Aufwendungen für Betreuung in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Aufwendungen für Betreuung in Seniorenresidenz als haushaltsnahe Dienstleistung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Für die die Betreuungspauschale der [NAME UNTERKUNFT] wurde kein Steuerabzugsbetrag gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG als haushaltsnahe Dienstleistung gewährt.
In der Betreuungspauschale sind folgende Aufwendungen enthalten:
[- ein 24 Stunden Notrufsystem]
[- ein Beratungsangebot, z.B. Hilfe bei Behördenangelegenheiten und Schriftverkehr]
[- die Organisation von kulturellen Veranstaltungen]
[- die Bereitstellung des Mindestpersonals inklusive Nachtwache]
[- eine Soforthilfe im Notfall]
[- die hauswirtschaftliche Versorgung im Krankheitsfall]
[- eine Grund- und Behandlungspflege bei kurzzeitiger Erkrankung].
Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 03.09.2015, VI R 18/14, BStBl II 2016, 272, entschieden, dass für die Kosten für ein Notrufsystem die Steuerermäßigung in Anspruch genommen werden kann. Im Übrigen [verweise ich / verweisen wir] auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.11.2016, Aktenzeichen IV C 8-S 2296-b/07/10003:008.
Bitte erkennen Sie die Aufwendungen an und ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster