Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend sind.
Lohnersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc. werden für die Ermittlung des Einkommensteuersatzes herangezogen, indem sie dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterliegen. Für 2011 müssen diese Lohnersatzleistungen bis 28. Februar 2012 von den jeweiligen Trägern an die Finanzverwaltung elektronisch übermittelt werden.
Laut einer Kurzinfo vom 14.11.2011 (ESt 49/2011) der Oberfinanzdirektion Rheinland, sind die nun zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung anstehenden Daten teilweise unzutreffend. Eine elektronische Übermittlung von berichtigten Daten ist aber nicht möglich.
Darum wurde die Bundesagentur für Arbeit seitens der Finanzverwaltung gebeten, in den Fällen unrichtig übermittelter Lohnersatzleistungen, berichtigte Papierleistungsnachweise dem zuständigen Wohnfinanzamt zuzusenden.
Ebenso sind die Finanzbehörden angehalten, im Falle bereits durchgeführter Veranlagungen zu überprüfen, ob der Einkommensteuerbescheid zu ändern ist.
„Es bleibt abzuwarten“, so Jörg Strötzel, VLH-Vorsitzender, „wie viele Datensätze der Lohnersatzleistungen wirklich unrichtig sind.“ Die Bürger mit Lohnersatzleistungen in 2011 sollten jedoch vor Abgabe der Einkommensteuererklärung unbedingt ihre Nachweise dazu, wie z. B. Arbeitslosengeld I oder Krankengeld der Steuererklärung nicht nur beifügen, sondern auch minutiös den dann ergehenden Steuerbescheid auf die richtige Verarbeitung der angegebenen Lohnersatzleistungen überprüfen. „Durch diese Vorgehensweise“, so Strötzel weiter, „stelle jeder Bürger sicher, dass er richtig besteuert werde.“