Entfernungskilometer: So wird die längere Fahrtstrecke akzeptiert

Entfernungskilometer: So wird die längere Fahrtstrecke akzeptiert
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Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind mit 30 Cent je Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzbar (sog. Entfernungspauschale). Für die Entfernung ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Allerdings wird doch eine längere Strecke akzeptiert, „wenn diese offensichtlich verkehrsgünstiger ist und regelmäßig benutzt wird“ (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG).

Eine Straßenverbindung ist dann als „verkehrsgünstiger“ als die kürzeste Verbindung anzusehen, wenn Sie eine längere Straßenverbindung nutzen und auf diese Weise die Arbeitsstätte trotz gelegentlicher Verkehrsstörungen in der Regel schneller und pünktlicher erreichen. „Offensichtlich“ verkehrsgünstiger ist die gewählte Straßenverbindung dann, wenn ihre Vorteilhaftigkeit so auf der Hand liegt, dass sich auch ein unvoreingenommener, verständiger Verkehrsteilnehmer unter den gegebenen Verkehrsverhältnissen für die Benutzung der Strecke entschieden hätte.

Viele Finanzämter wollen eine längere Strecke mit mehr Entfernungskilometer nur dann akzeptieren, wenn die Zeitersparnis mindestens 20 Minuten pro Fahrt beträgt. Aber diese Bedingung ist kein Kriterium dafür, eine längere Wegestrecke abzulehnen. Sonst könnte ja bei einer Fahrzeit von 20 Minuten niemals eine schnellere Route in Betracht kommen. Vielmehr muss eine zeitliche Ersparnis im Verhältnis zur Gesamtdauer der Fahrt gesehen werden (BFH-Urteile vom16.11.2011, BStBl. 2012 II S. 520 und BStBl. 2012 II S. 470):

  • Die Fahrzeitersparnis sollte mindestens 10 % der für die kürzeste Verbindung benötigten Fahrzeit betragen.
  • Eine Strecke kann – außer der Zeitersparnis – auch dann „offensichtlich verkehrsgünstiger“ sein als die kürzeste Verbindung, wenn die längere Route bessere Straßen, weniger Ampeln, weniger Ortsdurchfahrten, weniger Verkehr usw. enthält. Deshalb kann eine „offensichtlich verkehrsgünstigere“ Straßenverbindung auch vorliegen, wenn nur eine relativ geringe oder gar keine Zeitersparnis zu erwarten ist, sich die Strecke jedoch aufgrund anderer Umstände als verkehrsgünstiger erweist als die kürzeste Verbindung.

Lohnsteuer kompakt

Fahren Sie eine weitere Strecke bzw. eine Umwegstrecke aus gesundheitlichen Gründen, weil Sie beispielsweise wegen Höhenangst nicht über eine Hochbrücke fahren können, muss das Finanzamt auch diese Strecke akzeptieren. Die Fahrtkosten sind allerdings nicht als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, selbst wenn der Amtsarzt die Angstzustände attestiert hat (FG Hamburg vom 24.3.2003, II 61/02, DStRE 2003 S. 968).

Eine längere Fahrtstrecke ist ebenfalls anzuerkennen, wenn die kürzeste Straßenverbindung über einen beschrankten Bahnübergang führt, an dem die Wartezeit bei geschlossener Schranke schwer vorherzusehen und einzuplanen ist. Die längere Route ist dann „offensichtlich“ verkehrsgünstiger (FG Sachsen vom 5.11.2012, 6 K 204/12).

9 Kommentare zu “Entfernungskilometer: So wird die längere Fahrtstrecke akzeptiert”:

  1. Klaus Lorek

    Im Zusammenhang mit der Zuarbeit zur Erstellung einer Arbeitnehmer- Lohnsteuererklärung habe ich nach Informationen
    zu „Entfernungspauschale und Möglichkeiten zur Wahl zwischen kürzester oder, alternativ, verkehrsgünstigster, aber längerer,
    dabei jedoch wesentlich zeitsparenderer Fahrstrecke“ gesucht.
    Das Steuerbüro hatte sich vordem geweigert, die allein aus Vernunftsgründen ständig benutzte, längere Fahrstrecke zu akzeptieren und so in die Steuererklärung aufzunehmen. Einer Prüfung durch das Finanzamt würde dies nicht standhalten…

    Ihr Artikel hat mir sehr geholfen. Herzlichen Dank!!

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Klaus,

      das freut uns, dass Ihnen der Artikel weitergeholfen hat.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Thomas Sprenger

    Hallo.
    Wie kann ich das nachweisen, dass eine Strecke Verkehrsgünstiger ist?
    Sollte das Finanzamt mal nachfragen reichen dann Screenshots von Google Maps?

    Lieben Dank

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Thomas,

      in der Regel können auch die Sachbearbeiter in den Finanzämtern auf GoogleMaps zugreifen. 🙂

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  3. Eli

    Ich habe eine Frage bezüglich Fahrkosten.
    Ich fahre Post mit meinem eigenen Auto aus.
    Mache auch oft versträtung für andere. Bin oft mehr als 10 Stunden unterwegs.
    Gibt es da möglchkeit…diese Fahrkosten abzusetzen?
    Oder kann ich da irgenwilche pauschale KM angeben, die vom Finanzamt akzeptirt werden?
    Mit freundlichen Grüßen

    Eli

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Eli,

      als Arbeitnehmer können Sie einerseits die Fahrten zu Ihrer ersten Tätigkeitsstelle in der Steuererklärung geltend machen als auch alle Aufwendungen, die Ihnen in Verbindung mit einer Reisetätigkeit ansetzen.

      Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen

      • Fahrtkosten,
      • Verpflegungspauschbeträge,
      • Übernachtungskosten,
      • Reisenebenkosten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer-kompakt.de

  4. Dennis

    Hallo,

    auch wenn es vielleicht nicht ganz zum Thema passt habe ich folgende Frage und hoffe auf eine kurze Hilfe.

    Ich habe für meinen Fahrtweg bereits die längere Strecke bewilligt bekommen. Dabei geht es immerhin um einen „Umweg“ von 15km (56km anstatt 41). Man muss dazu sagen das ich die längere Strecke wirklilch jeden Tag fahren, da die kürzere keinen Sinn macht.

    Nun besteht aber die Option einen Firmenwagen zu bekommen, den ich dann gemäß Entfernung je Km monatlich versteuern muss. Dafür würde ich natürlich wieder die kürzeste Strecke nutzen wollen und nicht die Beste.

    Ist das möglich ?

    Danke im Voraus.

    MFG
    Dennis

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Dennis,

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Sylvia Krause

    Hallo!
    Wie verhält es sich bei Fahrten bezüglich Weiterbildung/berufsbegleitendem Studium?
    Gilt die Entfernungspauschale da für Hin- und Rückweg, da es sich nicht um die erste Tätigkeitsstätte handelt? Finde leider nur widersprüchliche Aussagen.
    Sonnige Grüße
    Sylvia

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