Kosten Berufskrankheit als Werbungskosten (Burn-Out)
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Kosten Berufskrankheit als Werbungskosten (Burn-Out)
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Der Werbungskostenabzug für Behandlungskosten wurde nicht gewährt, obwohl diese im Zusammenhang mit einer seelisch bedingten Berufskrankheit angefallen sind.
Gemäß Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.07.2013, Aktenzeichen VI R 37/12, können Aufwendungen zur Wiederherstellung der Gesundheit betrieblich oder beruflich veranlasst sein. Es muss sich um eine typische Berufskrankheit handeln oder im Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
Der Bundesfinanzhof beschäftigt sich beim dem anhängigen Verfahren, Aktenzeichen VI R 36/13, mit der Rechtsfrage, ob psychische Erkrankungen Berufskrankheiten sind.
Bitte berücksichtigen Sie daher die Behandlungskosten als Werbungskosten und ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster