Bewirtungskosten als Arbeitnehmer
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Bewirtungskosten als Arbeitnehmer
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Bewirtungskosten wurden nicht als Werbungskosten berücksichtigt obwohl die Gesamtumstände der Bewirtung für eine berufliche Veranlassung sprechen.
[BEGRÜNDUNG:]
[- Der Anlass des Festes war ein geschäftlicher/dienstlicher [z.B. Firmenjubiläum, Geschäftsabschluss, gutes Jahresergebnis].
[- Ein Teil meiner Bezüge wird mir erfolgsabhängig gezahlt, hängt also in wesentlich von der Leistungsbereitschaft im Unternehmen ab. Ziel [der Feier / des Essens] war es in erster Linie, meine Mitarbeiter zu belohnen und motivieren.]
[- Mein Arbeitgeber hat die Gästeliste [mit-]bestimmt.]
[- Organisation und Ablauf waren durch meinen Arbeitgeber vorgegeben.]
[- Die Feier fand in Räumlichkeiten des Unternehmens statt.]
[- Die Feier hatte nicht den Charakter einer Privatveranstaltung, sondern einer offiziellen, geschäftlichen Veranstaltung.]
[- Mein Arbeitgeber hat bereits im Vorfeld eine weitere Feier ausgerichtet, bei der ich meine Repräsentationspflichten erfüllen konnte.]
[- Die Einladung galt für alle Mitarbeiter meiner Abteilung bzw. meines Unternehmens, obwohl ich nicht mit allen persönlichen Umgang habe.]
Bekannte, Freunde und Verwandte waren nicht eingeladen. Gemäß Bundesfinanzhof, Urteile vom 24.05.2007, Aktenzeichen VI R 78/04, vom 06.03.2008, Aktenzeichen VI R 68/06, und vom 19.06.2008, Aktenzeichen VI R 48/07 ist der Werbungskostenabzug für die Bewirtungsaufwendungen beruflich veranlasst, wenn private Interessen nur von untergeordneter Bedeutung sind.
Bitte ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster