Die Steuerverwaltung kann ab März die Einkommensteuererklärungen für das abgelaufene Jahr bearbeiten, so dass die ersten Steuerbescheide bereits im selben Monat versendet werden können. Dies berichtete heute Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer.
Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen übermitteln die für die Finanzämter benötigten Daten in der Regel bis Ende Februar elektronisch an die Steuerverwaltung. Darüber hinaus stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ab März zur Verfügung. Ab dann können die Finanzämter loslegen. Wie die Finanzveraltung des Landes Nordrhein-Westfalen informiert, haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder gemeinsam den 15. März als bundesweiten Termin für den Start der Bearbeitung festgelegt.
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. In Hessen nutzten im Jahr 2019 mehr als 65 Prozent der Menschen die Möglichkeit, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben, berichtet das Hessische Ministerium der Finanzen. Bundesweite Zahlen liegen derzeit noch nicht vor.
Bürgerinnen und Bürger, die die Steuererklärung auf Papierformularen abgeben wollen und nicht zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind, finden die Vordrucke auf den Internetseiten von Lohnsteuer kompakt als Download. Ebenfalls können die Vordrucke im Finanzamt und in den meisten Bürgerbüros der Städte und Gemeinden abgeholt werden. In begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei gehbehinderten, sehr alten oder schwerkranken Menschen – können die Vordrucke auf telefonische Anfrage auch zugeschickt werden.
Deutschlands schnellste Finanzämter 2019
Die Bearbeitungsdauer von Steuererklärungen liegt in der Regel zwischen fünf Wochen und sechs Monaten. Je nach Komplexität des Steuerfalls und Vollständigkeit der Unterlagen kann es in Einzelfällen auch länger dauern – oder auch wesentlich schneller gehen.
Wie lang die aktuelle Bearbeitungszeit Ihres Finanzamtes ist, können Sie in unserem Finanzamt-Verzeichnis oder direkt bei der Bearbeitung Ihrer Steuererklärung einsehen.
Abgabefristen für die Steuererklärung
Steuerzahler sollten sich dieses Jahr den Freitag, den 31. Juli 2020 dick ankreuzen. Seit 2018 wurde die Abgabefrist um zwei Monate verlängert und endet nun immer im Juli des nachfolgenden Jahres.
Steuerbürger, die die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, bekommen ebenfalls mehr Zeit. Für sie verlängert sich die Frist vom 31. Dezember des Folgejahres auf den 28. beziehungsweise 29. Februar des übernächsten Jahres (siehe Tabelle). Für das Steuerjahr 2019 gilt als letzter Abgabetermin der 28. Februar 2021. Bis zu diesem Datum müssen Sie die Steuererklärungen für das Jahr 2019 dem Finanzamt vorliegen.
Abgabefristen für die Steuererklärung | ||
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Wenn Sie Ihre Steuererklärung… | … freiwillig abgeben: | …abgeben müssen (mit Steuerberater) |
Für das Steuerjahr 2018 | 31.12.2022 | (29.02.2020) |
Für das Steuerjahr 2019 | 31.12.2023 | 31.07.2020 (28.02.2021) |
Für das Steuerjahr 2020 | 31.12.2024 | 02.08.2021 (28.02.2022) |
Guten Tag,
Niedersachsen scheint gegenwärtig nicht mehr zur Bundesrepublik zu gehören…
Ein Anruf am 18.03.2020 beim FA Winsen/Luhe ergab, dass das Programm zur Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 noch nicht freigeben wurde und die Mitarbeiter auch nicht wissen, wann es soweit sein wird.
Technische Probleme oder Versuch, Erstattungen zu verzögern?
In Hessen ist es auch nicht anders. Start der Bearbeitung im April heißt es und leider nur 30% Mitarbeiter verfügbar!
Aber woran kann das liegen? In Rostock genau das selbe Problem: „noch nicht freigegeben“!
Leider schlägt hier das föderale System wieder voll durch, d.h. jedes Bundesland ist für die pünktliche Bereitstellung aller Softwarefunktionalitäten zur Bearbeitung der Steuererklärungen selbst verantwortlich.
Könnte auch schlicht an Verzögerungen im Betriebsablauf aufgrund von Einschränkungen bzgl. der Coronapandemie liegen, anstatt sofort das föderale System oder gar einen Versuch die Erstattung zu verzögern zu unterstellen … Aber man sieht eben gerne was man sehen möchte.
Auf der Homepage meines zuständigen Finanzamtes steht, dass die niedersächsischen FÄ am 25.03.2020 mit der Bearbeitung beginnen. Es waren zuvor umfangreiche Programmanpassungen nötig und auch bei den FÄ sind die Mitarbeiter „ausgedünnt“ aufgrund der derzeitigen Corona-Situation.
Wartet erst mal ab, wann dann das Geld wirklich ausgezahlt wird … in Bayern fangen die schon an, bei bereits bearbeiteten Steuererklärungen die Termine weiter künstlich nach hinten zu schieben. Laut Aussage meines Finanzamtes werden die Daten noch eine Woche nach Bearbeitung und Freigabe im System festgehalten und kommen dann zur jeweiligen Finanzkasse, die den Bescheid ausdruckt und verschickt. Eine Rückfrage dort dort wurde mir in der Form beantwortet, dass die Zahlungen bei Eingang der Daten für die Auszahlung einen Monat später gebucht werden …
Haben wir in den Wahlen sowas gewählt oder dreht da die Behördenwillkür unter dem Deckmanten der Corona-Krise wieder sozialistische Ehrenrunden? Das gehört auch zu den Punkten, die nach Bewältigung der Gesundheitskrise gleich mit abgehakt werden muss!
Steuern werden im Voraus an Bundes-Mutti bezahlt.
…und wehe, wenn nicht,-
Rückerstattung von zu viel einbehaltener (eingezogener) EK-Steuer …nach 12 Monaten + min. 3 Monate „für den Jahreswechsel… und Softwarefehler, Programmfreigaben,- MA Schulungen etc.
Da man ja mit allen Unterlagen usw. auch etwas Zeit benötigt, ist mittlerweile min. erneut Steuer von uns für ca. 6 Monaten entrichtet worden.
Was machen die mit unserem Geld ca. 18 Monate ?
ohne Einverständnis ohne mögliche Einflussnahme und Verzinsung ?
Wie würde man das Zivilrechtlich nennen ?
Nun kann ich ja diesen meinen Anspruch ja noch einmal „Vorfinanzieren“ (mein eigenes Geld !)
Danke, Mutti !
Auf der Website des Finanzamt Trier steht unter der Rubrik „Bearbeitungsstand“ seit 6 Wochen unverändert der Hinweis, daß zur Zeit die Steuererklärungen 2018 mit Eingang Woche 6/2020 bearbeitet werden. Von Rückfragen soll man Abstand nehmen.
Das ist schlicht mangelhafte Kommunikation die dann schon mal als pomadig und arrogant empfunden werden kann.
In Zeiten hektischer Schnellschüsse und geplanter Entlastung durch Programmchen sollte es zumindest angedacht werden den Bürgern welche besonderen Belastungen ausgesetzt waren (den nur die bekommen in der Regel Steuern auch erstattet) ihr Geld auch zeitnah zurück zu erstatten. Dafür bracht es kein besonderes Gesetz und die Begründung dass die IT noch nicht so weit ist, Anfang April, wirft bei mir die Frage auf: Wie überraschend kommt den für die IT der Finanzbehörden der Bedarf einer funktionierenden Software für die Bearbeitung der Steuererklärungen? War damit wirklich nicht zu rechnen?
Insofern muss man sich nicht über Unmut und Vorwürfe, gerechtfertigt oder nicht, über Phlegma, gewolltes Hinauszögern und sonstige Schubladen welche bei Verwaltungsbeamten gerne aufgemacht werden, wundern. Schließlich wird im umgekehrten Fall der Steuerschuld ein ganz anderer Elan gezeigt.
Das irre ist ja, dass wenn ich zeitgleich meine ESt-Erkl. und die USt-Erkl. (klein Gewerbe) abgebe (bei via ELSTER), dann ist die USt. nach 10 Tagen einkassiert. die ESt. dauert bei meinem FA immer so knapp 3 Monate … /texte/2023/310/ Ein Schelm wer böses dabei danke 😉