Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Elektronischer Belegabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!
Elektronischer Belegabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!

Ab sofort können unsere Kunden verschiedene Daten, die das Finanzamt über Sie gespeichert hat, elektronisch abfragen. Hierbei handelt es sich insbesondere um Daten, die durch Dritte (zum Beispiel Arbeitgeber, Versicherungen) an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Der sogenannte elektronische Datenabruf ist ein neues Angebot der Finanzämter im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung (VaSt), das Sie ab sofort auch mit Lohnsteuer kompakt nutzen können.

Hiermit können Sie Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihrer Steuererklärung verwenden. Der Name ist leider ungünstig von der Finanzverwaltung gewählt: Es handelt sich nur um Daten, Unterlagen können Sie nicht abrufen.

„Der elektronische Datenabruf hat den Vorteil, dass Sie Daten, die dem Finanzamt bereits vorliegen, nicht mehr in die Steuererklärung eingeben, sondern nur noch überprüfen müssen“, so Felix Bodeewes, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

Die Einrichtung des elektronischen Datenabrufs  ist denkbar einfach: Nach dem Einloggen rufen Sie unter “Einstellungen” den Unterpunkt “Datenabruf” auf. Geben Sie nun Ihren  Vornamen, Nachnamen, das Geburtsdatum und Ihre Identifikationsnummer (Steuer-ID) ein, um die Berechtigung für den Datenabruf einzurichten und die Freischaltung bei der Steuerverwaltung zu beantragen.

Ihr Finanzamt sendet Ihnen dann innerhalb weniger Tage einen 12-stelligen Freischaltcode per Post (“Freischaltcode zum Datenabruf elektronischer Belege”). (» Ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung)

Einmal freigeschaltet, können Sie alle Daten der Finanzverwaltung, abfragen. Sobald weitere Daten oder eine aktualisierte Version bestehender Belege vorhanden sind, erhalten Sie von Lohnsteuer kompakt automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Ihre nächste Steuererklärung wird dadurch noch einfacher: Sie müssen viele Daten nicht mehr abtippen oder aktualisieren. Und Sie sehen, was das Finanzamt alles über Sie weiß. Die übernommenen Daten müssen Sie nur noch kurz prüfen. So sparen Sie Zeit und können sich besser auf Themen konzentrieren, mit denen Sie wirklich Steuern sparen (Ausgaben zu Handwerkerleistungen, Werbungskosten und Sonderausgaben u.a.).

Der elektronische Datenabruf steht allen unseren Kunden (auch in der Kostenlos-Version) ab sofort zur Verfügung.

Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Datenabruf:

 

I N F O

Was ist die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt)?

Der elektronische Datenabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Datenabruf von Lohnsteuer kompakt  können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren. Entgegen dem Namen sind Unterlagen jedoch nicht verfügbar.

Folgende, bei der Steuerverwaltung zu Ihrer Person gespeicherten Daten/Belege, werden Ihnen durch den Datenabruf bereitgestellt:

  • Stammdaten des Steuerkontoinhabers, u.a. Name, Anschrift,  Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer und Bankverbindung
  • Informationen zur Religionszugehörigkeit
  • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
  • Rentenbezugsmitteilung über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, aus privaten Rentenversicherungen oder aus Altersvorsorgeverträgen
  • Bescheinigung von Versicherungsbeiträgen, insbesondere zu gezahlten und erstatteten Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Altersvorsorgeaufwendungen
  • Beiträge zur Basisversorgung (Rürup-Rente)
  • Beiträge zur Riester-Rente
  • Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen wie  z.B. Arbeitslosen-, Eltern- oder  Krankengeld

Der Datenumfang soll in den nächsten Jahren schrittweise erweitert werden. Es ist geplant, ab 2017 weitere Daten (‚Belege‘) zu sammeln und diese dem Steuerbürger zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören u.a.:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Teile der Anlage V (z.B. Einheitswertaktenzeichen, Lage des Grundstücks)
  • Zuwendungsbestätigungen (Spenden)
  • Grad der Behinderung

Lohnsteuer kompakt stellt den elektronischen Datenabruf für Steuererklärungen ab dem Steuerjahr 2014 zur Verfügung.

 

19 Kommentare zu “Elektronischer Datenabruf: Jetzt wird Ihre Steuerklärung noch einfacher!”:

  1. sus

    hallo, ich kann den belegabruf machen und / oder auch die vorjahreserklärung übernehmen insb. wegen spenden etc. wie bringe ich denn beides zusammen? erst das Vorjahr und dann den abruf? danke s

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo sus,

      die wichtigsten Informationen, wie Sie den Belegabruf mit Lohnsteuer kompakt nutzen, finden Sie in unseren FAQs.

      Gerne hilft Ihnen auch unsere Kundenservice bei Fragen zu unserem Programm weiter.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Ulrike,

      Rufen Sie nach dem Erhalt des Freischaltcodes einfach bei Lohnsteuer kompakt die Seite “Belegabruf: Berechtigungen verwalten” auf. Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit OK.

      Übertragen Sie den Freischaltcode sorgfältig in das vorgesehene Feld und bestätigen die Eingabe mit OK.

      Wichtig: Wird der Freischaltcode nicht eingegeben, verfällt der Antrag nach einer Frist von 90 Tagen.

      Der Freischaltcode kann maximal 4 x falsch hintereinander eingegeben werden. Beim fünften Fehlversuch wird der Freischaltcode deaktiviert. Damit ist sowohl der Freischaltcode als auch der entsprechende Berechtigungsantrag hinfällig. In diesem Fall müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

      Bei weitergehenden Fragen hilft Ihnen auch unser Kundenservice gerne weiter.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  2. Brandt

    Hallo,
    mein Vater, zu dem ich keinen Kontakt habe, fordert den Freischaltcode ein. Er ist mir zu Unterhalt verpflichtet und kommt dem auch nach. Muss ich ihm den Code aushändigen und kann er nicht seine Steuererklärung ohne den Zugriff auf meine ganzen Daten machen?
    MfG
    Julia

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Julia,

      unseres Wissens hat Ihr Vater keinen Rechtsanspruch auf die Herausgabe des Freischaltcodes, um Ihre persönlichen Daten bei der Finanzverwaltung elektronisch abzufragen.

      Für die Erstellung seiner Steuererklärung und zum Ausfüllen der Anlage Kind sind zudem nicht so viele Daten (u.a. Anschrift, Steuer-ID, zuständige Familienkasse, Nachweise für die Berücksichtigung volljähriger Kinder) notwendig. Diese Daten sollten Sie ihm – falls er diese nicht schon hat – auf Anfrage zur Verfügung stellen.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Frank,

      wenn die den elektronischen Datenabruf bei Lohnsteuer-kompakt.de freischalten, werden die elektronischen Belege (u.a. Lohnsteuerbescheinigung, Rentenmitteilungen, Krankenversicherungsbeiträge) automatisch bei Ihrem Finanzamt abgerufen. Unser System prüft dabei regelmäßig, ob neue Daten vorliegen, ruft diese dann zeitnah ab und stellt diese in Ihrem Kundenkonto zur Verfügung. Liegen neue Daten vor, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung per E-Mail.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  3. Angie Sartor

    Ich habe einen Freischalt- Code erhalten in der sowohl die Berechtigung der Befristung als auch der Veranlagungszeitraum UNBEFRISTET
    bzw UNBESCHRÄNKT
    angegeben werden….in dem Anschreiben meines Finanzamtes steht jedoch daß das
    jedoch auch befristet bzw eingeschränkt erteilt werden kann.
    wo bitte kann ich die Befristung z. B. für ein Jahr einrichten?
    Das zuständige Finanzamt könnte mir nicht helfen.
    Vielen Dank für ihre Hilfe
    MfG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Angie,

      wenn der Datenabruf eingerichtet wurde, werden alle beim Finanzamt bereit gestellten Daten der letzten vier Steuerjahre abgerufen. Die Beantragung eines zeitlich befristeten Datenabrufs ist derzeit ebenso wie eine Beschränkung auf ein einziges Steuerjahr nicht darstellbar.

      Die Freischaltung zum Datenabruf kann aber jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen und bereits abgeholte Daten gelöscht werden.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  4. Rathmann

    Ist das okay wenn ich den Code dem Lohnsteuer hilfeverein zukommen lasse was für Nachteile habe ich dadurch wenn ich das von dem Verein nicht mehr machen lassen möchte .
    MfG

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Frau/Herr Rathmann,

      ich vermute, Sie wollten den elektronischen Belegabruf bei Lohnsteuer kompakt einrichten und haben jetzt den Freischaltcode per Post von Ihrem Finanzamt erhalten. Der Freischaltcode kann nicht an einen Dritten (Lohnsteuerhilfeverein) übertragen werden, da dieser nur mit dem Antragsteller (die forium GmbH als Betreiber von Lohnsteuer kompakt) verknüpft werden kann.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  5. Saban Erkök

    Hallo,
    wollte kurz mal fragen, ob ich den Freischaltcode von der Finanzverwaltung, an meinen Berater (Lohnsteuerverein) weiter geben darf bzw. muss.
    War letzte Woche bei ihm, und habe eine Vollmacht unterschrieben dass er all die Angelegenheiten in Sachen Lohnsteuer für mich erledigen kann bzw. darf.
    Muss ich ihm denn nun auch den Freischaltcode vom Finanzamt mitteilen?

    Danke im Voraus.

    Freundliche Grüße

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Saban,

      bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier nur allgemeine Fragen zu unserem Programm Lohnsteuer kompakt beantworten können. Wenden Sie sich direkt an den Berater Ihrers Lohnsteuervereins.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Daniel,

      der elektronische Datenabruf im Rahmen der vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) ist ein Serviceangebot der Steuerverwaltung. Über den Datenabruf können Sie personenbezogene Daten, die beim Finanzamt über Sie gespeichert sind, abrufen und direkt in Ihre Steuererklärung importieren.

      Es können Ihre Daten immer nur für die letzten 4 Steuerjahre abrufen. Wie oft Sie Ihre Daten anfordern, spielt allerdings keine Rolle; sie können beliebig oft abgerufen werden.

      Hier finden sie eine Anleitung, wie Sie die Berechtigung für den elektronischen Datenabruf bei Lohnsteuer kompakt einrichten.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

  6. Melek

    Hallo zusammen vor kurzem habe ich steuererklärung gemacht mit smartsteuer aber finanzamt hat gesagt es soll 3 stellige code nummer oder buchstabe geben das der finanzamt meine daten von steuererklärung anrufen kann…

    1. Thilo Rudolph Autor

      Hallo Melek,

      wir können Ihnen nur Fragen zu Lohnsteuer kompakt beantworten.

      Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefer gehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine verbindliche Auskunft an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

      Mit freundlichen Grüßen

      Thilo Rudolph
      Lohnsteuer kompakt

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