Bei einem Umzug in ein Seniorenwohnstift können die künftigen Bewohner oftmals zwischen Apartments unterschiedlicher Größe wählen, ja sogar zwischen Apartments mit bis zu drei Zimmern und bis zu 75 qm Wohnfläche. Erfolgt die Heimunterbringung wegen Krankheit, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit, sind die Kosten für Unterbringung, Verpflegung, Betreuung und Pflege als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Die Frage ist, ob auch die Kosten für ein Drei-Zimmer-Apartment mit 74 qm Wohnfläche anerkannt werden.
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Schlagwort: Bundesfinanzhof
Hochwasserkatastrophe 2016: Steuererleichterungen für Geschädigte
Durch Unwetter mit Hochwasser im Mai und Juni 2016 sind in weiten Teilen Deutschlands Schäden in Milliardenhöhe entstanden. Zahlreiche Orte sind verwüstet, unzählige Menschen stehen vor dem Nichts, haben Hab und Gut verloren, sehen nur noch die Trümmer ihrer Existenz. Die Beseitigung der Schäden wird zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Den Geschädigten und auch den Unterstützern will der Fiskus mit verschiedenen Steuererleichterungen helfen.
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Arbeitszimmer: Kosten bei gemeinsamer Nutzung richtig absetzen
Nutzen Sie ein Arbeitszimmer gemeinsam mit Ihrem berufstätigen Ehegatten, Lebenspartner oder Lebensgefährten, ist häufig unklar, wer welche Aufwendungen in welcher Höhe steuerlich absetzen kann. Klar ist, dass als erstes die Arbeitszimmerkosten zu berechnen sind und den beiden Nutzern entsprechend dem Nutzungsverhältnis zugeordnet werden.
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Immobilienfinanzierung: Beiträge zur Risikolebensversicherung keine Werbungskosten
Bei Darlehen zur Finanzierung einer Vermietungsimmobilie verlangt die finanzierende Bank oder Bausparkasse im Allgemeinen den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Dies hat sowohl für die Bank als auch für den Darlehensnehmer einen großen Vorteil: Falls der Darlehensnehmer während der Vertragslaufzeit verstirbt, bekommt die Bank den ausstehenden Kredit von der Versicherungsgesellschaft und der Erbe eine schuldenfreie Immobilie.
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Witwenrente: Kürzung von Rente und Freibetrag wegen höheren Einkommens
Witwen- und Witwerrenten unterliegen – wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – der Besteuerung. Entscheidend ist der Rentenfreibetrag, der im zweiten Rentenbezugsjahr festgelegt und lebenslang nicht mehr angepasst wird. Doch was passiert, wenn sich die Rente aufgrund der Einkommensanrechnung verringert? Muss dann auch der Rentenfreibetrag neu berechnet werden? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt darauf eine klare Antwort.
Lebensversicherung: Verluste aus Verkauf eines Altvertrages nicht absetzbar?
Bei „alten“ Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, bleibt die Ablaufleistung vollkommen steuerfrei, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Jahre beträgt. Wird ein solcher „Altvertrag“ verkauft, gilt Folgendes: Bei einem Verkauf bis 2008 blieb der Erlös steuerfrei. Was passiert wenn die Lebensversicherung erst danach verkauft wurde?
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Whistleblowing: Prämien für Verrat sind steuerpflichtig
In den USA gehört das Verpfeifen („Whistleblowing“) seit langem zum guten Ton, und die „Whistleblower“ streichen meistens eine stattliche Erfolgsbeteiligung ein. Den höchsten jemals gezahlten „Judaslohn“ bekam im Jahre 2007 der frühere UBS-Vermögensverwalter Bradley Birkenfeld von der amerikanischen Steuerbehörde. Er hatte Beweise dafür geliefert, dass sein damaliger Arbeitgeber UBS von der Schweiz aus reichen Amerikanern bei der Hinterziehung von Steuern geholfen hatte. Dafür erhielt er eine Belohnung von sage und schreibe 104 Millionen Dollar!
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Erbstreitigkeiten: Kosten für Zivilprozess absetzbar?
Nach früherer BFH-Rechtsprechung und nach neuer Gesetzeslage ab 2013 sind Kosten eines Zivilprozesses nur dann als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührt und „wenn der Steuerpflichtige Gefahr liefe, seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können“ (§ 33 Abs. 2 Satz 4 EStG). Gilt das aber auch für Erbstreitigkeiten?
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Prozesskosten: Kosten für Zivilprozess grundsätzlich nicht mehr abzugsfähig
Bei der steuerlichen Anerkennung von Kosten für einen Zivilprozess war der Fiskus schon immer knauserig: Solche Kosten wurden nur selten als „zwangsläufig“ erachtet und somit meistens als außergewöhnliche Belastungen abgelehnt. Als zwangsläufige Aufwendungen erkannte die Rechtsprechung Zivilprozesskosten nur an, wenn der Prozess existenziell wichtige Bereiche oder den Kernbereich menschlichen Lebens berührte.
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Vermietung: Fahrten zum Vermietungsobjekt meist in voller Höhe absetzbar
Vermieter müssen immer wieder zu ihrem Vermietungsobjekt fahren, um dort nach dem Rechten zu sehen, um Renovierungen durchzuführen, um Probleme mit dem Mieter zu klären, um Besichtigungstermine mit Mietinteressenten wahrzunehmen, um Gartenarbeiten zu erledigen usw. Gemäß § 9 Abs. 3 EStG gelten für die Fahrten im Zusammenhang mit den Mieteinkünften die gleichen Regeln wie bei Arbeitnehmern für die Fahrten zur Arbeitsstätte.
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Übertragung des BEA-Freibetrag: Widerspruch ist möglich
Der Familienleistungsausgleich ist schon kompliziert genug. Bei geschiedenen, getrennt lebenden sowie nicht miteinander verheirateten Eltern aber wird er noch schwieriger. Im Gegensatz zum Kindergeld, das immer nur einer Person gezahlt wird, stehen die steuerlichen Freibeträge für Kinder, nämlich Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildung), grundsätzlich beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Die Übertragung des BEA-Freibetrag von der Mutter auf den Vater (und umgekehrt) kann mit der Steuererklärung beantragt werden.
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Prozesskosten: Kosten für Scheidungsfolgesachen weiterhin nicht abzugsfähig
„Bis dass der Tod euch scheidet?“ Von wegen. Etwa jede dritte Ehe in Deutschland geht vorzeitig auseinander. Und jedes Mal ist dies mit ganz erheblichen Kosten für beide Parteien verbunden. Für jeden Ehegatten stellt sich die Frage, ob er seine Scheidungskosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung absetzen darf. Zu unterscheiden ist dabei zwischen den Kosten des Scheidungsverfahrens und der Scheidungsfolgesachen:
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Kein Splittingtarif für Alleinerziehende
Alleinerziehende werden nach dem Grundtarif besteuert. Einen Splittingtarif für Alleinerziehende gibt es bisher nicht. Für die Kinder haben Alleinerziehende zudem einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag – ab 2015 in Höhe von 1.908 Euro zuzüglich eines Erhöhungsbetrages von 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Bis 2014 betrug der Entlastungsbetrag 1.308 Euro ohne Berücksichtigung der Kinderzahl (§ 24b EStG).
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Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten?
Aufwendungen infolge Unfall, Beschädigung oder Diebstahl sind nach bisherigem Verständnis stets zusätzlich zur Entfernungspauschale und zusätzlich zur Dienstreisepauschale als Werbungskosten absetzbar, wenn sich der Schaden auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet. Die Unfallkosten oder andere Aufwendungen sind in voller Höhe abziehbar, nicht etwa nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Andererseits werden sie auch nicht mit dem beruflichen Nutzungsanteil an-erkannt, wenn der Schaden auf einer privaten Fahrt eintritt.
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Scheidungskosten auch ab 2013 weiter absetzbar
Bis 2012 waren Anwalts- und Gerichtskosten einer Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar – zumindest solche für die eigentliche Scheidungssache und für den Versorgungsausgleich. Aber ab 2013 will die Finanzverwaltung Scheidungskosten generell nicht mehr steuermindernd anerkennen – weder für die Scheidungsfolgesachen noch für die eigentliche Scheidungssache mitsamt Versorgungsausgleich.
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Wenn die Ausgaben für die Übungsleitertätigkeit höher sind als die Einnahmen…
Nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Pfleger und Künstler sind steuerbegünstigt: Die Vergütungen hierfür bleiben bis zu 2.400 Euro im Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei. Der steuerfreie Höchstbetrag ist nicht allzu üppig, doch viele Vereine können selbst diesen Betrag nicht einmal zahlen.
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Neue Arbeitshilfe: Den Kaufpreis einer Immobilie selber aufteilen!
Wer ein Gebäude oder eine Eigentumswohnung kauft, erwirbt gleichzeitig auch den dazu gehörigen Grund und Boden mit. Falls die Immobilie vermietet werden soll, muss der im Kaufvertrag vereinbarte Gesamtkaufpreis auf das Gebäude und auf den Grund und Boden aufgeteilt werden, weil nur der Gebaudeanteil und eben nicht der Bodenanteil steuerlich abgeschrieben werden kann.
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Bildschirm-Arbeitsbrille als Werbungskosten absetzen?
Mit zunehmendem Alter ist eine „normale“ Brille mit Fernteil und Nahteil ungeeignet für die Arbeit am Computer, denn der mittlere Abstand zum Bildschirm wird dabei nicht zufriedenstellend erfasst. Hierzu gibt es spezielle Arbeitsbrillen mit zwei unterschiedlichen Dioptrien, deren oberer Teil die Distanz zum Bildschirm und deren unterer Teil die Distanz zur Tastatur berücksichtigt. Da diese Brille keinen Fernteil enthält, ist sie als gewöhnliche Alltagsbrille nicht geeignet. Die Frage ist, ob die Kosten einer Bildschirmbrille als Werbungskosten absetzbar sind.
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Hochbegabte Kinder: Lerntherapie nicht absetzbar
Etwa drei Prozent aller Kinder sind weit überdurchschnittlich intellektuell befähigt und gelten somit als hochbegabt. Von hochbegabten Kindern wird häufig erwartet, dass sie sich in der Schule durch herausragende Leistungen auszeichnen. Das ist zwar bei vielen, aber doch nicht bei allen hochbegabten Kindern der Fall. Sie bringen oftmals schlechte Noten nach Hause (sog. Minderleister).
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Gilt der Besuch einer Kunstausstellung als Fortbildung?
Der Besuch von schöngeistigen Veranstaltungen, wie Konzerten, Theateraufführungen, Museen, Lesungen u. Ä., fördert die Allgemeinbildung und ist damit grundsätzlich dem Bereich der privaten Lebensführung zuzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn solche Besuche für die Berufstätigkeit nützlich und förderlich sind (BFH-Urteil vom 8.2.1971, BStBl. 1971 II S. 368).
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Doppelter Haushalt: Eigener Hausstand nur noch mit finanzieller Beteiligung
Auch Ledige können die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen. Voraussetzung dafür ist u. a., dass sie einen eigenen Hausstand unterhalten oder mitunterhalten, d. h. die Haushaltsführung bestimmen oder zumindest mitbestimmen.
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