Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.
Steuerklasse wechseln
„Drum prüfe wer sich ewig bindet.“ Dieses Motto gilt nicht nur für die Ehe, sondern auch für die Wahl der Steuerklasse. Ehepaare können jedes Jahr bis spätestens 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Dabei haben sie die Wahl zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V und IV/IV.
Wenn beide Ehepartner gleich gut verdienen, ist die Steuerklassenkombination IV/IV normalerweise die beste Wahl. Gibt es dagegen große Einkommensunterschiede, dann ist die Kombination III und V meistens besser. Der Besserverdienende wählt die Steuerklasse III, der zweite Partner die Steuerklasse V.
Anders sieht es aus, wenn Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit drohen. Dann lohnt es sich für den betreffenden Ehepartner, in die Steuerklasse III zu wechseln. Da Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld anhand des Nettogehaltes des Vorjahres berechnet werden, steigt der Nettoverdienst mit der Steuerklasse III und damit auch die Lohnersatzzahlung.
Ist die Frau schwanger, muss die Wahl der Steuerklassen ebenfalls überdacht werden, zumindest wenn die Eltern Elterngeld beantragen wollen. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes gilt der Steuersatz, den der betreffende Elternteil in den letzten zwölf Monaten am längsten hatte. Deshalb muss die Steuerklasse schon sieben Monate vor der Geburt des Kindes gewechselt werden, sonst gilt bei der Berechnung des Elterngeldes weiterhin der ungünstigere Satz.
Tipp: Neben der Steuerklassenkombination III / V können Ehepartner mit unterschiedlichem Einkommen sich auch für die Steuerklasse IV mit dem so genannten Faktorverfahren entscheiden. Demnach können Ehegatten die Besteuerung gemäß ihres Anteils am Familieneinkommen wählen. Wer 25 Prozent zum Familieneinkommen beiträgt, muss dann auch nur ein Viertel der gemeinsamen Lohnsteuer zahlen. In der Steuerklassenkombination III/V geht das Finanzamt dagegen davon aus, dass der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte ungefähr 60 Prozent und der in Steuerklasse V eingestufte rund 40 Prozent des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt.
Weitere Informationen zum Wechsel der Steuerklasse: Merkblatt zur Steuerklassenwahl 2013
Versöhnung mit dem Ehepartner
Getrennt lebende Paare haben kein Anrecht auf Ehegattensplitting. Der Versuch sich zu versöhnen, hat aber steuersparende Auswirkungen. Wer 2012 einen mindestens einmonatigen Versöhnungsversuch gestartet hat, kann für dieses Jahr die Zusammenveranlagung beantragen. Um den Versöhnungsversuch zu beweisen, empfiehlt es sich, eine Bestätigung des Scheidungsanwaltes einzuholen und einen gemeinsamen Haushalt anzumelden.
Elektronische Steuerkarte
Die Einführung der elektronischen Steuerkarte hat genauso gut geklappt wie die Eröffnung des neuen Großflughafens in Berlin Schönefeld. Erst sollte sie 2011 kommen, dann 2012. Jetzt soll die Einführung am 1. Januar 2013 starten und bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. Wenn die eigene Firma an dem Verfahren teilnimmt, empfiehlt es sich zu prüfen, welche Informationen in der Datenbank für Steuerabzug gespeichert sind. Denn anders als bei der Lohnsteuerkarte aus Pappe, werden die Daten nicht ins kommende Jahr übernommen. Freibeträge für Kinder, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten oder Sonderausgaben müssen im Zuge der Umstellung erneut eingetragen werden. Lediglich der Behindertenpauschbetrag wird automatisch übernommen. Ehepaare, die sich für die Steuerklassenkombination IV mit Faktor entschieden haben, müssen diese ebenfalls neu beantragen.
Freibetrag eintragen lassen
Bei der Berechnung der Steuerlast wird jedem Arbeitnehmer ein Pauschbetrag von 1000 Euro für berufsbezogene Aufwendungen zugestanden. Liegen die Aufwendungen bei mindestens 1600 Euro im Jahr, kann man sich diesen Freibetrag in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Zu den berufsbezogenen Aufwendungen gehören beispielsweise die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten, Entfernungspauschalen, Kosten für das Arbeitszimmer, Kinderbetreuungskosten oder Berufsbeiträge. Wer den Freibetrag noch dieses Jahr berücksichtig haben will, kann den Antrag noch bis zum 30. November 2012 stellen.
Steuererklärung für 2008 einreichen
Nicht alle Bundesbürger sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Zu den freiwilligen Steuererklärern gehören Arbeitnehmer mit der Lohnsteuerklasse I sowie Eheleute mit der Steuerklassenkombination IV / IV. Wer allerdings aufgrund von erhöhten Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen oder haushaltsnaher Dienstleistungen mit einer Steuererstattung rechnet, muss die Steuererklärung bis Ende dieses Jahres abgeben.
Arbeitnehmersparzulage beantragen
Auch die Arbeitnehmersparzulage für 2008 kann noch bis Ende des Jahres beantragt werden. Normalerweise stellt man den Antrag mit der Steuererklärung, kann diesen aber auch nachreichen. Der Arbeitnehmer muss eine Bescheinigung des Anlageinstituts über vermögenswirkende Leistung einreichen. Wird die Frist zu Jahresende nicht eingehalten, entfällt der Anspruch. Die Frist gilt auch für Anträge auf staatliche Förderung von Riester- und Bausparverträgen.
Verluste bei Aktiengeschäften
Bankkunden, die bei einer Bank Gewinne und bei der anderen Verluste zu verzeichnen haben, können diese Verluste nur dann steuersparend geltend machen, wenn sie bei der Steuererklärung die Anlage KAP beifügen. Damit das Finanzamt diese Verrechnung anerkennt, muss eine Verlustbescheinigung der Bank beigelegt werden. Diese kann nur noch bis zum 15. Dezember bei der Bank beantragt werden.
Die Termine im Überblick
Wer seine guten Vorsätze schon 2012 umsetzen will, kann bis zum 30. November noch die Steuerklasse wechseln und Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Bis Ende des Jahres dürfen noch die Steuererklärung für 2008 eingereicht und die Arbeitnehmersparzulage beantragt werden. Verluste bei Kapitalerträgen können Banken noch bis zum 15. Dezember bescheinigen.
Herzlichen Dank für die Tips.
Habe vor 2 Wochen meine ESt-Erklärung 2010 abgegeben.
Die von Ihnen genannten Tips, soweit relevant auch
berücksichtigt.Nun kann ich nur noch hoffen….
2011 dann neues Spiel – neues Glück!
MfG, B.Schumacher
Arbeitnehmersparzulage für 2008 kann noch bis Ende des Jahres beantragt werden
Bedeutet das, dass ich noch rückwirkend einen Vertrag abschließen kann?
Oder nur für schön bestehende Verträge?
Hallo Bernd,
wenn Sie freiwillig eine Steuerrklärung abgeben, dann haben Sie immer vier Jahre Zeit dafür. Das bedeutet, der letzte Abgabetermin für die Steuererklärung 2008 ist der 31.12.2012. Bis zu diesem Termin muss die Steuererklärung spätestens Ihrem Finanzamt vorliegen.
Mit Lohnsteuer kompakt können Sie leider erst Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2010 bearbeiten.
Wenn Sie also noch 2008 abgeben wollen, müssten Sie die Formulare ggf. manuell ausfüllen. Die Steuerformulare finden Sie auf den Seiten der Bundesfinanzverwaltung: https://www.formulare-bfinv.de
Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung.
Hallo
Seit Jahren bin ich selbststänndlich und verdiene ca.60% von
Einkommen Meiner Familie.Meine Frau ist in Steuerklasse 3.
Ist das richtig?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe in diesem Jahr 2012 eine Wohnung verkauft und eine kleinere Wohnung gekauft.
Was kann ich hier alles absetzen ? Notarkosten, Erwerbsgrundsteuer u.s.w. ? Bin z.Z. noch am restaurieren und renovieren der neuen Wohnung.
MfG
Sabine Möller