Das Existenzminimum von Kindern muss aus verfassungsrechtlichen Gründen von der Steuer freigestellt werden. Dies geschieht durch den Kinderfreibetrag und den BEA-Freibetrag (für Betreuung, Erziehung und Ausbildungsbedarf). Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung automatisch, ob für die Eltern diese Freibeträge für Kinder oder das während des Jahres ausbezahlte Kindergeld günstiger sind.
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Kategorie: Urteile
Kosten einer privat beschäftigten Pflegekraft nicht absetzbar?
Aufwendungen für die Beschäftigung einer Pflegekraft zur Versorgung und Betreuung einer pflegebedürftigen oder kranken Person sind grundsätzlich wie Krankheitskosten in voller Höhe als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG absetzbar, wobei eine zumutbare Belastung anzurechnen ist.
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Häusliches Arbeitszimmer bei Pool-Arbeitsplatz
Mit Pool-Arbeitsplatz ist hier nicht der Arbeitsplatz eines Bademeisters gemeint, sondern ein oder mehrere Schreibtische im Betrieb, die von mehreren Mitarbeitern an ihren Bürotagen je nach Bedarf genutzt werden. Denn zunehmend dürfen Mitarbeiter an einigen Tagen zu Hause arbeiten und müssen nur an den anderen Tagen im Betrieb anwesend sein.
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Urlaubsabgeltung: Anspruch der Erben bei Tod des Arbeitnehmers
Dies ist zwar kein Steuertipp, aber dennoch eine geldwerte Info für Arbeitnehmer bzw. deren Erben: Wenn Urlaub nicht in Anspruch genommen werden kann, zahlt der Arbeitgeber im Allgemeinen eine Entschädigung zur Abgeltung verfallener Urlaubsansprüche. Doch was passiert, wenn der Arbeitnehmer stirbt und deswegen seinen Urlaub nicht mehr nehmen kann?
Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
Vorfälligkeitsentschädigung: Berechnung zugunsten des Kunden geändert
Für die vorzeitige Ablösung eines Immobilienkredits gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Die Immobilie soll lastenfrei verkauft werden oder das Darlehen soll in einen neuen Kredit mit günstigeren Konditionen umgeschuldet werden. In beiden Fällen wird die Bank eine sog. Vorfälligkeitsentschädigung verlangen (§ 490 Abs. 2 und § 502 BGB).
Burnout: Bei beruflichem Zusammenhang Werbungskosten
Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Schwierig ist der Nachweis bei psychosomatischen Erkrankungen, weil davon Menschen aller Bevölkerungskreise unabhängig von einer Erwerbstätigkeit betroffen sein können.
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Haushaltsnahe Dienste: Bonus auch für Notrufsystem beim betreuten Wohnen
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen sind bis zu 20.000 Euro mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr, von der Steuerschuld abziehbar (§ 35a Abs. 2 EStG). Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören auch Pflege- und Betreuungsleistungen. Die Steuervergünstigung können auch Personen in Anspruch nehmen, die in einem Altenheim, Altenwohnheim, Pflegeheim oder Wohnstift leben.
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Doppelter Haushalt: Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei Verheirateten
Zahlreiche Städte verlangen inzwischen eine Zweitwohnungsteuer, zu zahlen von Bürgern mit Zweit- oder Ferienwohnung. Betroffen davon sind auch zigtausende Berufspendler, die am Beschäftigungsort aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten. Wird bei Ihnen eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt, können Sie neben der Wohnungsmiete und den Fahrtkosten auch die Zweitwohnungsteuer als Werbungskosten absetzen (R 9.11 Abs. 8 Satz 2 LStR).
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Arbeitszimmer: Wider Erwarten keine Lockerung der strengen Abzugsregeln
Seit Jahrzehnten ist klar, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur dann steuerlich anerkannt wird, wenn der Raum von den übrigen Wohnräumen abgetrennt ist, büromäßig ausgestattet ist und so gut wie ausschließlich beruflich genutzt wird. Eine private Mitbenutzung darf gegenüber der beruflichen Nutzung allenfalls von nur ganz untergeordneter Bedeutung sein.
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Abgeltungsteuer: Zinsen auf erstattete Kreditbearbeitungsgebühren steuerpflichtig
Im Jahre 2014 hat der Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen entschieden, dass Bearbeitungsgebühren für Kreditverträge rechtswidrig sind und von den Banken zu erstatten sind. Dies betrifft insbesondere Raten- und Autokredite sowie Darlehen zur Immobilienfinanzierung, nicht jedoch Bausparverträge.
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Wie Sie Ihr Fitnessstudio von der Steuer absetzen
Mehr Sport gehört wahrscheinlich zu den beliebtesten Vorsätzen für das neue Jahr. Was vielen wohl nicht bekannt sein dürfte: Die Kosten für ein Fitnessstudio kann man als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen.
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Doppelter Haushalt: Umzugskostenpauschale nicht absetzbar
Im Rahmen der doppelten Haushaltsführung können allerlei Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Zu den abzugsfähigen Kosten der doppelten Haushaltsführung gehören u.a. auch die Kosten für den Umzug in die Zweitwohnung am Beschäftigungsort sowie für die Auflösung der Zweitwohnung nach Beendigung der auswärtigen Tätigkeit.
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Geschiedene: Zahlung zum Versorgungsausgleich als Werbungskosten?
Nach neuem Scheidungsrecht ab 1.9.2009 sind einvernehmliche Vereinbarungen zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs durchaus erwünscht. Im Zusammenhang mit der Ehescheidung kommen verschiedene Zahlungen in Betracht, um den Versorgungsausgleich auszuschließen, die Kürzung der eigenen Versorgungsansprüche zu vermeiden oder die eigenen Versorgungsansprüche zu sichern.
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Fahrten zur Arbeit: Umwegfahrten aus dienstlichem Grund besser absetzbar
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Auch Betreuung von Haustieren begünstigt
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, und zwar mit 20 %, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a Abs. 2 EStG). Begünstigt sind u.a. die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen durch ambulante Pflegedienste oder selbstständige Pflegekräfte sowie die Betreuung von Kindern durch selbstständige Tagesmütter oder Au-Pairs im Haushalt des Auftraggebers.
Rentennachzahlung: Zinsen auf den Nachzahlungsbetrag jetzt voll steuerpflichtig
Renten werden oftmals erst später bewilligt und dann in einem größeren Betrag nachgezahlt, z.B. aufgrund von Rechtsstreitigkeiten oder nach Klärung des Sachverhalts. Auf eine Rentennachzahlung muss der Versicherungsträger zusätzlich Zinsen zahlen – und zwar bei Renten von der gesetzlichen Rentenversicherung in Höhe von 4 % p.a. (§ 44 Abs. 1 SGB I).
Kindererziehung: Niedrigere Sozialversicherungsbeiträge für Eltern?
Eltern tragen mit ihrer Kindererziehungsleistung dazu bei, dass die Umlagesysteme der Sozialversicherung erhalten bleiben und ihre Kinder später die Rente und medizinische Versorgung auch der Kinderlosen bezahlen. Sollen deshalb Mütter und Väter zum Ausgleich für die Erziehung ihrer Kinder geringere Beiträge in die Sozialversicherung einzahlen – und Kinderlose damit höhere Beiträge?
Schornsteinfeger: Kosten wieder voll abzugsfähig
Das Bundesfinanzministerium (BMF) rudert zurück: Alle Ausgaben für Schornsteinfeger werden ab sofort wieder voll als Handwerkerleistungen nach § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) anerkannt. In allen noch offenen Fällen wurde der Fiskus aufgefordert, die Steuerermäßigung rückwirkend zu gewähren. Damit sind alle Arbeit durch einen Schornsteinfeger wieder in vollem Umfang als Handwerkerleistung steuerbegünstigt.
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Riester-Rente: Zinsen und Erträge sind keine begünstigten Altersvorsorgebeiträge
Sparbeiträge in einen Riester-Vertrag werden vom Staat durch die Altersvorsorgezulage und ggf. einen ergänzenden Sonderausgabenabzug gefördert. Um die volle Zulage zu erhalten, muss ein Mindesteigenbeitrag von 4 % des Vorjahreseinkommens, mindestens aber der Sockelbetrag von 60 Euro, in den Vertrag eingezahlt werden.
Buß- und Verwarnungsgelder: Übernahme durch Arbeitgeber ist steuerpflichtig
Beim bundesweiten Blitz-Marathon am 16. und 17. April 2015 wurden insgesamt 3.254.819 Fahrzeuge kontrolliert, 91 262 Fahrzeuge waren zu schnell unterwegs. Manche Arbeitgeber zahlen die Strafzettel für ihre Außendienstmitarbeiter oder Nutzer eines Firmenwagens, die diese auf ihren dienstlichen Fahrten „gesammelt“ haben.