Seit einiger Zeit haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, mit binären Optionen zu handeln. Dabei stellt sich natürlich die Frage, wie erzielte Gewinne zu versteuern sind. Grundsätzlich unterliegen Erträge aus dem Handel mit Digitaloptionen der Abgeltungssteuer. Diese beträgt pauschal 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Da die Mehrzahl der Broker ihren Sitz im Ausland haben, wird die Steuer nicht automatisch an das zuständige Finanzamt abgeführt. Somit müssen Anleger ihre Gewinne in der Steuererklärung aufführen. Ähnlich verhält es sich auch mit den Steuern auf CFDs, wie unter www.binaereoptionen.com nachzulesen ist.
Versteuerung bei ausländischen Brokern
Viele Anleger gehen fälschlicherweise davon aus, dass im Ausland erzielte Gewinne nicht der deutschen Steuer unterliegen. Diese Meinung ist jedoch komplett falsch. Online Broker, die ihre Geschäfte vom Ausland aus betreiben sind allerdings keine Zahlstelle für das Finanzamt. Anleger sind deshalb verpflichtet, ihre Gewinne selbst zu ermitteln und dem für sie zuständigen Finanzamt mitzuteilen.
Dies gilt auch dann, wenn der Broker in Deutschland eine Zweigniederlassung betreibt. Vorteil dabei ist, dass die Steuer nicht unmittelbar abgeführt wird und das Geld somit für neue Orders zur Verfügung steht. Es ist jedoch ratsam, rechtzeitig Rücklagen für eine mögliche Steuernachzahlung zu bilden.
Neu im Bereich #binäreoptionen?
Bei uns erfahrt Ihr diese Woche, wie Ihr die #Gewinne richtig versteuert. Trader sollten sich von Beginn an darüber im Klaren sein, dass Gewinne unter keinen Umständen verschwiegen werden dürfen. Werden erzielte Erträge dem Finanzamt nicht gemeldet, handelt es sich hierbei juristisch gesehen um eine Steuerhinterziehung.
Sparerpauschbetrag ausnutzen
Glücklicherweise müssen nicht die gesamten Gewinne aus Kapitalerträgen versteuert werden. Jedem Steuerpflichtigen steht ein jährlicher Freibetrag von 801 Euro zur Verfügung. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag auf 1.602 Euro. Da die meisten Menschen ihr Geld bei verschiedenen Brokern, Banken oder Versicherungen angelegt haben lässt sich der Freibetrag auf mehrere Anlagen verteilen.
Gleichzeitig wirken sich auch mögliche Verlust auf die Steuerhöhe aus. So haben Anleger die Möglichkeit, ihr Minus in der Anlage KAP zur Steuererklärung aufzuführen. Am besten lassen sich Gewinne und Verluste anhand von lückenlosen Kontoauszügen belegen. So kann sich das Finanzamt einen detaillierten Überblick über die im Steuerjahr angefallenen Handelstätigkeiten verschaffen. Sind dabei Gewinne und Verluste angefallen können diese gegeneinander aufgerechnet werden. Liegen die Verluste höher, kann die Differenz auf das nächste Steuerjahr übertragen werden. In diesem Fall kommt es natürlich zu keinen Steuerzahlungen.
Warum haben viele Broker ihren Sitz auf Zypern?
Bei einem Vergleich wird schnell deutlich, dass die Mehrzahl der Binäre Optionen Broker ihren Firmensitz auf Zypern haben. Dies liegt in erster Linie daran, dass eine Regulierung durch die zypriotische Finanzaufsicht Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) deutlich günstiger ist als beispielsweise in Deutschland. Ein Firmensitz auf Zypern bedeutet folglich nicht, dass es sich um einen unseriösen Anbieter handelt. Im Gegenteil, die CySEC hat sich in den letzten Jahren einen sehr guten Ruf in der Finanzbranche erworben.
Die Regulierung ist an strenge Auflagen geknüpft. So müssen beispielsweise angelegte Kundengelder getrennt vom eigenen Firmenvermögen verwaltet werden. Auf den Handel mit einem nicht regulierten Broker sollte dagegen verzichtet werden. Hier werden die Transaktionen kaum überwacht und es kann bei einer Insolvenz zum kompletten Verlust des angelegten Geldes kommen.
Also ich habe einmal 523 Euro ausgezahlt bei einem Broker der in Zypern sitzt und mein Steuerberater meinte, dass ich das nicht versteuern müsse, weil das eine einmalige Sache wäre. Quasi wie wenn man im Casino mal Geld gewinnt. Wenn man aber von dem Trading lebt, ist das vermutlich eine andere Sache.
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