Leistungsumfang und Updates

Welche Einkunftsarten und Anlagen kann ich mit Lohnsteuer kompakt bearbeiten?

Mit Lohnsteuer kompakt kann der Großteil aller in Deutschland Steuerpflichtigen seine private Einkommensteuererklärung (bei Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt) einfach online erstellen und abgeben – und dabei Steuern sparen.

Die neueste Version für das Steuerjahr 2018 unterstützt Sie bei der Erstellung der Steuererklärung in folgenden Bereichen:

EST1A Mantelbogen: insbesondere Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Pflegeaufwendungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
WA-ESt Weitere Angaben und Anträge zum Hauptformular (neu ab 2017)
Kind Kinder
VOR Vorsorgeaufwendungen: insbesondere Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung
AV Riester-Verträge
N Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
N-AUS Ausländische Arbeitnehmereinkünfte / Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
R Renteneinkünfte, Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen
V Vermietung und Verpachtung
KAP Einkünfte aus Kapitalvermögen
KAP-BET Erträge und anrechenbare Steuern aus Beteiligungen
KAP-INV Erträge aus Investmentanteilen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlagen.
S Einkünfte aus selbstständiger Arbeit: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
G Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Feststellungsergebnisse, Betriebseinnahmen bis 17.500 Euro. Anlage EÜR wird nicht unterstützt.
EÜR Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG ist die einfachste Art der Gewinnermittlung
SO Sonstige Einkünfte, private Veräußerungsgeschäfte, ohne Abgeordnetenbezüge und begünstigte Einkünfte
Unterhalt Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen (im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen)
U Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden Ehegatten. Anlage ist als PDF-Datei verfügbar.

Die Abgabe der Steuererklärung ist dabei entweder elektronisch über die ELSTER-Schnittstelle der deutschen Finanzverwaltung oder durch Ausdruck der Steuerformulare und Versand per Post möglich.

Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt

Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programms keine Nachteile hat. So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.

Wir werden Sie regelmäßig in unserem Blog, Newsletter und auf Facebook, Google Plus und Twitter zu den aktuellen Updates auf dem Laufenden halten.

Vorerst nicht unterstützte Einkunftsarten:

Neben dem aktuellen Funktionsumfang und den geplanten Updates im aktuellen System ist die Umsetzung der folgenden Einkunftsarten und Anlagen zur Einkommensteuererklärung vorerst noch nicht geplant:

Anlage N-Gre – Grenzgänger in Baden-Württemberg (Arbeitsplatz in F, CH, A)
– Anlage FW – Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums und Vorkostenabzug (nach §10e EStG)

– Anlage L – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
– Anlage Forstwirtschaft – Tarifbegünstigte Einkünfte aus Holznutzungen (zu Anlage L)
– Anlage WEIN – Nichtbuchführende Weinbaubetriebe (zu Anlage L)

– Anlage AUS – Ausländische Einkünfte und Steuern

– EST 1C – für beschränkt steuerpflichtige Personen ohne Wohnsitz/Aufenthalt in Deutschland