Kategorie: Steuerbescheid


Verzögerungen beim Steuerbescheid – Besondere Fälle dauern länger

Wer seinen Steuerbescheid noch nicht in den Händen hält, muss sich unter Umständen noch etwas länger gedulden. Die Finanzämter können bestimmte Steuererklärungen nicht bearbeiten, weil die dafür notwendige Software nicht verfügbar ist. Der Radiosender MDR Info wurde von einem seiner Hörer darauf aufmerksam gemacht.
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Steuererklärung: Auch Auslandsrentner im Fokus des Finanzamts

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Rentner, die heute im Ausland leben, aber früher in Deutschland gearbeitet und Beiträge zur deutschen Rentenversicherung bezahlt haben, müssen ihre deutsche Sozialversicherungsrente in den meisten Fällen auch in Deutschland versteuern. Das betrifft sowohl Deutsche, die ihren Lebensabend nun im Ausland verbringen, als auch Ausländer, die nach vielen Arbeitsjahren in Deutschland wieder in ihr Heimatland zurückgekehrt sind.
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Falscher Steuerbescheid: Einspruch beim Finanzamt ist auch per Mail möglich

Zahlendreher, vom Finanzamt gestrichene Abzugsposten, unberücksichtigte Urteile sowie Erlasse oder falsch angewendete Vorschriften – die Liste, warum ein Steuerbescheid falsch sein kann, ist lang. Zum Glück kann der Steuerzahler sich dagegen wehren und Einspruch gegen einen unrichtigen Steuerbescheid einlegen. Das ist auch online möglich.
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Achtung Spam: Der Virus steckt im Steuerbescheid

Das Bayerische Landesamt für Steuern warnt aktuell vor einer Spam-Welle mit angeblichen Mitteilungen des Finanzamts bzw. der Steuerverwaltung. Sie fordern den Empfänger zum Öffnen des Mail-Anhangs auf, der einen Virus oder Trojaner auf dem Rechner des Empfängers ablegt. Das Landesamt empfiehlt dringend , die Nachricht sofort zu löschen und insbesondere die anhängende Datei keinesfalls zu öffnen.
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Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Steuerbescheide erst ab Mitte März

Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.