Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Abgeltungsteuersatz bei Darlehen zwischen nahen Angehörigen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die Kapitalerträge aus dem Darlehen zwischen nahe stehenden Personen wurden mit der tariflichen Einkommensteuer besteuert. Der niedrigere Abgeltungsteuersatz wurde nicht berücksichtigt.
Die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG ist nicht schon deshalb nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG ausgeschlossen, weil Gläubiger und Schuldner der Kapitalerträge Angehörige i.S. des § 15 AO sind. Diese einschränkende Auslegung des Ausschlusstatbestands entspricht dem Willen des Gesetzgebers und ist auch aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.
Hierzu sind div Urteile des BFH ergangen:
BFH vom 29.04.2014, VIII R 9/13 (BStBl II 2014, 986), VIII R 35/13 (BStBl II 2014, 990), VIII R 44/13 (BStBl II 2014, 992),
BFH vom 28.01.2015, VIII R 8/14 (BStBl II 2015, 397)
Vergleiche Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 18.01.2016, Aktenzeichen IV C 1-S 2252/08/10004:017, 2015/0468306.
Bitte ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster