Witwen- und Witwerrenten unterliegen – wie alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung – der Besteuerung. Entscheidend ist der Rentenfreibetrag, der im zweiten Rentenbezugsjahr festgelegt und lebenslang nicht mehr angepasst wird. Doch was passiert, wenn sich die Rente aufgrund der Einkommensanrechnung verringert? Muss dann auch der Rentenfreibetrag neu berechnet werden? Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) gibt darauf eine klare Antwort.