Nichtanerkennung Arbeitszimmers als beruflicher Mittelpunkt
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Nichtanerkennung Arbeitszimmers als beruflicher Mittelpunkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die Arbeitszimmerkosten wurden nicht als Werbungskosten anerkannt, obwohl das Arbeitszimmer Mittelpunkt meiner beruflichen Tätigkeit ist.
Gemäß Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 02.03.2011, Aktenzeichen IV C 6 - S 2145/07/10002, kann ein Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit sein. Die dort ausgeführten Leistungen müssen für die betriebliche und berufliche Tätigkeit prägend sein.
Bitte berücksichtigen Sie die Arbeitszimmerkosten bei der Ermittlung der Einkünfte und ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster