Wie im März 2014 gebloggt, berücksichtigen die Finanzämter Scheidungskosten seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung. Daher haben wir ein Muster für euch (veröffentlicht auf www.test.de) wie man bei einer Ablehnung vom Finanzamt – binnen eines Monats nach Bekanntgabe – Einspruch einlegen sollte.
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Schlagwort: Außergewöhnliche Belastung
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung gestrichen
Scheiden tut nun doppelt weh!
Der Fiskus erkennt anfallende Kosten für die Scheidung oder anderer Zivilkosten nicht mehr als außergewöhnliche Belastung an. Was im Mai 2011 noch beschlossen wurde, nämlich, dass sämtliche Prozesskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar sind, wurde im Sommer 2013 vom Fiskus mit dem Rotstift bearbeitet.
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Steuererklärung 2013! Was Sie jetzt wissen sollten!
Steueränderungen 2013
Das neue Jahr rückt näher – und damit auch die nächste Steuerklärung. Je früher Sie anfangen, desto eher haben Sie Ihr Geld auf dem Konto. Und diesmal gibt es für Viele sogar ein bisschen mehr:
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Mit diesen Tipps klappt die Steuererklärung noch bis Ende Mai
Viele müssen Ihre Einkommensteuererklärung für 2012 bis Ende Mai 2013 beim Finanzamt abgeben. Sonst droht eventuell eine Mahnung. Mit unserer Hilfe bringen Sie das jetzt schnell hinter sich. Und wer es doch nicht rechtzeitig schafft holt zumindest einen Aufschub raus.
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Außergewöhnliche Belastungen – Außergewöhnliche Kosten
Wie Werbungskosten und Sonderausgaben vermindern auch die außergewöhnlichen Belastungen das zu versteuernde Einkommen. Außergewöhnliche Belastungen liegen vor, wenn ein Steuerpflichtiger zwangsläufig stärker belastet wird als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen.
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Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen Holzlattenzaun führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen
Sind Aufwendungen für den Ersatz eines Maschendrahtzauns durch einen blickdichten Holzlattenzaun außergewöhnliche Belastungen? Nein, sagt das Finanzgericht (FG) Rheinland-Pfalz in einem Urteil vom 30. April 2012 (Az.: 5 K 1934/11), dass sich mit dieser Frage befassen musste.
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