Es gibt so einige Dinge, die kein Otto-Normalverbraucher aus dem Stand finanzieren kann. Eine Immobilie und ein Unternehmen rangieren auf der Liste der Dinge, für die Menschen sicherlich Fremdkapital aufnehmen müssen, ganz weit oben. Allerdings ist es heute längst nicht mehr ein einziger Weg, der zur Fremdfinanzierung führt. Stattdessen gibt es viele Optionen, die eine Unternehmensfinanzierung ermöglichen. Welche Varianten es gibt, verrät dieser Beitrag.
Der Klassiker: der Firmenkredit
Den klassischen Weg gibt’s noch und er heißt „Firmenkredit“. Nach wie vor ist der Firmenkredit die am häufigsten gewählte Form der Unternehmensfinanzierung, vor allem im Kreis der mittelständischen und kleinen Unternehmen. Das Prinzip ist so simpel wie es viele Verbraucher vom Privatkredit kennen: Der Finanzierungsbedarf wird bekannt gegeben. Anschließend gibt es Angebote von Banken, die gewillt sind, die Summe zu verleihen – für eine Gegenleistung in Form von Zinsen.
Der Klassiker unter den Firmenfinanzierungen ist ein wahrer Allrounder – für alle Branchen und für fast jede Höhe an Investitionsbedarf (solange die Sicherheiten stimmen). Wer die Ansprüche mit Blick auf die Bonität und das Unternehmensalter erfüllt, erhält den gewünschten Kredit.
Steuertipp: Da der Firmenkredit ganz klar einen unternehmerischen Zweck erfüllen soll, lassen sich die Zinsen steuerlich absetzen. Profitieren können davon Selbstständige, die ihre Steuerschuld über betriebliche Investitionen mindern können.
Gründer und StartUps nutzen gerne die Crowd
Die Finanzierung eines Unternehmens mittels einer Crowd funktioniert immer nach demselben Prinzip: Anstatt ein Geldinstitut mit der Finanzierung zu betrauen, wird das Finanzierungsprojekt online vorgestellt. Eben dort, auf sogenannten Crowdplattformen finden sich dann Interessierte ein, die das beitragen können, was sie finanzieren können und wollen. Was die Geldgeber dafür bekommen, ist abhängig von der jeweiligen Finanzierungsform. Beim Crowdfunding fällt die Gegenleistung höchst unterschiedlich aus, beim Crowdlending werden Darlehen online vermittelt, beim Crowdinvesting liegt der Fokus auf der Suche nach Investoren und Kleinanlegern, die als Gegenwert einen Unternehmensanteil erhalten.
Steuertipp: Der Gründer, der via Crowd ein Projekt finanzieren möchte, kann die Ausgaben, die nötig sind, um das Projekt vorzustellen, zu bewerben, etc. als Betriebsausgabe geltend machen. Auch der Gegenwert, den er den Geldgebern schuldet, ist als Betriebsausgabe zu verbuchen. Erhalten die Geldgeber ein „Geschenk“ als Gegenleistung für ihre Investition, kann das ähnlich verbucht werden wie Werbemittel.
Mehr Liquidität durch Factoring
Wer keinen großen Investitionsbedarf hat, sondern lediglich eine Option sucht, um die Liquidität des Unternehmens zu optimieren, für den stellt das Factoring eine beliebte Finanzierungsvariante dar. Die Geschäftsbeziehung zwischen Lieferant und Käufer wird erweitert um den sogenannten Factor. Bei diesem handelt es sich um ein Kreditinstitut oder um eine Factoring-Gesellschaft, die Forderungen aus Leistungen und Lieferungen aufkauft. Für den Weiterverkauf bezahlt der Factor direkt 80 bis 100 Prozent der zu bezahlenden Summe – stärkt so die Liquidität des Unternehmens und verringert das Risiko eines Zahlungsausfalls.
Steuertipp: Die Gebühren, die an die Factoring-Gesellschaft zu bezahlen sind, können ähnlich gehandhabt werden Zinsen. Das heißt, sie lassen sich steuerlich geltend machen als Ausgabe fürs Unternehmen.
Weg von der Kreditlinie der Hausbank – mithilfe von Finetrading
Zwischen Lieferant und Abnehmer ist das Zusammenspiel wie üblich: Es wird verhandelt, bestellt, geliefert und kontrolliert. Die Bezahlung jedoch übernimmt ein Zwischenhändler, der sogenannte Finetrader. Dieser erhebt eine geringe Gebühr von der der Abnehmer profitiert. Dieser erhält Skonto und hat oft länger Zeit, um seine Rechnung zu bezahlen. Von Vorteil ist diese Variante für alle jene, die im Saisongeschäft arbeiten oder Großaufträge zu bewerkstelligen haben.
Steuertipp: Wie bei den meisten Finanzierungsoptionen gilt auch hier, dass Gebühren und Zinsen als betriebliche Ausgabe die Steuerschuld mindern können.
Hohes Lagervolumen? Das kann die Liquidität steigern!
Eigentlich lernen Unternehmen ja, dass ein Lager vor allem Kosten verursacht – für die Immobilie selbst, das Interieur, ggf. Versicherungen sowie für alle jene, die im Lager arbeiten. Allerdings kann ein Lager bzw. das Lagervolumen sich auch positiv auf die Liquidität eines Unternehmens auswirken. Das funktioniert beispielsweise dann, wenn der Lagerbestand (der langfristig hoch sein muss) als Sicherheit ausgewiesen wird, um Finanzmittel zu erhalten, die die Liquidität verbessern. Die Lagerfinanzierung wird in vielen Branchen als attraktive Alternative zum Kontokorrentkredit bewertet. 85 Prozent des Einkaufspreises der Lagerware in Finanzmittel umzuwandeln, ist in der Praxis durchaus üblich. Diese Form der Finanzierung passt sich darüber hinaus auch dynamisch an und variiert mit Blick auf die Lagerbestände.
Steuertipp: Die Lagerfinanzierung funktioniert nur unter der Voraussetzung, dass ein Jahresumsatz von einer Million Euro erzielt wird, der Lagerbestand einen Wert von mindestens 200.000 Euro hat und ein regelmäßiger Umschlag des Lagers gewährleistet ist. Auch hier gilt: Die Zinsen sowie Verwaltungs- und Prüfgebühren sind betriebliche Ausgaben.
Zahlungsvermögen schützen mithilfe von Leasing-Modellen
Wer seine verfügbaren Geldmittel aktiv erhöhen möchte, setzt auf Factoring. Wer hingegen lediglich die Liquidität des Unternehmens schützen möchte, ist mit Leasing-Modellen gut bedient. Vergleichbar ist ein Leasingvertrag mit einem Mietverhältnis. Gemietet werden vornehmlich Autos und Lastkraftwagen sowie Maschinen und Geräte. Der Vorteil ist, dass bei vielen Leasingverträgen der Service rund um das gemietete Gerät direkt mit in den Leasingkosten abgedeckt sind. Damit wird das Leasen nicht nur für jene interessant, die keinen Fuhrpark anschaffen möchten, sondern auch für jene, die das Rundum-Sorglos-Paket beispielsweise für Drucker, Scanner, Kopierer und Co. buchen möchten. Häufig wird das Leasing-Modell auch als Mietkauf-Finanzierungsoption bezeichnet.
Steuertipp: Die Miete, die beim Leasing bezahlt wird, kann ebenso wie die Kosten für verpflichtende Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen steuerlich geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um eine betriebsrelevante Ausgabe.