Update: Angabe von Einkommensteuer-Vorauszahlungen jetzt möglich!

Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.

Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.

Wo kann ich die geleisteten Steuervorauszahlungen eintragen?

Wo kann ich geleistete Vorauszahlungen angeben?

Wo kann ich geleistete Vorauszahlungen angeben?

Hierfür setzen Sie ein Häkchen unter „Sonstige Angaben > Steuervorauszahlungen 2013“, wenn Sie diese für das Steuerjahr 2013 an das Finanzamt geleistet haben. Um es Ihnen so einfach wie möglich zu machen, können Sie aus vorgegebenen Zeiträumen wählen, lediglich ist die Zuordnung der zahlenden Person zu bestimmen sowie die Beträge der einzelnen Positionen anzugeben und schon wird Ihnen die Vorauszahlung Ihrer Steuerlast zugute geschrieben.

Wichtig: Die hier angegebenen Steuervorauszahlungen werden NICHT an das Finanzamt übermittelt. Ihre Eingabe dient nur für die korrekte Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung durch Lohnsteuer kompakt.

 

 

 

 

4 Kommentare zu “Update: Angabe von Einkommensteuer-Vorauszahlungen jetzt möglich!”:

  1. Anna

    Hallo,
    wenn ich für 2017 nachträgliche EST Vorauszahlungen habe mit Fälligkeit zum 20.1.2018
    Werden die auf meine Steuerschuld 2017 oder 2018 angerechnet? Also ich meine gebe ich die bei Datev in der Erklärung 2017 als nachträgliche Vorauszahlungen an obwohl ich diese erst in 2018 bezahlt habe?

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Anna,

      Einkommensteuer-Vorauszahlungen werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Die Zahlen liegen ja dem Finanzamt als Zahlungsempfänger vor und sollten im Steuerbescheid daher auch automatisch berücksichtigt werden. Sollte dem Finanzamt bei der Berücksichtigung der Vorauszahlungen ein Fehler unterlaufen, müssten Sie natürlich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph

      Hallo Karola,

      Ihr geschiedener Mann kann ggf. die Ausgleichszahlungen im Rahmen des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs oder die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Der Ausgleichsberechtigte muss dann aber die Einnahmen dann im Bereich „Sonstige Einkünfte“ (Anlage SO) angegeben und versteuern. Prüfen Sie hierzu bitte die abgeschlossene Versorgungsvereinbarung.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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