Leben Sie außerhalb der EU oder des EWR und erzielen Einkünfte in Deutschland? Dann kann Ihnen die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR helfen, steuerliche Vorteile zu sichern. Hier erfahren Sie alles Wichtige zum Antrag – kompakt und verständlich.
Was bringt die Bescheinigung?
Die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR ermöglicht es Personen mit Wohnsitz in einem Drittstaat, in Deutschland als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt zu werden – trotz Auslandsaufenthalt. Das eröffnet wichtige steuerliche Vorteile, darunter:
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den Grundfreibetrag
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den Sonderausgabenabzug
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das Ehegattensplitting
Voraussetzung dafür ist, dass mindestens 90 % Ihrer weltweiten Einkünfte der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder Ihre ausländischen Einkünfte den im § 1 Abs. 3 EStG festgelegten Grundfreibetrag nicht überschreiten.
Wer braucht die Bescheinigung?
Die Bescheinigung ist relevant für alle, die außerhalb der EU oder des EWR leben – also in sogenannten Drittstaaten wie:
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Schweiz
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USA
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Kanada
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Vereinigtes Königreich (UK)
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Australien
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asiatische Staaten (z. B. Thailand, Japan, China)
Wenn Sie trotz Auslandswohnsitz steuerlich in Deutschland begünstigt behandelt werden möchten, müssen Sie die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR vorlegen. Das betrifft insbesondere Personen mit regelmäßigen Einkünften aus Deutschland, etwa durch Vermietung, Renten oder Kapitalerträge.
So funktioniert der Antrag:
Zunächst laden Sie das benötigte Formular direkt über unsere Website herunter. Anschließend lassen Sie die Angaben von der zuständigen Steuerbehörde Ihres Wohnsitzstaates bestätigen – inklusive Stempel und Unterschrift. Sobald das Formular vollständig ausgefüllt und bestätigt ist, reichen Sie es bei Ihrem zuständigen deutschen Finanzamt ein.
Wichtig: Beantragen Sie die Bescheinigung möglichst frühzeitig, da die Bearbeitung durch ausländische Behörden erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Fazit
Ohne die Bescheinigung außerhalb der EU/EWR können Ihnen erhebliche steuerliche Vorteile entgehen. Sichern Sie sich daher rechtzeitig Ihre Ansprüche – und vermeiden Sie unnötige steuerliche Nachteile.
Hier finden Sie die Bescheinigung außerhalb EU / EWR in verschiedenen Sprachen:
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Deutsch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Englisch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Französisch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Russisch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Serbisch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Spanisch 2024
- Bescheinigung außerhalb EU / EWR – Türkisch 2024