Gewinne aus Aktiengeschäften steuerlich geltend machen

Gewinne aus Aktiengeschäften steuerlich geltend machen
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So spannend der Aktienhandel auch sein mag – am Ende des Jahres steht immer die spannende Frage, wie erfolgreich dieser denn wohl gewesen sein mag? Konnte eine gute Rendite erzielt werden? Und wie hoch fällt diese aus?

Wenn Sie sich für den Aktienhandel entschieden haben, dann haben Sie das getan, weil Sie ihr Geld sinnvoll und gewinnbringend anlegen wollen. Selbstverständlich wissen Sie auch, dass der Aktienhandel ein heißes Eisen ist, an dem man sich auch verbrennen kann. Denn wo hohe Renditen ausgelobt werden, ist auch immer ein hohes Risiko mit an Bord. Und dieses sorgt dafür, dass der Aktienhandel nicht auf die leichte Schulter genommen werden darf und viel Gewissenhaftigkeit vom Anleger verlangt.

Konnte jedoch eine positive Rendite erzielt werden, geht es darum, diese auch steuerlich geltend zu machen. Bei Gewinnen aus dem Wertpapierhandel handelt es sich um Kapitalerträge, die seit dem Jahr 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen. Versteuert wird der Veräußerungsgewinn. Also die Spanne zwischen Kauf und Verkauf der Aktie. Es gilt eine pauschale Versteuerung von 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent und im Falle einer Mitgliedschaft in einer Kirche auch die Kirchensteuer. Diese kann ja nach Bundesland unterschiedlich hoch ausfallen.

Für viele Anleger sind diese Zahlen natürlich weniger erfreulich. Wobei es auch Vorteile des pauschalen Steuersatzes und der Abgeltungsteuer im Allgemeinen gibt. Gehören Sie beispielsweise zu den Verbrauchern, die ein sehr hohes Einkommen haben, können Sie mit Hilfe der Abgeltungsteuer sogar Geld sparen. Die Höchstsätze bei der Einkommenssteuer liegen aktuell bei 45 Prozent. Die Gewinne aus Aktien müssen daher nicht verbindlich angegeben werden.

Bei einem geringeren Einkommen ist dies leider nicht der Fall. Hier besteht kein Wahlrecht und die Abgeltungsteuer darf nicht übergangen werden.

Der Test von www.brokervergleich.com zeigt auf, welche Broker ein lohnenswertes Aktiendepot haben, welches sich für einen zielführenden Handel lohnt. Schließlich gilt das Aktiendepot für den Handel als Basis und sollte daher alle wichtigen Anforderungen erfüllen können.

Hätten Sie es gewusst? Wenn Sie ihr Aktiendepot bei einem Broker oder einem Bankhaus eröffnen, welches innerhalb von Deutschland seinen Hauptsitz hat, können Sie direkt über den Broker die steuerlichen belange klären lassen. Füllen Sie auf der Internetseite des Anbieters einen Freistellungsauftrag aus, der in berechtigt, die Abgeltungsteuer samt Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag an das Finanzamt abzuführen. So müssen Sie nicht am Ende des Jahres rechnen und keine Bedenken haben, dass Sie falsche Steuerangaben machen, die am Ende vielleicht noch in einer Steuerprüfung oder einer Anzeige wegen Betrug führen.

Sollten Sie sich für ein Aktiendepot entscheiden, welches von einem Broker aus dem Ausland stammt, dann müssen Sie eigenständig die Steuern abführen. Achten Sie her darauf, dass Sie einen Freibetrag haben und nur auf den bereinigten Gewinn Steuern gezahlt werden müssen. Sie haben somit die Möglichkeit, alle Gebühren, Kosten und Verluste, die Ihnen beim Handel entstehen, vom erzielten Gewinn abzuziehen. Zudem können Sie Verluste aus vorangegangenen Jahren ebenfalls mit dem erzielten Gewinn verrechnen.

Mitunter bleibt nach allen Abzügen dann gar nicht mehr viel Geld übrig, welches versteuert werden muss. Sie müssen daher keine Bedenken haben, dass alle Ihre Bemühungen rund um den Handel durch das Finanzamt und die damit einhergehenden Steuern aufgefressen werden.

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