, und zwar einen allgemeinen Verlustverrechnungstopf und einen Aktien-Verlustverrechnungstopf speziell für Verluste und Gewinne aus Aktiengeschäften.
Weiterlesen
Schlagwort: Termin
Frohe Ostern oder auch die letzte Chance!
Gestern war gefühlt noch Weihnachten, nicht mehr lange und es ist schon wieder Ostern! Die Zeit rennt und auch der Abgabetermin für Ihre Steuererklärung rückt immer näher!
Weiterlesen
Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März
Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
Weiterlesen
Steuerbescheide erst ab Mitte März
Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2011
Eigentlich ist alles we immer. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden muss. Das gilt ebenso für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer. Einen abweichenden Termin gibt es, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt wird. Dann endet die Frist am 31. Dezember 2012.
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.