Beziehen weder Sie noch Ihr Ehegatte Arbeitslohn aus einem aktiven Beschäftigungsverhältnis oder Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis, müssen Sie eine Einkommensteuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einkünfte – genauer: der „Gesamtbetrag der Einkünfte“ – den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigen (§ 56 EStDV).
Schlagwort: Einkommensgrenzen
Wohnungsbauprämie: Erhöhung von Prämie und Einkommensgrenzen
Die Bildung von Wohneigentum, insbesondere zur Selbstnutzung, ist ein wichtiger Schutz vor steigenden Belastungen durch Wohnkosten, vor allem im Alter. Im Hinblick auf den Eigentumserwerb ist es wichtig, bereits junge Menschen zu motivieren, frühzeitig mit dem Ansparen von Eigenkapital zu beginnen. Mit der Wohnungsbauprämie wird insbesondere
das Sparen in Bausparverträgen gefördert und hierfür ein entsprechender Anreiz geschaffen.
Weiterlesen