In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass bei Hochschullehrern (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richtern (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet. Sie können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen.
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Autor: Leander Bretschger
Glück gehabt: Steuerzahler darf zuviel erstattete Lohnsteuer behalten
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil (VII R 55/10) entschieden, dass das Finanzamt versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt.
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Häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit
In zwei Urteilen hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals zur Neuregelung der Abzugsbeschränkung bei häuslichen Arbeitszimmern entschieden. Für die Berufsgruppen der Hochschullehrer (Urteil vom 27. Oktober 2011 VI R 71/10) und Richter (Urteil vom 8. Dezember 2011 VI R 13/11) bildet danach das Arbeitszimmer (wie bisher) nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung mit der Folge, dass sie die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch nach neuem Recht nicht als Werbungskosten abziehen können.
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Umsatzbesteuerung von Leistungen eines Partyservice
Mit Urteil vom 23. November 2011 XI R 6/08 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Leistungen eines Partyservice-Unternehmens grundsätzlich sonstige Leistungen (Dienstleistungen) darstellen, die dem Regelsteuersatz (von derzeit 19%) unterliegen. Anderes gilt nur dann, wenn der Partyservice lediglich Standardspeisen ohne zusätzliches Dienstleistungselement liefert oder wenn besondere Umstände belegen, dass die Lieferung der Speisen der dominierende Bestandteil des Umsatzes ist. Die Lieferung von Lebensmittelzubereitungen unterliegt nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) dem ermäßigten Umsatzsteuersatz (von derzeit 7%).
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Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend
Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) hat in einer Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Finanzamtsdaten zu Lohnersatzleistungen teilweise unzutreffend sind.
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Probleme beim Versand der Steuerunterlagen
In der Zeit vom 04.01. bis 06.01.12 14 Uhr traten vereinzelt ein Fehler bei der ELSTER-Schnittstelle auf. Hierdurch wurden einige Steuerfälle für das Steuerjahr 2011 als Testfall übertragen und können nicht vom Finanzamt bearbeitet werden.
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Steuerbescheide erst ab Mitte März
Die Oberfinanzdirektion hat in einer Pressemitteilung daruaf hingewiesen, dass in diesem Jahr die Steuerbescheide wohl erst ab März verschickt werden können. Als Grund werden gesetzliche Änderungen genannt, die Arbeitgebern und Versicherungen eine Frist bis zum 28. Februar eines Jahres einräumen, Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung usw. an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Erst nach Eingang dieser Daten ist eine abschließende Bearbeitung eines Steuerfalls möglich, so dass der fertige Steuerbescheid nicht vor Mitte März im heimischen Briefkasten landet.
Abgabefrist für die Steuererklärung 2011
Eigentlich ist alles we immer. Trotzdem möchten wir an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass auch in diesem Jahr die Steuererklärung wieder bis zum 31. Mai bei den Finanzämtern abgegeben werden muss. Das gilt ebenso für die Erklärung zur Körperschaftsteuer, zur Gewerbesteuer sowie zur Umsatzsteuer. Einen abweichenden Termin gibt es, wenn die Steuererklärung durch einen Steuerberater angefertigt wird. Dann endet die Frist am 31. Dezember 2012.
Bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn aus Land- und Forstwirtschaft nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, endet die Frist nicht vor Ablauf des fünften Monats, der auf den Schluss des Wirtschaftsjahres 2011/2012 folgt.
Geplante Updates von Lohnsteuer kompakt
Lohnsteuer kompakt führt regelmäßige Updates an der bestehenden Software aus. Updates werden dabei vollautomatisch im Hintergund auf unseren Servern eingespielt, so dass der Anwender bei der Nutzung des Programmes keine Nachteile hat.So ist z.B. jederzeit gewährleistet, dass die Steuerdaten immer mit der aktuellsten Version von ELSTER an das zuständige Finanzamt übertragen werden.
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Semestergebühren sind abziehbare Ausbildungskosten
Semestergebühren sind Ausbildungskosten. Deshalb können sie in voller Höhe vom Einkommen des Kindes abgezogen werden. Das gilt auch dann, wenn in den Semestergebühren ein Studententicket enthalten ist, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 22.09.2011 Az. III R 38/08 entschied. Über diese und über anzuerkennende Aufwendungen informiert der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V.
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Lohnsteuer kompakt 2011 geht an den Start
Auch 2012 können Windows- und Mac-Nutzer mit der neuen Version der Online-Steuererklärung viel Geld sparen. Viele Erweiterungen und Verbesserungen machen die Nutzung von Lohnsteuer kompakt zur neuen Steuersaison noch einfacher.
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Lohnsteuer kompakt mit erweitertem Umfang
Mit dem Beginn der neuen Steuersaison erweitert die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt seinen Nutzerkreis. Richtete sich das Steuerprogramm in den vergangenen Jahren vornehmlich an steuerpflichtige Arbeitnehmer, können nun auch Selbständige Lohnsteuer kompakt nutzen, um ihre Steuererklärung zu erledigen.
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