Kapitalaufstockung für das Unternehmen: Wie clevere Finanzierungen das Eigenkapital erhöhen

Die Kapitalaufstockung für Unternehmen ist auf vielfachen Wegen durchführbar. Dabei können allem voran kapitalmarktorientierte Unternehmen wie Aktiengesellschaften neben den Fremdfinanzierungen durch verschiedene Arten von Eigenfinanzierungen das Eigenkapital erhöhen. Ebenso haben auch kleinere, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen durch Methoden aus dem Bereiche der Fremdfinanzierung vielfältigen Spielraum, mit dem sie sich Liquidität, Sicherheit und Handlungsspielräume sichern.

 

Fremdfinanzierung: Befristet und ohne Einfluss auf Unternehmensleitung

Die Fremdfinanzierung ist die weit verbreitetste Methode von Finanzierungen – ob im privaten oder unternehmerischen Kontext. Das klassische Beispiel sind Bankkredite. Ebenso gibt es allerdings weitaus speziellere Methoden, die nur für Unternehmen in gewissen Situationen in Frage kommen. Im Folgenden wird eine Auswahl der Fremdfinanzierungen erläutert.

 

Der Firmenkredit

Ein Firmenkredit ist sowohl für Kleingewerbe als auch große Unternehmen erhältlich. Er sorgt in Zeiten finanzieller Engpässe dafür, dass ausreichend Liquidität vorhanden ist, um die geschäftlichen Vorgänge aufrechtzuerhalten. Ebenso eignen sich Firmenkredite für Umschuldungen und Reduktionen der laufenden Kosten. Darüber hinaus haben sie eine wichtige Funktion dabei, das Wachstum des Unternehmens zu fördern, wie in etwa durch folgende Maßnahmen:

  • Neue Mitarbeiter
  • Erweiterung des Fuhrparks
  • Ausbau der Unternehmenspräsenz

Steuerlich betrachtet weisen Firmenkredite Vorteile auf. Während bei einzelnen Kreditnehmern die steuerliche Lage komplizierter ist, erfolgt bei Firmen eine Angabe in der Gewinn- und Verlustkostenrechnung (GuV) unter dem Punkt „Zinsen und ähnliche Aufwendungen“. Die Zinsen auf das geliehene Kapital werden steuerlich geltend gemacht und mindern den betrieblichen Gewinn.

 

Factoring

Beim Factoring schließt das Unternehmen einen Vertrag mit einem Factoring-Partner ab. Dieser Vorgang wird gewählt, wenn Unternehmen den Kunden gegenüber ausstehenden Forderungen an den Factoring-Partner verkaufen möchten. Der Factoring-Partner zahlt in diesem Fall sofort und der Kunde überweist im Rahmen des geforderten Zeitraums an den Factoring-Partner den geforderten Betrag. Unternehmen profitieren in diesem Szenario davon, dass sie das Ausfallrisiko des Kunden an den Factoring-Partner abgeben. Näheres zur Vertragsgestaltung, wozu auch die Gebühren zählen, hängt von der individuellen Absprache sowie dem Vertrag an sich ab. Die Gebühren sind steuerlich absetzbar, weswegen sich das Factoring für Unternehmen eignet, die eine sofortige Überweisung der Rechnungen anstreben.

 

Kundenkredite

 

Kundenkredite werden auch als Anzahlungen bezeichnet. Diese finden vor allem dort Anwendung, wo spezielle Arbeiten angefertigt werden. Sollte hier der Kunde ausfallen, findet sich nämlich in der Regel kein neuer Käufer. Wird der Handel abgeschlossen, so überweist der Kunde nach der Lieferung den Restbetrag nach Anzahlung.

 

Dokumentenakkreditive

Mit Dokumentenakkreditiven werden zum einen Unternehmen, zum anderen die Kunden abgesichert. Ein Dokumentenakkreditiv sichert Unternehmen dahingehend ab, als dass diese durch die Akkreditivbank für die Leistung bezahlt werden, auch wenn der Kunde nicht zahlen sollte. Kunden wiederum erhalten die Gewissheit, dass ihre Ware definitiv geliefert wird.

 

Eigenfinanzierung: Zeichen von Liquidität

Neben der Fremdfinanzierung ist die Eigenfinanzierung bei kapitalmarktorientierten Unternehmen eine weitere Option der Kapitalaufstockung. Diese unterscheidet sich von der Fremdfinanzierung dahingehend, dass Aktien nach außen ausgegeben werden. Die möglichen Arten der Eigenfinanzierung sind im Falle einer AG die folgenden:

  • Ordentliche Kapitalerhöhung/Barkapitalerhöhung
  • Sachkapitalerhöhung
  • Genehmigte Kapitalerhöhung
  • Bedingte Kapitalerhöhung
  • Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung – auch Barkapitalerhöhung genannt – liegt der Regelfall vor: Es erfolgt eine Aktienemission, der die Hauptversammlung mit einem Mindestanteil von 75 Prozent zustimmen muss und bei der die Aktien mindestens den Nennwert bzw. den rechnerischen Nennwert betragen.

Eine Sachkapitalerhöhung ist eine Seltenheit, da hier Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte ausgegeben werden. Beispiele für solche Sachwerte sind Grundstücke, Patente und Fuhrwerke.

Die genehmigte Kapitalerhöhung verschafft der Unternehmensführung die Freiräume, in einer Zeitspanne von maximal fünf Jahren über ein genehmigtes Kapital zu verfügen, sofern dies zur Erhöhung des Grundkapitals eingesetzt wird. Somit ergeben sich Möglichkeiten zur Verfügung über das Kapital, sofern es notwendig ist, was spontane Reaktionen fördert. Unter anderem Beteiligungen und Unternehmensübernahmen gestalten sich auf diesem Wege einfacher. Dabei ist rechtlich vorgesehen, dass eine Mehrheit von mindestens 75 Prozent auf der Jahreshauptversammlung das genehmigte Kapital beschließen muss. Außerdem darf das genehmigte Kapital maximal die Hälfte des Grundkapitals ausmachen.

Eine bedingte Kapitalerhöhung ist rechtlich nur AGs und KGaAs gestattet. Auch zur Festsetzung der bedingten Kapitalerhöhung ist ein Hauptversammlungsbeschluss mit mindestens drei Viertel Mehrheit notwendig. Allerdings ist separat eine höhere Mehrheitsanforderung per Satzungsänderung möglich. Mit der bedingten Kapitalerhöhung wird die Erhöhung des Grundkapitals an Bedingungen geknüpft, wozu beispielsweise Vorbereitungen von Fusionen und die Gewährung von Bezugsrechten für Mitarbeiter und Gesellschafter zählen.

Letztlich zeichnet die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln aus, dass Rücklagen aus den Gewinnen oder dem Kapital in Grundkapital umgewandelt werden. Diese Maßnahme erhöht die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und lässt die Aktie günstiger wirken, da eine Erhöhung der Aktienanzahl stattfindet.

 

Steuerliche Folgen der Eigenfinanzierung

 

Der steuerliche Gewinn bleibt von der Eigenfinanzierung unberührt, was sich als Nachteil erweist. Ausschüttungen und Dividenden aus der Eigenfinanzierung stellen keine Betriebsausgaben im Sinne des Steuergesetzes dar. Vielmehr werden sie aus dem Gewinn nach Steuern ausgegeben, was diesen wiederum verringert.

 

Vorteile der Eigenfinanzierung

Die Eigenkapitalquote ist eine wichtige Größe zur Beurteilung der Liquidität von Unternehmen. Sie bezeichnet, wie stark ein Unternehmen im Vergleich zu anderen durch Eigenkapital finanziert ist. Je höher die Eigenkapitalquote, umso eher wird das Unternehmen für solvent befunden. Darüber hinaus gelten Unternehmen mit hoher Eigenkapitalquote als weitgehend unabhängiger und weisen eine gute Substanz gegen Haftung auf.

 

Mezzanine-Finanzierung: Die Hybridinstrumente

Die Mezzanine-Finanzierung liegt zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Genussscheine und stille Beteiligungen sind Beispiele für diese Hybridinstrumente. Zentrale Merkmale der Mezzanine-Finanzierungen sind:

  • Feste Verzinsung des Darlehens für den Geldgeber
  • Teilhabe des Geldgebers an dem Wertzuwachs des Unternehmens
  • Kaufoption für den Geldgeber für einen zuvor fest definierten Anteil am Grundkapital

Rein steuerlich betrachtet ergibt sich eine Fusion der Vor- und Nachteile der Eigen- und Fremdfinanzierung. Dabei fallen die steuerlich geltend zu machenden Zinsen auf die Seite der Vorteile, während Ausschüttungen und Dividendenzahlungen im Hinblick auf die Ausschüttung aus dem bereits versteuerten Gewinn den Nachteilen angehören.

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