Paritätisches Wechselmodell bei der Kinderbetreuung

Paritätisches Wechselmodell bei der Kinderbetreuung

Kinderbetreuungskosten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben absetzbar, und zwar mit zwei Drittel der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro je Kind. Begünstigt sind Dienstleistungen zur Betreuung eines Kindes, das zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehört und das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dazu gehören auch Kindergartenbeiträge. Zeitlich unbegrenzt kann ein Abzug erfolgen, wenn das Kind behindert ist, diese Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wie ist die Regelung beim Wechselmodell?
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Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023

Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen ab Juli 2023

Der Pfändungsschutz stellt sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens ihr Existenzminimum sichern und die gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können. Die Pfändungsfreigrenzen hängen stark von der Anzahl der Unterhaltspflichtigen ab. Sie wurden bis 2020 alle zwei Jahre angepasst, seit 2021 nun jedes Jahr.
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Kosten für Hausnotrufsystem steuerbegünstigt?

Kosten für Hausnotrufsystem steuerbegünstigt?

Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind mit 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 2 EStG). Doch sind auch die Kosten für ein so genanntes Hausnotrufsystem, das viele Senioren in Auftrag gegeben haben, als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar? Im Jahre 2016 hatte die Finanzverwaltung in einem Erlass dazu Stellung genommen – und dabei eine kleine, aber feine Unterscheidung vorgenommen (BMF-Schreiben vom 9.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213, Tz. 11).
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Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung bis zum achten Jahr möglich

Unfall: Außergewöhnliche Abschreibung bis zum achten Jahr möglich

Aufwendungen aufgrund eines Verkehrsunfalls auf beruflicher oder dienstlicher Fahrt sind als Werbungskosten absetzbar. Anerkannt werden Reparaturkosten, Auslagen für die Selbstregulierung, Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung, Schäden an privaten Gegenständen, Aufwendungen für Gutachter, Anwalt und Gericht sowie sonstige Auslagen, die im Zusammenhang mit dem Unfall anfallen. Bei einem Totalschaden sowie bei einem Unfallschaden, der nicht repariert wird, können Sie eine „Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung“ (AfaA) geltend machen. Was genau ist das?
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Inflationsausgleichsprämie statt Weihnachts- oder Urlaubsgeld?

Inflationsausgleichsprämie anstelle von Weihnachts- und Urlaubsgeld?

Vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 gilt eine neue Steuervergünstigung: Wenn Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine Inflationsausgleichsprämie („Leistungen zur Abmilderung der Inflation“) gewähren, bleibt diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn“ gewährt wird (§ 3 Nr. 11c EStG, eingefügt durch das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 19.10.2022).
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Ehegattenveranlagung: Nachträglicher Wechsel der Veranlagungsart möglich?

Ehegattenveranlagung: Nachträglicher Wechsel der Veranlagungsart möglich?

Ehegatten können bei der Abgabe ihrer Steuererklärung zwischen der Einzelveranlagung und der Zusammenveranlagung wählen (§ 26 EStG). Wenn in der Steuererklärung keine Angaben gemacht werden, erfolgt die Ehegattenveranlagung automatisch als Zusammenveranlagung. Manchmal erkennen Ehegatten erst im Nachhinein, dass die von ihnen gewählte Veranlagungsart ungünstig ist und möchten beispielsweise anstelle der Einzelveranlagung doch die Zusammenveranlagung wählen. Dann stellt sich die Frage, ob ein Wechsel der Veranlagungsart im Nachhinein, das heißt nach Ergehen der Steuerbescheide, noch möglich ist.


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Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß

Säumniszuschlag: Verzinsung von 1 Prozent p.M. ist verfassungsgemäß

Wird eine Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet, so ist für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Steuerbetrags zu entrichten; abzurunden ist auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag (§ 240 AO).
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Grundsteuer: Aktuelle Entwicklungen zu den Einsprüchen

Grundsteuer: Aktuelle Entwicklungen zu den Einsprüchen

Die meisten Immobilieneigentümer haben in den vergangenen Monaten die Grundsteuererklärung abgegeben und halten auch schon ihren Bescheid über den Grundsteuerwert in den Händen. Es bleibt aber bei der Grundsteuer ein ungutes Gefühl: Sind die angegeben Werte wirklich korrekt, das heißt, stimmen die Größe der Wohnfläche, das Baujahr oder die Bodenwerte wirklich? Und hat das Finanzamt seinerseits mit korrekten Zahlen gerechnet? Etwas kryptisch sind die Grundsteuerwertbescheide allemal.
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Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Immobilienverkauf der Haushälfte nach Trennung oder Scheidung

Wird eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung wieder verkauft, ist ein Veräußerungsgewinn zu versteuern. Handelt es sich um ein selbst genutztes Haus oder eine Eigentumswohnung, bleibt ein Veräußerungsgewinn aus dem Immobilienverkauf steuerfrei, sofern die Immobilie im Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Fertigstellung und Veräußerung ununterbrochen „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde oder die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren „zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Airbnb: Finanzämter überprüfen Steuerbescheide der Vermieter

Mancher verdient sich über Online-Vermietungsportale – wie Airbnb – etwas dazu. Doch nicht jeder denkt dabei auch an die Steuer. Das könnte teuer werden. Lange Zeit war der Datenschutz zwar auf der Seite der Airbnb-Vermieter, doch die Servicestelle Steueraufsicht Hamburg, eine Sondereinheit der Steuerfahndung, hatte für die deutsche Steuerverwaltung in einem mehrere Jahre andauernden Verfahren erreicht, dass Daten von Vermietern zu steuerlichen Kontrollzwecken übermittelt werden (Entscheidung des irischen High Court vom 22.6.20, 2020 No. 85 MCA).
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Härtefallhilfen wegen Energiekosten für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle

Energiekosten: Härtefallhilfen für Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Holz und Kohle

Private Haushalte, die im Jahre 2022 mit Heizöl, Flüssiggas, Holz oder Kohle geheizt haben, hatten – wie Gaskunden – mit erheblichen Kostensteigerungen zu kämpfen. Auch diese Haushalte sollen eine staatliche Hilfe bekommen. Deshalb hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, „mit den Ländern eine Verwaltungsvereinbarung zur Ausgestaltung eines Härtefallfonds zu vereinbaren“ (BT-Drucksache 20/4911 vom 14.12.2022, S. 9; BT-Drucksache 20/4915 vom14.12.2022, S. 8). Wer bekommt die Härtefallhilfen?
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Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Nachversteuerung: Zinsen aus Privatdarlehen

Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Dennoch kommt es häufig vor, dass Angehörige einander Darlehen gewähren – manchmal unverzinslich, meistens jedoch zu einem marktüblichen oder etwas günstigeren Zinssatz. Die vereinnahmten Zinsen sind steuerpflichtig und es kommt zu einer Nachversteuerung: Anders als Banken sind private Darlehensnehmer und Zinsschuldner nicht verpflichtet, von den laufenden Zinszahlungen für ein Privatdarlehen die 25-prozentige Abgeltungsteuer an der Quelle einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Wie erfolgt die Nachversteuerung?
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Alleinerziehende: Untervermietung von Räumen nicht steuerschädlich

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: Untervermietung von Räumen ist nicht schädlich

Alleinerziehende haben Anspruch auf den steuerlichen Entlastungsbetrag, wenn zu ihrem Haushalt mindestens ein Kind gehört, für das sie Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag erhalten, und ansonsten im Haushalt keine andere erwachsene Person lebt. Bis einschließlich 2022 beträgt der Entlastungsbetrag 4.008 Euro zuzüglich 240 Euro für das zweite und jedes weitere Kind. Ab Januar 2023 wurde der Entlastungsbetrag um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben (§ 24b EStG).
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Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs

Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs

Bei einer ehelichen Scheidung wird der Versorgungsausgleich durchgeführt. Ziel des Versorgungsausgleichs ist die gerechte Teilung der in der Ehe erworbenen Rentenanrechte zwischen beiden Ehegatten. Seit der Strukturreform zum 1.9.2009 werden dafür sämtliche während der Ehe erworbenen Anrechte auf eine Versorgung im Alter oder bei Invalidität hälftig geteilt. Der Versorgungsausgleich wirkt sich regelmäßig zugunsten desjenigen Ehegatten aus, der sich keine oder nur eine geringere eigenständige Altersversorgung – beispielsweise wegen der Führung des Haushalts und der Betreuung und Erziehung der Kinder – aufbauen konnte.
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Minijob: Hauptbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist schädlich

Minijob: Hauptbeschäftigung beim gleichen Arbeitgeber ist schädlich

Eine – einzige – geringfügige Beschäftigung (Minijob) mit einem Verdienst bis zu 520 Euro monatlich darf neben einem Hauptberuf ausgeübt werden, ohne dass diese mit der Hauptbeschäftigung zusammengerechnet wird. Der Minijob bleibt also auch in diesem Fall steuer- und sozialversicherungsfrei, das heißt, der Arbeitgeber muss nur Pauschalabgaben zahlen. So viel zum Grundsatz. Doch aufgepasst: Eine andere Regelung gilt, wenn der Minijob beim selben Arbeitgeber ausgeübt wird, mit dem das Hauptarbeitsverhältnis besteht.
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Gebäude-AfA: Anforderung an Gutachten zur Verkürzung des AfA-Zeitraums

Gebäude-AfA: Anforderung an Gutachten zur Verkürzung des AfA-Zeitraums

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) von Gebäuden beträgt – je nach Nutzung und Bauantrag oder Kaufdatum – üblicherweise nur 2, 2,5 oder 3 Prozent, wenn keine Sonder-AfA, etwa nach § 7b EStG, infrage kommt. Das heißt, der Gesetzgeber unterstellt – typisierend – eine Nutzungsdauer bei der Gebäude-AfA von 50, 40 oder 33 Jahren. Vielen Immobilienbesitzern ist dieser AfA-Satz zu gering und so wird hin und wieder versucht, einen kürzeren AfA-Zeitraum und damit eine höhere Abschreibung durchzusetzen. Grundsätzlich ist dies auch zulässig, wenn die Nutzungsdauer eines Gebäudes tatsächlich kürzer ist (§ 7 Abs. 4 Satz 2 EStG).
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Immobilien: Barzahlungsverbot auch für Kryptowährungen, Gold und Edelsteine

Immobilienäufe: Bargeld, Kryptowerten und Gold verboten

Im Mai 2022 hatte der Bundestag wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine ein erstes Gesetz zur besseren Durchsetzung von Sanktionen beschlossen. Damit sollte die Zusammenarbeit der maßgebenden Behörden intensiviert und ihre Zuständigkeiten erweitert werden. Es sollte auch bessere Möglichkeiten zur Ermittlung und Sicherstellung von Vermögensgegenständen geben (Gesetz zur effektiveren Durchsetzung von Sanktionen vom 23.5.2022). Nun wird das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz I“ um das „Sanktionsdurchsetzungsgesetz II“ ergänzt und ein verschärftes Barzahlungsverbot eingeführt.
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Abschreibungen für Fotovoltaikanlagen gehen ab 2022 verloren

Fotovoltaik: Abschreibungen für Anlagen gehen ab 2022 verloren

Betreiber kleiner Fotovoltaikanlagen bis 10 kWp konnten nach bisherigen Recht von dem Liebhaberei-Wahlrecht Gebrauch machen: Auf schriftlichen Antrag des Steuerbürgers kann danach unterstellt werden, dass die Anlage nicht mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Folge: Es darf auf die Erstellung und Abgabe einer Einnahmen-Überschussrechnung verzichtet und Gewinne müssen nicht mehr versteuert werden. Die Billigkeitsregelung gilt für die Einkommen- und Gewerbesteuer, nicht aber für die Umsatzsteuer.


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Gestaltungsmodell: Baukosten oder Kaufpreis rechtzeitig aufteilen

Finanzierung von Immobilien: Teilen Sie Baukosten oder Kaufpreis frühzeitig auf

Beim Erwerb oder der Herstellung eines teilweise vermieteten und teilweise selbstgenutzten Gebäudes kann eine geschickte Zuordnung der Darlehen und der Eigenmittel enorme Steuervorteile bringen. Doch bei dem Gestaltungsmodell gibt es einiges zu beachten.


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Bitcoin & Co.: Gewinne sind steuerpflichtig

Bitcoin und Co.: Gewinne aus Verkauf und Tausch sind steuerpflichtig

Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero sind auf dem Vormarsch und etablieren sich zunehmend als Zahlungsmittel. Dennoch sind sie auch eine Art Spekulationsobjekt, so dass durch den An- und Verkauf hohe Gewinne oder Verluste entstehen können. Wenn es um Gewinne geht, wittert der Fiskus natürlich eine Einnahmequelle, hier in Form der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen beim Verkauf oder Umtausch der virtuellen Währungen. Und diese Quelle möchte er gerne erschließen. Dass die Inhaber von Bitcoin und Co. ganz anderer Auffassung sind und Gewinne steuerfrei vereinnahmen möchten, liegt ebenfalls in der Natur der Sache.
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