Wer das letzte Wochenende im Mai keine Zeit für den Papierkram hatte oder einfach lieber das schöne Wetter genossen hat, sollte jetzt noch schnell um Aufschub beim Finanzamt bitten.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2013 war dieses Jahr der 2. Juni 2014. Eigentlich sollte der Antrag auf Verlängerung schon vor Fristende beim Finanzamt eingegangen sein. Wer jedoch getrödelt hat, sollte jetzt die Beine in die Hand nehmen und schnell den Aufschub beantragen. Denn die Konsequenzen einer Verspätung können ganz schön ins Geld gehen.
Das Finanzamt darf nach eigenem Ermessen Zwangsgelder und Verspätungszuschläge bis zu 10 Prozent der Einkommensteuer festsetzen. Maximal kann sogar eine Strafe von 25.000 Euro verhängt werden. Besonders ärgerlich, wer eigentlich Rückzahlungen vom Fiskus erhält, muss die Versäumnisgelder trotzdem zahlen. Im schlimmsten Fall wird die Steuerlast sogar geschätzt und diese Schätzung fällt meistens nicht sehr günstig für den Steuerzahler aus. Doch keine Angst, bis es dazu kommt, muss man alle Mahnungen vom Finanzamt hartnäckig ignorieren.
Wer sich also gleich nach Ablauf der Frist beim zuständigen Finanzamt meldet, am besten per Telefon – ein formloses Schreiben reicht jedoch auch aus – kann in der Regel seine Steuererklärung innerhalb einiger Wochen problemlos nachreichen. Als Grund für eine Verzögerung kann beispielsweise Krankheit oder ein Umzug angegeben werden. Gibt es keine Reaktion des Finanzamtes auf den Aufschub, wurde der Antrag stillschweigend akzeptiert.
Mit Lohnsteuer kompakt ist die Steuererklärung in ca. 15-45 Minuten vollbracht, im nächsten Jahr sogar noch schneller mit Datenübernahme und eins, zwei, drei ist das Thema erledigt.
Bearbeitet ein Steuerberater die Unterlagen, ist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung sogar noch bis Ende diesen Jahres Zeit. Trotzdem ist es wichtig, sein Finanzamt darüber in Kenntnis zu setzen.
Bitte um fristverlengerung der steuer abgabev
Bitte beantragen Sie die Fristverlängerung bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Vielen Dank!
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider habe ich es nicht geschafft fristgemäß meine Steuererklärung bei Ihnen einzureichen.
Dieses werde ich schnellstmöglich, so wie ich es absehen kann im Juni 2014 bei Ihnen einreichen.
Ich entschuldige mich für die Verzögerung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans J. Kühn
Sehr geehrter Hans Joachim Kühn,
Ihre Fristverlängerung müssen Sie bitte an Ihr zuständiges Finanzamt richten – dies können Sie ebenfalls telefonisch erledigen.
Vielen Dank.
Ich möchte Sie bitten, die Abgabefrist der Steuererklärung 2013 noch bis Ende August zu verlängern, da ich durch meine familiäre Situation (Schlaganfall des Großvaters im Haushalt und Organisation einer Pflegebetreuerin, …) noch keine Zeit gefunden habe, die Steuererklärung auszufertigen.
Danke für Ihr Verständnis
Mit freundlichen Grüßen
Kuppinger Maximilian
Sehr geehrter Herr Kuppinger,
leider sind wir nicht der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen. Ihre Fristverlängerung müssen Sie bitte an Ihr zuständiges Finanzamt richten – dies können Sie für einen schnelleren Ablauf auch telefonisch erledigen.
Vielen Dank.
Guten tag ich wollte ebenerdigen ob ich die Steuer Erklärung fuer 2013 nachreichen kann? Danke voraus
Hallo Herr Mennenga,
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Die Steuererklärung für 2013 können Sie noch bis zum 31.12.2017 freiwillig abgeben. Weitere Infos zu den Abgabefristen finden sie hier:
Viel Erfolg bei Ihrer Steuererklärung!