Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember

Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember
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Auch Rentner sollen eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Dies hat die Ampelkoalition beschlossen. Die Energiepreispauschale für Rentner erhält, wer im September 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Witwen-/Witwerrente der gesetzlichen Rentenversicherung und seinen Wohnsitz im Inland hat. Soweit von einer Person mehrere der genannten Renten nebeneinander bezogen werden, wird die Energiepreispauschale nur einmal ausgezahlt.

Empfänger von Waisenrenten haben keinen eigenen Anspruch auf die Energiepreispauschale, da sie ihren Lebensunterhalt regelmäßig nicht selbst bestreiten und bereits mittelbar durch Haushaltsgemeinschaften mit Erwerbstätigen oder Bezieherinnen und Beziehern von Hinterbliebenenrenten erfasst werden.

Empfänger von Waisenrenten, deren Lebensunterhalt nicht über die Haushaltsgemeinschaft abgedeckt ist, haben die Pauschale in der Regel als Auszubildende erhalten oder sollen sie als Studierende oder Fachschüler und Fachschülerinnen erhalten.

Eine Antragstellung zur Auszahlung der Energiepreispauschale für Rentner ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch.

Die Zahlung wird als Einmalzahlung durch die Rentenzahlstellen erfolgen und soll zum 1. Dezember 2022 ausgezahlt werden. Die Energiepreispauschale unterliegt der Steuerpflicht, um der Leistungsfähigkeit des Einzelnen Rechnung zu tragen. Sie unterliegt jedoch nicht der Beitragspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie wird auch nicht bei einkommensabhängigen Sozialleistungen angerechnet.

Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale bietet neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales auch das Bundesministerium für Finanzen.

7 Kommentare zu “Energiepreispauschale für Rentner: Auszahlung im Dezember”:

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ingrid,

      wie kommen Sie darauf, dass Sie die Energiepreispauschale vollständig an das Finanzamt zurückzahlen müssten?

      Dem ist nicht so. Selbst wenn Sie den aktuell geltenden Spitzensteuersatz von 45 % zahlen müssten, würden Ihnen von den 300 Euro ja immerhin 165 Euro bleiben.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ute,

      die Zahlungen schließen einander nicht aus. Sie können in beiden Personenkreisen anspruchsberechtigt sein. Sollten jedoch mehrere Renten bezogen werden (z.B. Altersrente und Witwenrente), wird die Energiepreispauschale nur einmal gezahlt.

      Weitere Informationen finden Sie in den Fragen und Antworten zur Energiepreispauschale (EPP) für Renten- und Versorgungsbeziehende.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  1. Harald Stadtmüller

    Dieselbe Frage hatte ich der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Im Antwortschreiben wurde diese aber nicht vollständig beantwortet aber auf das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwiesen.

    Dort sagte man mir, das ich die Energiepauschale somit doppelt erhalte und dies auch rechtens und nicht rückzahlbar sei. Beide Zahlungen müssten aber verstehert werden.

  2. Günter Wagner

    Das kann doch niemals rechtens
    sein. EPP kann und darf doch nur einmal gezahlt werden! Inzwischen
    hat die Regierung nichts mehr im
    Griff! Ein weiteres Beispiel für Geld-
    verschwendung! Es darf. nicht wahr sein und es dann auch noch als
    richtig zu bezeichnen?!

  3. Roland Rätz

    Okay, Energiepreispauschale für Rentner. Wie ist es denn mit Beamten, die statt Rente Pensionen bekommen? Auch Beamte leiden unter den hohen Energiepreisen! Es gibt nämlich nicht nur höchste, höhere, mittlere, sondern auch „kleine“ Beamtete, und das in vielen Gehalts-/Entgeltsgruppen, und im Ruhestand sind sie eben Versorgungsempfänger mit ziemlich schmerzhaften Abschlägen die auch nicht alle „auf Rosen gebettet“ sind. Außerdem wird das gesamte Versorgungsentgelt voll versteuert, und Betriebsrente o. Ä. gibt´s ja hier nicht.
    Ich bin vielleicht in Sachen Versorgungsrecht für Angestellte und Beamte nicht ganz auf der Höhe, aber – trotz jetzt evtl. losbrechendem Shitstorm – hätte ich schon gern eine fundierte Antwort darauf.
    Besten Dank im Voraus und ……………… ————— schau mer mal.
    RR

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