Zum 1.7.2020 steigen die Renten im Westen um 3,45 % und im Osten um 4,20 %. Mit der Rentenerhöhung 2020 steigen der aktuelle Rentenwert von gegenwärtig 33,05 Euro auf 34,19 Euro und der aktuelle Rentenwert (Ost) von gegenwärtig 31,89 Euro auf 33,23 Euro . Der aktuelle Rentenwert (Ost) steigt damit auf 97,2 % des aktuellen Rentenwerts West (bisher: 96,5 %). Das Rentenniveau beträgt 48,21 %.
Grundlage für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Die relevante Lohnsteigerung beträgt 3,28 % in den alten Ländern und 3,83 % in den neuen Ländern. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei der Einfluss der Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) außer Acht bleibt. Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmensituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist.
Nachhaltigkeitsfaktor: Neben der Lohnentwicklung wird durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirkt sich der Nachhaltigkeitsfaktor mit +0,17 Prozentpunkten leicht positiv auf die Rentenerhöhung 2020 aus.
Faktor Altersvorsorge: Damit wird die Veränderung der Aufwendungen der Arbeitnehmer beim Aufbau ihrer Altersvorsorge auf die Anpassung der Renten übertragen. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2018 (18,6 %) gegenüber dem Jahr 2019 (18,6 %) unverändert geblieben ist und die sog. „Riester-Treppe“ seit 2014 nicht mehr zur Anwendung kommt, wirkt sich der Faktor Altersvorsorgeaufwendungen in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.
Angleichung Ost: Bei der Rentenanpassung für die neuen Bundesländer sind die im Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz festgelegten Angleichungsschritte relevant. In diesem Jahr ist der aktuelle Rentenwert (Ost) mindestens so anzupassen, dass er 97,2 % des Westwerts erreicht. Mit dieser Angleichungsstufe fällt die Rentenanpassung Ost höher aus, als nach der tatsächlichen Lohnentwicklung Ost.
Corona-Krise im Jahre 2020: Gemäß Rentenformel folgt die jährliche Rentenanpassung der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres. Die Rentenerhöhung 2020 spiegelt denn auch die gute Einkommensentwicklung im Jahr 2019 wider. Für das Krisenjahr 2020 wird jedoch mit einem kräftigen Rückgang der Löhne gerechnet, zumal für rund zehn Millionen Arbeitnehmer Kurzarbeit angemeldet wurde und die Arbeitslosigkeit bereits stark steigt. Doch eine 2009 eingeführte Rentengarantie sorgt dafür, dass den Ruheständlern selbst bei schrumpfenden Lohneinkünften im Folgejahr keine Kürzung droht.
Diese Rentengarantie sah ursprünglich vor, dass die Einsparungen in den Folgejahren nachgeholt werden. So geschah es etwa nach der Finanzkrise 2008, als die Rentengarantie die Älteren zunächst vor Einbußen schützte, sie in den Folgejahren ab 2011 dann aber doch an den Folgen der Krise beteiligte – über geringere Rentenanpassungen.
Diesen Nachholfaktor hat die große Koalition mit ihrem letzten Rentenpaket im Jahr 2018 jedoch außer Kraft gesetzt. Mit der Einführung einer „doppelten Haltelinie“ beim Rentenniveau und beim Beitragssatz haben SPD und Union sichergestellt, dass die Rentner zwar voll am Aufschwung, aber nun überhaupt nicht mehr am Abschwung beteiligt werden.