Schlagwort: Finanzamt

Wie unterscheiden sich Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit?

Je nachdem ob Sie ein Gewerbe betreiben oder als Freiberufler tätig sind, müssen Sie im Bereich „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit“ im Feld „Ergebnis lt. eigener Ermittlung“ den ermittelten Gewinn bzw. Verlust (Einnahmen – Ausgaben) eintragen.
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Fragen und Antworten: Kann ich die Kosten für die Steuersoftware absetzen?

Nutzerfrage: „Kann ich die Kosten, die ich an Sie bezahlt habe über 14.99 Euro  auch bei der Steuererklärung einreichen?“

Lohnsteuer kompakt: „Kosten für die Nutzung der Steuerberatungssoftware können Sie unter „Arbeitnehmer > Werbungskosten“ eingeben. Dies lohnt sich nur,
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Fragen und Antworten: Wie Sie für die Einkommensteuererklärung Ihre Steuernummern herausfinden.

Nutzerfrage: „Ich habe Probleme mit der Steuernummer, wo finde ich welche Nummer?“

Lohnsteuer kompakt: „Es gibt grundsätzlich drei verschiedene Nummern, die in der‪ ‎Steuererklärung‬‬ an unterschiedlichen Stellen abgefragt werden:
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NV-Bescheinigung hilft Steuern sparen

Rentner, Schüler und Studenten können Zinsen und Dividenden oft über den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro hinaus steuerfrei einnehmen. Voraussetzung ist, dass die jährlichen Einkünfte den steuerlichen Grundfreibetrag (derzeit 8.130 Euro zuzüglich Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro) nicht überschreiten.
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Fehlerhafter Steuerbescheid? So legen Sie Einspruch ein!

mail_greenUntersuchungen haben ergeben, dass jeder fünfte Steuerbescheid fehlerhaft ist. Nach Angaben des Bundes der Steuerzahler in Berlin hat das allerdings nicht mit dem aktuellen Schuldenrekord des Staates zu tun. Vielmehr sind Personalmangel und Regelungswut im Steuerrecht schuld an der schlechten Quote. Den Einkommenssteuerbescheid sollten Steuerzahler deshalb nicht einfach abheften, sondern genau nach dem Erhalt gründlich prüfen.


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Einfach online prüfen: Der elektronische Steuerbescheid

bescheidpruefung-icon-1Nachdem Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht haben, überprüft ein Finanzbeamter Ihre Angaben und Sie erhalten Ihren Einkommensteuerbescheid in Papierform per Post zugestellt. Alle Kunden von Lohnsteuer kompakt können ab sofort zusätzlich auch Ihren elektronischen Steuerbescheid abrufen und online in Ihrem Kundenkonto verwalten.


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Getrennte Veranlagung: Wann lohnt sie sich?

Nicht nur romantische Gründe sprechen fürs Heiraten. Dank des Ehegattensplittings gilt  der Bund fürs Leben auch als Steuersparmodell. Insbesondere Paare, bei denen einer deutlich mehr als der andere verdient, profitieren von der Zusammenveranlagung. Dabei werden die zu versteuernden Einkünfte zusammengerechnet und dann halbiert, so dass jeder Partner gleich viel Steuern bezahlen muss – insgesamt normalerweise weniger, als wenn jeder seine eigene Steuererklärung machen würde.


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Deutschlands schönstes Finanzamt?

Müssen öffentliche Gebäude schön sein? Meist ist dies nicht der Fall und in den meisten Orten dominieren auch bei den Verwaltungen der 60er und 70er Jahre oft Zweckbauten. Schön sind die wenigsten! In Garmisch-Partenkirchen sieht der Neubau des Finanzamts allerdings weniger zweckmäßig aus: Den Angestellten wird ein unverbaubarer Blick auf die Alpen geboten und dem Steuerpflichtigen fällt da vielleicht auch der Gang zum Finanzamt ein wenig leichter.


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Neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat gemeinsam mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein neues Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2013 herausgegeben. Das Merkblatt soll Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, die richtige Wahl der Steuerklasse erleichtern.
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Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich

Mit Lohnsteuer kompakt starten Sie in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt Ihnen seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.

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Steuerzahler werden 2013 entlastet: Grundfreibetrag steigt

Arbeitnehmer können von 2013 an mit Steuerentlastungen rechnen: Laut dem Existenzminimumbericht der Bundesregierung muss der Grundfreibetrag in jedem Fall steigen. Damit hätten Arbeitnehmer ab dem kommenden Jahr mehr Geld zur Verfügung, da das Finanzamt erst für Einkommen über dem Grundfreibetrag Steuern abziehen darf.


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Jetzt Lohnsteuer-Freibeträge für das Jahr 2013 beantragen!

Elektronisches Verfahren kommt 2013 – Freibeträge müssen wieder wie vor der Übergangszeit 2011/2012 jährlich beantragt werden

Unter dem Namen „ELStAM“ (für „Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale“) werden künftig alle Daten für den Lohnsteuerabzug zwischen Finanzämtern, Unternehmen und Arbeitnehmern digital übermittelt. Zum 1. Januar 2013 startet das neue Verfahren.
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Steuererklärung: Auch Auslandsrentner im Fokus des Finanzamts

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Rentner, die heute im Ausland leben, aber früher in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt haben, müssen ihre deutsche Sozialversicherungsrente in den meisten Fällen auch in Deutschland versteuern. Das betrifft sowohl Deutsche, die ihren Lebensabend nun im Ausland verbringen, als auch Ausländer, die nach vielen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
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Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich

Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Steuerbescheide erst ab Mitte März

Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.