Auch Rentner müssen grundsätzlich Steuern zahlen. So sieht es das Alterseinkünftegesetz von 2005 vor. Für die Steuererklärung für das Jahr 2019 endet die Frist am 31. Juli 2020, sofern kein Steuerberater beauftragt ist. Viele Rentnerinnen und Rentner stellen schon jetzt wichtige Unterlagen für ihre Steuererklärung, betreffend das zurückliegende Jahr, zusammen.
Gern genutzt wird dafür die „Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt“, mit der die Deutsche Rentenversicherung (DRV) den Ruheständlern die Rentenhöhe für das abgelaufene Jahr bescheinigt. Rentenbeziehern, die schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird die Bescheinigung automatisch zugesandt. Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg teilte unlängst mit, dass die Schreiben bereits seit Mitte Januar versand werden.,
Soweit eine Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt wird, kann diese über das Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder über das kostenlose Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung 0800 1000 4800 anfordern.
Für ihre Steuererklärung füllen Rentnerinnen und Rentner dann die Anlage R „Renten und andere Leistungen“ sowie die Anlage „Vorsorgeaufwand“ aus. Dort werden der Bruttorentenbetrag und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für das abgelaufene Jahr erfragt. Diese Zahlen können die Ruheständler im Schreiben ihres Rentenversicherers nachlesen.
Besonderer Service
Für jeden Betrag wird angegeben, in welcher Anlage und Zeile der Steuererklärung er eingetragen werden muss. Die Bescheinigung der Deutsche Rentenversicherung kann man auch unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung im Internet anfordern. „Wer den Beleg schon einmal angefragt hat, erhält ihn auch in diesem Jahr automatisch“, betonte die DRV kürzlich in ihrer Pressemitteilung.
Weitere Informationen zu dieser wichtigen Thematik enthält zudem die Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“. Sie kann ebenfalls bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg kostenlos angefordert werden – beispielsweise per E-Mail [email protected] oder unter der Telefonnummer (07 21) 82 52 38 88. Außerdem steht die Broschüre unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Internet als PDF zum Herunterladen zur Verfügung.
Deutsche Rentenversicherung ist der Name, unter dem seit dem 1. Oktober 2005 die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland durch in Bundesträger und Regionalträger unterschiedene Körperschaften des öffentlichen Rechts wahrgenommen werden. Deutsche Rentenversicherung ist gemeinsamer Name und gemeinsames Logo für alle beteiligten Rentenversicherungsträger, jedoch keine ihnen übergeordnete Behörde.
Bundesträger sind die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Namen der Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen aus der Bezeichnung „Deutsche Rentenversicherung“ und einem Zusatz für ihre jeweilige regionale Zuständigkeit.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt auch die Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wie etwa Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und Statistik sowie die gemeinsamen Angelegenheiten aller Träger der Rentenversicherung wahr.
Quelle: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 18. Februar 2020, 22:24 UTC.
1.Es gibt für die Einkommensteuerklärung 2019 neue Formulare mit Kennzeichnung von eDaten. Die Firma Steuerrat stellt sie online zur verfügung.
1.1 Wie erfährt man die eDaten, möglichst kompakt wie im Formular, um sie auf Richtigkeit prüfen zu können?
1.2. Warum bittet mein Finanzamt, die Steuererklärung doch noch mit ELSTER (analog zu den alten Formularen) abzugeben?
2. /texte/2023/310/ Beiträge zur zusätzlichen freiwilligen Pflegeversicherung gelten bei Geburt vor dem 01.01.1058 nicht als Vorwegabzug. Im Steuerbescheid für 2018 verblieben sie für die weiteren Abzugsberechnungen. In der vorläufigen Berechnung für 2019 (bei ELSTER-Eingabe) entfallen sie jedoch ersatzlos. Ist das richtig?
Warum müssen schwerstbehinderte Rentner Pflegegrad 2 mit außergew. Belastungen die Hälfte der Rente
versteuern? Und ihnen werden dann auch noch 5% zugemutet; wenn sie etwas mehr als die Pauschale absetzen wollen, dann wird ihnen die Behindertenpauschale von 3700€ gestrichen.
Das Mietrecht ist asozial: Miete 15€/qm ist strafbarer Wucher und wenn man das nicht verlangt kann man die Erhaltungsrechnungen nicht mehr absetzen. Das ist Erpressung! Gleichzeitig führen die unfähigen Politiker gegen das steuermaximierende Finanzamt eine Mietpreisbremse ein. Sie erkennen nicht die Steuerbetrüger Cum Ex, Darknet-Bunker und Ikea etc. Es ist nicht zu fassen welch ein Irrsinn in diesem Unrechtsstaat.