Die geleisteten Einkommensteuer-Vorauszahlungen müssen generell in der Steuererklärung nicht eingetragen werden, diese werden im Steuerbescheid von Ihrem Finanzamt automatisch berücksichtigt. Wenn Sie wissen wollten, wie viel Sie an Erstattung oder Nachzahlung zu erwarten haben, mussten Sie in der Vergangenheit die Vorauszahlungen von der von Lohnsteuer kompakt errechneten Steuerlast abziehen.
Jetzt können die Steuervorauszahlungen auch separat bei Lohnsteuer kompakt erfasst werden, um diese Angaben bei der Berechnung durch unser Programm zu berücksichtigen.
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