Aufwendungen Dichtigkeitsprüfung als Handwerkerleistungen
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Aufwendungen Dichtigkeitsprüfung als Handwerkerleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Die im Rahmen der Steuererklärung geltend gemachten Aufwendungen für eine Dichtigkeitsprüfung der Abwasseranlage wurden nicht als Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG berücksichtigt.
Die Dichtigkeitsprüfung zählt zu den Instandhaltungskosten da sie der vorbeugenden Schadensabwehr dient. Laut Bundesfinanzhof, Urteil vom 06.11.14, Aktenzeichen VI R 1/13, wird durch die regelmäßige Überprüfung die Lebensdauer von Geräten und Anlagen erhöht und dadurch deren Nutzbarkeit nachhaltig gesichert. Sie stellt eine Handwerkerleistung im Sinne des § 35a Abs. 3 EStG dar und ist gem. Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 09.11.2016, Aktenzeichen IV C 8-S 2296-b/07/10003:008 begünstigt.
Bitte erkennen Sie die Aufwendungen an und ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster