So beantragen Sie eine Fristverlängerung!

Abgabefrist naht: So beantragen Sie eine Fristverlängerung!
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Wenn Sie die Abgabefrist zum 2. September 2024 für Ihre Steuererklärung 2023 nicht einhalten können, sollten Sie eine Fristverlängerung beantragen. Sonst kann ein Verspätungszuschlag drohen. Aber keine Sorge! In der Regel akzeptiert das Finanzamt eine geringfügige Verzögerung von wenigen Tagen oder einer Woche ohne Probleme.

Für eine erhebliche Verlängerung der Frist können Sie ein formloses Anschreiben mit der Bitte um Fristverlängerung senden. In vielen Fällen genügt dies, um die Abgabefrist zu verlängern. Wir bieten auch ein Musteranschreiben an, das Ihnen dabei helfen kann.

Antrag per Brief, Fax oder E-Mail möglich

Ein Antrag per Brief oder Fax ist aber natürlich schon aus Beweisgründen immer besser. Das Finanzamt akzeptiert aber auch eine einfache E-Mail.

Wenn Sie nur wenige Tage oder eine Woche mehr Zeit benötigen, können Sie sich auch telefonisch an das zuständige Finanzamt wenden, nachdem die Frist abgelaufen ist. Die Kontaktdaten finden Sie leicht über unsere Finanzamt-Suche.

Kein Anspruch auf eine Fristverlängerung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Fristverlängerung. Die Entscheidung liegt beim Finanzbeamten. Lehnt das Finanzamt ab, sollten Sie versuchen, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen.

Warum ist rechtzeitige Einreichung wichtig?

In § 152 AO wird geregelt, wann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag zwingend erheben muss. Der Sachbearbeiter hat dabei keinen Entscheidungsspielraum mehr, wie dies bisher der Fall war. Selbst wenn Sie eigentlich eine Rückerstattung erwarten, müssen Sie diese Zuschläge zahlen, und die Steuerlast kann geschätzt werden, was oft nicht zu Ihren Gunsten ist.

Musterbrief: Fristverlängerung

Im Bereich Musterbriefe stellt Ihnen Lohnsteuer kompakt zahlreiche Anschreiben an Ihr Finanzamt zur Verfügung. Dort finden Sie auch den Musterbrief für den Antrag auf Fristverlängerung.

Beantragen Sie am besten eine stillschweigende Fristverlängerung, wenn Sie dann nichts mehr hören, ist Ihr Antrag genehmigt.

 

11 Kommentare zu “So beantragen Sie eine Fristverlängerung!”:

  1. Birgit Krause

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 bis zum 15.10.2024.
    Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir leider nicht ehr möglich. Ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüßen

    Birgit Krause

    1. Chanice Pöppel Autor

      Vielen Dank für Ihren Hinweis!

      Bitte beachten Sie, dass eine Fristverlängerung nicht über unseren Blog beantragt werden kann. Um die Verlängerung zu beantragen, wenden Sie sich direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Dies ist in der Regel schriftlich, per E-Mail oder telefonisch möglich.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung!

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Lohnsteuer kompakt-Team

  2. Erik Pröger

    Hallo sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantrage ich leider verspätet eine Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung.
    Seit einigen Wochen, war ich bestrebt für meine Frau und mich eine vernünftige Erklärung abzugeben.
    Doch wie der Zufall so will, versagte am vorletzten Wochenende mein Laptop( nachweislich) seinen Dienst.
    Einen neuen bekam ich durch Lieferverzögerung erst gestern Abend über Amazon. Laut den Mitarbeitern des Computer Shops hier im Wullen sind auch die Daten nur durch hohen Aufwand und Kosten evtl. wieder zu erlangen. Was bedeutet das ich quasi fast von vorne anfangen muss.

    Mit freundlichem Gruß
    E. Pröger

    1. Chanice Pöppel Autor

      Vielen Dank für Ihren Kommentar!

      Bitte beachten Sie, dass Sie die Fristverlängerung nicht über unseren Blog beantragen können. Um eine Fristverlängerung zu erhalten, müssen Sie den Antrag direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Dies kann in der Regel schriftlich, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung!

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr Lohnsteuer kompakt-Team

  3. Bernd Zieschang

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bitte um Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 bis zum 15.10.2024.
    Aus gesundheitlichen Gründen ist es mir leider nicht eher möglich. Ich bitte um Verständnis.

    Mit freundlichen Grüße

    Bernd Zieschang

  4. Friedhelm Balke

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich bitte um Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2023 bis zum 20.09 2024.
    Aus gesundheitlichen Gründen war es mir leider nicht eher möglich, ich bitte um Verständnis.
    Mit freundlichen Grüßen
    F. Balke

  5. Ursula Brech

    Abgabefrist-Verlängerung

    Hallo
    Ich bitte um Verlängerung meiner Abgabe für den Steuererklärung 2022 bis
    31.09.24.
    Ich konnte den Termin leider nicht einhalten da ich mich im Urlaub befinde und erst nächste Woche zurück komme.

    1. Chanice Pöppel Autor

      Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Beantragung einer Fristverlängerung nicht über unseren Blog erfolgen kann. Für die Fristverlängerung wenden Sie sich bitte direkt an Ihr zuständiges Finanzamt. Sie können den Antrag in der Regel schriftlich, per E-Mail oder telefonisch einreichen.

      Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Antragstellung!

      Freundliche Grüße
      Ihr Lohnsteuer kompakt-Team

  6. Ursula Brech

    Ursula Brech

    Es hat sich ein Fehler eingeschlichen es soll natürlich
    Steuererklärung für 2023 heißen,
    Entschuldigung

    Mit freundlichen Grüßen
    Ursula Brech

  7. Heidelinde Omsen-Lindlau

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Abgabefrist- Verlängerung

    Ich bitte um eine Fristverlängerung unserer Einkommensteuer Erklärung 2023, aus gesundheitlichen Gründen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Heidelinde Omsen-Lindlau

  8. Chanice Pöppel Autor

    Vielen Dank für Ihren Kommentar!

    Bitte beachten Sie, dass Sie die Fristverlängerung nicht über unseren Blog beantragen können. Um eine Fristverlängerung zu erhalten, müssen Sie den Antrag direkt bei Ihrem zuständigen Finanzamt stellen. Dies kann in der Regel schriftlich, per E-Mail oder per Telefon erfolgen.

    Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Beantragung!

    Mit freundlichen Grüßen
    Ihr Lohnsteuer kompakt-Team

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