Auch im Ruhestand bleibt die Steuererklärung für viele ein wichtiges Thema. Rentnerinnen und Rentner müssen in der Regel weiterhin ihre Einkünfte gegenüber dem Finanzamt erklären – insbesondere in der Anlage R für Renteneinkünfte. Wer Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder der betrieblichen Altersversorgung bezieht, muss zusätzlich die Anlage R-AV / bAV ausfüllen. Für Renten aus dem Ausland kommt die Anlage R-AUS hinzu. Damit nicht jede Zahl mühsam selbst eingetragen werden muss, erhält das Finanzamt viele relevante Daten bereits elektronisch von den Rentenversicherungen und Versorgungseinrichtungen. Doch trotz dieser Erleichterung lohnt es sich, die gemeldeten Beträge zu überprüfen. Eine kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei.
Welche Renteneinkünfte automatisch übermittelt werden
Einige Rentenzahlungen werden der Finanzverwaltung bereits elektronisch mitgeteilt, darunter:
- Gesetzliche Renten (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Witwen-/Witwerrente)
- Leistungen aus zertifizierten Altersvorsorgeverträgen (sogenannte Riester-Rente)
- Bestimmte betriebliche Altersversorgungen
Diese Daten sind in der Steuererklärung mit einem kleinen „e“ markiert und müssen nicht manuell eingetragen werden. Das spart Zeit und reduziert Fehler.
Warum eine eigene Prüfung der Daten sinnvoll ist
Trotz der automatischen Übermittlung sollten Rentenempfänger die Angaben in ihrer Steuererklärung auf Richtigkeit überprüfen. Denn:
- Fehler können passieren – eine fehlerhafte Meldung kann zu falschen Steuerbescheiden führen.
- Wer vorab seine voraussichtliche Steuerlast berechnen möchte, benötigt die exakten Zahlen.
Hier hilft die Rentenbezugsbescheinigung der Deutschen Rentenversicherung.
Kostenlose Bescheinigung der Rentenversicherung anfordern
Rentner, die bereits einmal eine solche Bescheinigung angefordert haben, erhalten sie für das Kalenderjahr 2024 automatisch zugeschickt. Wer sie zum ersten Mal benötigt, kann sie einfach online bestellen:
🔗 Rentenbezugsbescheinigung anfordern
Alternativ kann die Bescheinigung auch telefonisch oder schriftlich bei der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden.
Fazit
Die Finanzverwaltung erleichtert Rentnern die Steuererklärung, indem viele Renteneinkünfte automatisch übermittelt werden. Dennoch ist es ratsam, die Daten zu prüfen. Die kostenlose Bescheinigung der Deutschen Rentenversicherung hilft dabei – und kann ganz unkompliziert online angefordert werden.