Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für ein Erststudium als Erstausbildung, welche nicht im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses (z. B. Lehre, duales Studium, Referendariat) absolviert werden, sind nach geltendem Recht nur begrenzt bis zu 6.000 Euro (bis 2011: 4.000 Euro) als Sonderausgaben absetzbar, während die Kosten für jegliche Bildungsmaßnahmen nach abgeschlossener Berufsausbildung oder im Rahmen eines Dienstverhältnisses – auch für eine Lehre oder ein Erststudium nach einer Lehre – in voller Höhe als Werbungskosten berücksichtigt werden (§ 9 Abs. 6, § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG).
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Kategorie: Steuererklärung 2020
Umsatzsteuer: Wahlrecht auf Kleinunternehmerregelung
Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG). Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer können sie wählen, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer
- im Vorjahr nicht höher als 22.000 Euro (früher: 17.500 Euro) war und
- im laufenden Jahr voraussichtlich nicht höher als 50.000 Euro sein wird.
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Scheidung: Prozesskosten um Unterhalt absetzbar?
„Ehe kaputt und Kasse leer“. Sowohl Trennungsunterhalt an den getrennt lebenden Ehegatten als auch nachehelicher Unterhalt an den geschiedenen Ehegatten schmälern ganz erheblich das verfügbare Einkommen. Aber kann der Unterhaltsempfänger auch die anfallenden Prozesskosten als Werbungskosten geltend machen?
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Betriebsrenten: Beitragsentlastung bei der Krankenversicherung
Seit 2004 müssen Rentner auf Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung mit dem allgemeinen Beitragssatz in voller Höhe von 14,6 % zahlen (vorher nur die Hälfte). Zusätzlich ist der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in voller Höhe zu zahlen, rund 1 bis 1,5 %. Für die gesetzliche Rente müssen Rentner nur den halben Beitragssatz zahlen. Hinzu kommt die Pflegeversicherung, ebenfalls in voller Höhe von 3,05 % plus 0,25 % für Kinderlose.
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Soldaten in Uniform: Freifahrtberechtigung ab 2020
Mit einer besonderen Geste will die Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer den Soldaten für ihren Dienst „Respekt und Dank“ zollen und zugleich die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Öffentlichkeit erhöhen. Und zu diesem Zweck gibt es einen Deal zwischen Bundesverteidigungs-, Verkehrs- und Finanzministerium zugunsten der Soldaten in Uniform.
Freistellungsaufträge: Zu Jahresbeginn überprüfen und neu justieren!
Mit dem Freistellungsauftrag können Sie während des Jahres selbst über Ihren Sparerpauschbetrag verfügen und bis zu dieser Höhe Ihre Kapitalerträge brutto für netto kassieren. Damit wird verhindert, dass die Banken auf Kapitalerträge die Abgeltungsteuer einbehalten, die später im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zu erstatten wäre. Der Freistellungshöchstbetrag – für alle erteilten Freistellungsaufträge – beträgt für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro.
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Unterhaltszahlungen besser bereits im Januar leisten
Unterhaltszahlungen an Angehörige sind grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen nach § 33a Abs. 1 EStG absetzbar, sofern eine entsprechende Verpflichtung besteht und das eigene Einkommen und Vermögen des Unterhaltsempfängers bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zudem gilt in 2020 ein Höchstbetrag von 9.408 Euro für die abziehbaren Leistungen. Doch die Zahlungen sollten nicht zu spät geleistet werden.
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Nebentätigkeit: Neue Dienstanweisungen zur Steuerfreiheit
Bei nebenberuflich ausgeübten Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, Dirigent oder Chorleiter, Trainer oder Mannschaftsbetreuer usw. bleiben Vergütungen bis zu 2.400 Euro steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG) und auch sozialversicherungsfrei (§ 14 Abs. 1 SGB IV). Gleiches gilt für eine künstlerische Nebentätigkeit, z. B. als Organist in der Kirche, sowie für die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen.
Neue Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge 2020
Für beruflich oder betrieblich veranlasste Auslandsreisen und für doppelte Haushaltsführung im Ausland gelten im Jahre 2020 folgende Verpflegungs- und Übernachtungspauschbeträge (BMF-Schreiben vom 15.11.2019, IV C 5-S 2353/19/10010-001).
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Midijob: Geänderte Berechnung im Übergangsbereich bis 1.300 Euro
Bei Überschreiten der Minijob-Grenze von 450 Euro monatlich besteht Versicherungspflicht in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung. Doch seit dem 1.7.2019 werden im neuen Übergangsbereich bis 1.300 Euro (Midijob) die Sozialabgaben für die Arbeitnehmer von einer ermäßigten Bemessungsgrundlage berechnet. Diese wird nach einer komplizierten Berechnungsformel ermittelt (§ 20 Abs. 2 SGB IV).
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Verdienst: Mindestlohn zum 1.1.2020 erhöht
Seit 2015 gilt branchenunabhängig ein Mindestlohn. Zum 1.1.2019 wurde er auf 9,19 Euro angehoben. Zum 1.1.2020 erfolgt weitere Erhöhung auf 9,35 Euro. Die Steigerung orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung (Mindestlohnanpassungsverordnung). Der Mindestlohn soll verhindern, dass Arbeitnehmer zu Löhnen beschäftigt werden, die unangemessen sind und den elementaren Gerechtigkeitsanforderungen nicht genügen.
Auswärtstätigkeit: Neuer Übernachtungspauschbetrag für Berufskraftfahrer
Ab 2020 wird ein neuer Übernachtungspauschbetrag eingeführt. Bisher können Berufskraftfahrer, die in der Schlafkabine ihres Lkw übernachten, keine Übernachtungspauschbeträge geltend machen. Gleichwohl entstehen ihnen Aufwendungen für die Benutzung der sanitären Einrichtungen auf Raststätten (Dusche, Toilette) sowie für die Reinigung der Schlafkabine im Lkw (Bettwäsche).
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Neue und höhere Freibeträge für Renteneinkünfte
Menschen, die bedürftig sind und die Regelaltersgrenze (65 Jahre plus x Monate) erreicht haben oder dauerhaft erwerbsgemindert sind, erhalten die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach §§ 41 SGB XII – vergleichbar Hartz IV bei erwerbsfähigen bedürftigen Menschen. Eigenes Einkommen wird angerechnet, wobei hier bestimmte Freibeträge gelten.
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Solidaritätszuschlag wird ab 2021 teilweise abgeschafft
Das Bundestag hat am 14.11.2019 die weitgehende Abschaffung des Solidaritätszuschlags beschlossen: Nicht schon 2020, sondern erst 2021(!) – rein zufällig findet im Jahre 2021 die Bundestagswahl statt – soll der Solidaritätszuschlag für 90 Prozent der Steuerzahler entfallen, weitere 6,5 Prozent werden teilweise entlastet, und 3,5 Prozent müssen ihn vorerst komplett weiterzahlen.
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Baukindergeld: Vorsicht, wenn Kinder selbst Eigentum erwerben
Mit dem Baukindergeld wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland gefördert. Ist bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Dabei kommt es auf den „Haushalt“, also auf alle Haushaltsmitglieder an.
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Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung steigt 2020
Seit 2015 müssen gesetzlich Krankenversicherte zusätzlich zum KV-Beitrag einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag zahlen, der je nach Krankenkasse unterschiedlich hoch ist. Dieser Zusatzbeitrag war bis 2018 alleine vom Versicherten zu tragen. Seit 2019 wird der Zusatzbeitrag wie der normale KV-Beitrag jeweils in gleichem Maße von Arbeitgebern und Beschäftigten bzw. Rentenversicherung und Rentnern getragen (geändert durch das „GKV-Versichertenentlastungsgesetz“ vom 11.12.2018).
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AfA: Kürzere Nutzungsdauer für Wohngebäude ansetzen?
Auch wer einen Altbau erwirbt, den er zu Wohnzwecken vermieten möchte, darf üblicherweise nur 2 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes als Absetzungen für Abnutzung (AfA) geltend machen. Der Gesetzgeber unterstellt eine Nutzungsdauer von 50 Jahren. Bei Wohngebäuden, die bereits vor 1925 fertiggestellt worden sind, werden 40 Jahre und ein AfA-Satz von 2,5 Prozent zugrunde gelegt.
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Umsatzsteuer: Verbesserung der Kleinunternehmerregelung
Gewerbetreibende und Freiberufler mit eher geringen Umsätzen können sich von den Unannehmlichkeiten der Umsatzsteuer befreien, wenn sie von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen (§ 19 Abs. 1 UStG).
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Eigenheimverkauf: Kein Spekulationsgewinn trotz kurzzeitiger Vermietung
Werden Immobilien innerhalb von zehn Jahren an- und wieder verkauft, so liegt ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft vor. Früher sprach man insoweit von Spekulationsgeschäften und in der Regel ein Spekulationsgewinn erzielt. Ausnahmen von der Steuerpflicht gelten nur bei eigengenutzten Objekten (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG).
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Wann ist ein Vereinsvorstand sozialversicherungspflichtig?
Es gibt viele Vereinsvorstände, die ihre Tätigkeit nicht nur abends und am Wochenende ausüben, sondern die einen gewissen Teil ihrer Arbeitszeit „für den Verein“ aufwenden. Das betrifft zumeist Vereine mit vielen Mitgliedern oder Vereine, bei denen der Vereinsvorstand quasi auch gleichzeitig wie ein Geschäftsführer tätig wird. Erhält der Vereinsvorsitzende dann eine Vergütung, die über eine äußerst geringe Aufwandsentschädigung hinausgeht, kann diese der Sozialversicherung, also insbesondere der Renten- und Arbeitslosenversicherung, unterliegen.
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Zweitwohnungssteuer: Verfassungswidrig aber anwendbar?
Die Zweitwohnungssteuer ist für viele Steuerbürger ein Ärgernis. Zwar ist mit ihr oftmals eine gewisse Lenkungsfunktion der Gemeinden verbunden, die verhindern wollen, dass zu viele Zweitwohnungen als reine Feriendomizile genutzt werden. Tatsächlich ist sie aber eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Daher ist es nicht verwunderlich, dass sich zahlreiche Inhaber von Zweitwohnungen gegen die Zweitwohnungssteuer zur Wehr setzen.
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