Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. Das Programm führt die Steuerpflichtigen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und ist steuertechnisch immer auf dem neuesten Stand. „Vor allem für mobile Arbeitnehmer hat sich in diesem Jahr steuerrechtlich viel getan“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
Die Änderungen im Überblick:
1. Verpflegungspauschale
Die Verpflegungspauschale für Dienstreisen und Auswärtstätigkeiten wurde vereinfacht. Statt drei Pauschalen gibt es nur noch zwei. Wer mindestens acht
Stunden unterwegs ist, kann acht Euro ansetzen, für 24 Stunden gilt ein Satz von24 Euro.
2. Erste Tätigkeitsstätte
Statt einer regelmäßigen Arbeitsstätte haben Arbeitnehmer künftig eine erste Tätigkeitsstätte. Für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte gilt die Entfernungspauschale, also 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Pro Arbeitsverhältnis kann höchstens eine erste Tätigkeitsstätte vorliegen. Alle
anderen Fahrten für ein Arbeitsverhältnis werden deshalb wie Dienstreisen behandelt, so dass Hin- und Rückweg mit 30 Cent pro Kilometer abgerechnet werden können.
3. Doppelte Haushaltsführung
Für einen beruflich begründeten Zweitwohnsitz gilt künftig eine verbindliche Kostengrenze von 1000 Euro, inklusive Garagenstellplatz.
4. Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag ist um 224 Euro gestiegen. Er liegt jetzt bei 8.354 Euro für Ledige und 16.708 Euro für Verheiratete. Je nach Steuersatz bringt das eine Erleichterung von bis zu 45 Euro pro Person.
5. Altersvorsorge
Für 2014 werden 78 Prozent der eingezahlten Beiträge als Sonderausgaben anerkannt. Selbständige, die den Höchstbetrag von 20.000 Euro in einen Rürup-Vertrag investieren, können so bis zu 15.600 Euro geltend machen.
Der Vorteil von Lohnsteuer kompakt: Steuerpflichtige werden durch einfache Fragen durch das Programm geführt und auf mögliches Sparpotential hingewiesen. „Nur Lohnsteuer kompakt weist Steuerpflichtige auf Basis ihrer Daten darauf hin, in welchen Bereichen sie persönlich noch legal Steuern sparen können. Dabei rechnet das Programm das individuelle Steuer-Spar-Potenzial genau aus“, so Bretschger. „Da unsere Kunden sofort erfahren, wie viele Steuern sie theoretisch sparen, können sie abwägen, ob es sich lohnt, nach den entsprechenden Belegen zu suchen.“
Auch nach der Abgabe der Steuererklärung werden die Steuerpflichtigen nicht alleine gelassen. Kunden die sich für die Deluxe-Version von 24,99 Euro entscheiden, bekommen auch beim Prüfen ihres Steuerbescheides konkrete Hilfestellung. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser sofort Einspruch einlegen. Das Programm weist auf die Abweichungen hin und gibt konkrete Tipps für die Formulierung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid. Journalisten können Lohnsteuer kompakt gratis testen. Um einen uneingeschränkten, kostenlosen Testzugang zu beantragen, wenden Sie sich bitte per Mail unter Angabe Ihres Mediums an Caroline Benzel.
Über Lohnsteuer kompakt:
Das Portal Lohnsteuer kompakt erlaubt auch Steuerlaien eine schnelle Bearbeitung der Steuererklärung. Die Anwendung kennt die geltenden Bestimmungen und Gesetze genau und gibt automatisch individuelle Steuertipps. Lohnsteuer kompakt ist für die meisten Steuerzahler geeignet. (Mantelbogen, Anlagen N, N-Aus, Kind, KAP, VOR , AV, G, S, R, SO, V, VL). Die Anwendung ist bis zur Abgabe der Steuererklärung komplett kostenlos. Erst nach Fertigstellung der Steuererklärung fällt eine Gebühr von 14,99 Euro für die Lohnsteuer kompakt-Basis-Version an. Auf Wunsch können Kunden jederzeit auf die Deluxe-Version für 24,99 Euro umsteigen und zahlen dann nur den Differenzbetrag. Der Vorteil: Die Deluxe-Version hilft bei fehlerhaften Bescheiden, Einspruch beim Finanzamt einzulegen.
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