Bescheinigung außerhalb EU / EWR 2024

Leben Sie außerhalb der EU oder des EWR und erzielen Einkünfte in Deutschland? Dann kann Ihnen die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR helfen, steuerliche Vorteile zu sichern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Antrag – kompakt und verständlich.

Was bringt die Bescheinigung?

Die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR ermöglicht es Personen mit Wohnsitz in einem Drittstaat, in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden – trotz Auslandsaufenthalt. Das eröffnet wichtige steuerliche Vorteile, darunter:

  • den Grundfreibetrag

  • den Sonderausgabenabzug

  • das Ehegattensplitting

Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 90 % Ihrer weltweiten Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre ausländischen Einkünfte den im § 1 Abs. 3 EStG festgelegten Grundfreibetrag nicht überschreiten.

Wer braucht die Bescheinigung?

Die Bescheinigung ist relevant für alle, die außerhalb der EU oder des EWR leben – also in sogenannten Drittstaaten wie:

  • Schweiz

  • USA

  • Kanada

  • Vereinigtes Königreich (UK)

  • Australien

  • asiatische Staaten (z. B. Thailand, Japan, China)

Wenn Sie trotz Auslandswohnsitz steuerlich in Deutschland begünstigt behandelt werden möchten, müssen Sie die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR vorlegen. Das betrifft insbesondere Personen mit regelmäßigen Einkünften aus Deutschland, etwa durch Vermietung, Renten oder Kapitalerträge.

So funktioniert der Antrag:

Zunächst laden Sie das benötigte Formular direkt über unsere Website herunter. Anschließend lassen Sie die Angaben von der zuständigen Steuerbehörde Ihres Wohnsitzstaates bestätigen – inklusive Stempel und Unterschrift. Sobald das Formular vollständig ausgefüllt und bestätigt ist, reichen Sie es bei Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt ein.

Wichtig: Beantragen Sie die Bescheinigung möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung durch ausländische Behörden erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann.


Fazit

Ohne die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR können Ihnen erhebliche steuerliche Vorteile entgehen. Sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihre Ansprüche – und vermeiden Sie unnötige steuerliche Nachteile.

 


Hier finden Sie die Bescheinigung außerhalb EU / EWR in verschiedenen Sprachen: