Ab dem 1. Januar 2025 erhöht sich der Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung auf 3,6 Prozent. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehr als einem Kind von Abschlägen profitieren. Hier sind die wichtigsten Änderungen und Regelungen im Überblick.
Neuer Beitragssatz: Was sich ab 2025 ändert
- Grundbeitragssatz:
Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung steigt von 3,4 % auf 3,6 %. Dieser gilt für alle gesetzlich Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze. - Kinderlose:
Der Zuschlag für Kinderlose bleibt unverändert bei 0,6 %. Damit ergibt sich ein Gesamtbeitragssatz von 4,2 %. - Eltern mit mehr als einem Kind:
Eltern mit mehreren Kindern profitieren weiterhin von Abschlägen:- Ab 2 Kindern: 0,25 % pro Kind, maximal jedoch 1,0 %.
- Beispiel: Eltern mit drei Kindern zahlen 3,10 %, bei vier Kindern 2,85 %.
Arbeitgeberanteil in der Pflegeversicherung bleibt stabil
- Der Arbeitgeberanteil beträgt unverändert 1,8 %, in Sachsen 1,3 %.
- Zuschläge oder Abschläge für Kinder haben keinen Einfluss auf den Arbeitgeberanteil.
Beitragssätze der Pflegeversicherung im Überblick (ab 1.1.2025)
Versicherte | Beitragssatz allgemein | Arbeitnehmeranteil | Arbeitgeberanteil | Arbeitnehmeranteil
Sachsen |
Arbeitgeberanteil
Sachsen |
---|---|---|---|---|---|
Ohne Kinder | 4,20 % | 2,40 % | 1,80 % | 2,90 % | 1,30 % |
Mit 1 Kind | 3,60 % | 1,80 % | 1,80 % | 2,30 % | 1,30 % |
Mit 2 Kindern | 3,35 % | 1,55 % | 1,80 % | 2,05 % | 1,30 % |
Mit 3 Kindern | 3,10 % | 1,30 % | 1,80 % | 1,80 % | 1,30 % |
Mit 4 Kindern | 2,85 % | 1,05 % | 1,80 % | 1,55 % | 1,30 % |
Mit 5+ Kindern | 2,60 % | 0,80 % | 1,80 % | 1,30 % | 1,30 % |
Besonderheit für Rentner
- Rentner tragen den vollen Beitragssatz alleine. Dieser wird direkt von der Rente einbehalten.
- Übergangsregelung 2025:
- Die Rentenversicherung kann die Beitragserhöhung erst ab Juli 2025 umsetzen.
- Für die Monate Januar bis Juni 2025 wird der Differenzbetrag kumuliert einbehalten: Im Juli 2025 zahlen Rentner einmalig 4,8 %.
- Ab August 2025 gilt dann wieder der reguläre Satz von 3,6 %.
Fazit: Eltern profitieren trotz Beitragserhöhung
Die Beitragserhöhung auf 3,6 % betrifft alle gesetzlich Pflegeversicherten. Kinderlose zahlen weiterhin einen Zuschlag, während Eltern mit mehreren Kindern durch Abschläge entlastet werden. Rentner sollten die Übergangsregelung 2025 beachten, da der erhöhte Beitrag zunächst gesammelt erhoben wird.
Guten Tag,
weshalb kumuliert 4,8% anstelle von 4,2 % für Kinderlose ? Ab August wieder 4,2%
Danke für die Antwort
Hallo Werner,
ab 2025 müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett selbst zahlen. Diese werden direkt von der Rente abgezogen.
Die Erhöhung des Beitrags kann erst aber technisch erst ab Juli 2025 umgesetzt werden. Deshalb wird der höhere Beitrag für die Monate Januar bis Juni gesammelt und im Juli nachträglich abgezogen. Das sind dann einmalig 4,8 % zusätzlich, also 3,6 % für Juli 2025 plus 6 x 0,2 % für die vorhergehenden 6 Monate.
Ab August 2025 gilt dann der reguläre Beitragssatz von 3,6 %.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Gehe ich recht in der Annahme, dass die Tatsache 4 Kinder großgezogen zu haben, hinsichtlich der Pflegeversicherung für die Katz war? Typisch Politiker. Alle privatversichert und zumeist kinderlos.
Hallo Alesxander,
der Beitragssatz zur Pflegeversicherung wurde seit Juli 2023 reformiert, um Eltern mit mehreren Kindern zu entlasten. Konkret zahlen Eltern niedrigere Beiträge zur Pflegeversicherung. Diese Regelung bleibt auch nach der Beitragssatzerhöhung 2025 bestehen.
Die Entlastung in der Pflegeversicherung für Eltern orientiert sich allerdings daran, ob die Kinder unter 25 Jahre alt sind. Sobald keine zwei oder mehr Kinder unter 25 Jahren vorhanden sind, entfällt die Entlastung, und es gilt der reguläre Beitragssatz.
Das bedeutet: Eltern mit erwachsenen Kindern, bei denen die Altersgrenze von 25 Jahren überschritten ist, profitieren nicht mehr von einer reduzierten Beitragspflicht, unabhängig davon, wie viele Kinder sie haben. Diese Regelung ist in § 55 Abs. 3 SGB XI festgelegt.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Kranken- bzw. Pflegekasse oder einen Steuerberater.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Entschuldigung,
Rentner zahlen ab 2025! den Beitrag zur Pflegeversicherung komplett selbst? Ich zahle den bereits seit Rentenbeginn in 05/2022 komplett alleine. Wo liegt da evtl. ein Irrtum vor?
Guten Tag!
Gemäß mir heute zugegangenem „Rentenbescheid“ der BfA beteiligt sich der „Bund“ ab 01.03.2025 jeweils mit der Hälfte von 14,60% an dem (gesetzl.) Krankenkassenbeitrag BARMER und an 3,29% Zusatzbeitrag; soweit alles klar.
Bei der „Pflegeversicherung“ heißt es „….richtet sich nach dem Beitragssatz von 3,40%“. Dieser ist doch aber jetzt auf 3,60% gestiegen!
Behält die BfA bei ihrer Berechnung also zu wenig ein bzw. überweist der BARMER einen verminderten Betrag, so daß ich eines Tages mit einer Nachzahlung rechnen muß?
Hat da jemand (vielleicht ich) etwas nicht richtig mitgekriegt?
Zur Ergänzung: Bin 87 Jahre alt, habe 2 „Kinder“, beide Nähe 60 Jahre….
Beste Grüße! – Hans Krelaus
Hallo Hans,
die Pflegeversicherungsbeiträge wurden zum 01.07.2023 angepasst. Der allgemeine Beitragssatz beträgt nun 3,40 % für Versicherte mit mindestens zwei Kindern. Für Kinderlose liegt er bei 4,00 %.
Da Sie zwei Kinder haben, müsste für Sie weiterhin der ermäßigte Beitragssatz von 3,40 % gelten. Die Berechnung der DRV Bund dürfte daher korrekt sein, und eine Nachzahlung ist nicht zu erwarten.
Falls Unsicherheiten bestehen, empfehle ich eine Rückfrage bei der DRV Bund oder Ihrer Krankenkasse.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung anbieten dürfen. Für detaillierte und verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt, der auf Steuerrecht spezialisiert ist.
Mit freundlichen Grüßen
Thilo Rudolph
Lohnsteuer-kompakt.de
Hallo,
Das mit dem Nachlass für Kinder ist wieder typisch. Da haben nur diejenigen einen Vorteil, die noch arbeiten und die Kinder unter 25 sind. Und da zahlt der AG noch die Hälfte, /texte/2024/310/ aber die Rentner gehen da leer aus. Aber bei privatversicherte ist es noch ungerechten. Ich zahle die 3,6 % nicht von meiner Rente, sondern von der Bemessungsgrenze derzeit 5.512€. Nur wer hat schon eine Rente in dieser Höhe, jemand mit 1000,-€ Rente zahlt gleich viel wie einer mit 8000,-€ Rente, nur dies steigert sich kontinuierlich. Dies ist eine Steigerung von knappe 600% innerhalb 30 Jahren. Leider trifft das nicht auf das Einkommen zu.
Werner Schellhammer 24.02.2025
Bin 84 Jahre alt, Rentner und freiwillig versichert, mir einer Rente von 900,- € und soll monatl.
168,88 € PNV bezahlen, ist das in Ordnung
Hallo, bin gespannt, ob es von DP Renten Service auch richtig umgesetzt wird. Denn 4,8% von brutto im Juli sind zu viel. Warum? Weil man die bis Juni fälligen und kumulierten 1,2% nicht so einfach mit den ab Juli 3,6% addieren kann. 1,2% werden von aktuell niedrigerer Rente fällig. Die 3,6% werden dagegen von höherer Rente fällig, so dass ein kleinerer Prozentsatz, als 4,8% im Juli berechnet und veröffentlicht werden müsste.
Aktuelle Brutto-Rente x erhöht sich auf y = 1,0374 * x
Im ersten Halbjahr fällige PV-Beiträge: 0,012 * x
Im Juli fälliger Beitrag: 0,036 * y = 0,036 * 1,0374 * x = 0,0373464 * x
Insgesamt richtig berechneter PV-Beitrag im Juli: 0,012 * x + 0,0373464 * x =
= (0,012 + 0,0373464) * x = 0,0493464 * x
Dieser Wert entspricht einem richtigen Beitragssatz (rBS) im Juli von:
rBS * y = rBS * 1,0374 * x = 0,0493464 * x
rBS = 0,0493464 / 1,0374 = 0,047567379 = 4,7567379%
Vergleicht man den echten Prozentsatz mit 4,8% stellt man fest, dass er um
4,8% – 4,7567379% = 0,0432621% kleiner ist.
Auf individueller Abrechnung wird er kaum bemerkbar, denn bei einer Durchschnittsrente von 1.100 € fällt er um 0,000432621 * 1100 € = 0,48 € größer aus, als richtig.
Da es aber ca. 16 Mio. Rentner gibt, erhält man eine Differenz von
16.000.000 * 0,4758831 € (genau) = 7.614.130 € = 7,614 Mio. €.
Warum bin ich so mißtrauisch? Weil meine Frau vor zwei Jahren bis Oktober auf die obligatorische Rentenerhöhung warten musste, nachdem es in vergangenen Jahren alles klappte. Erst nach meiner schriftlichen Beanstandung erfolgte die Neuberechnung und Nachzahlung. Außerdem vergeht kein Monat, manchmal zwei Wochen, dass man beim Bäcker, bei Discounter und woanders auf dem Kaufbeleg beschissen wird. Wer nicht kontrolliert, noch schlimmer, wer den Kaufbeleg gar nicht verlangt, der ist ein Philanthrop, ein Reicher, oder einfach der Gelakmeierte.
Guten Tag
Ich bin Rentner und Privat versichert . Habe Notlagentarif .
Pflegeversicherung bezahle ich vollen betrag. Ermäßigten Beitrag . ich hoffe Sie konnten mir helfen .
Oder haben sie eine andere Adresse für mich. Danke im voraus .
Mfg Nicolaus Springer
Mobil 0171 692 62 82
Hallo Herr Rudolph,
Sie schreiben am 20.01.2025:
„Hallo Werner,
ab 2025 müssen Rentner die Beiträge zur Pflegeversicherung komplett selbst zahlen.“
Müssen Rentner nicht schon viel länger den PV-Beitrag alleine tragen?