Friseur/Kosmetik/ Hand- und Fußpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Friseur/Kosmetik/ Hand- und Fußpflege als haushaltsnahe Dienstleistungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Für die in [meinem / unseren] Haushalt ausgeführten Leistungen [meines / unseres Friseurs / meiner / unserer Kosmetikerin / meiner / unserer Hand[Fuß]pflegerin] keinen Steuerabzugsbetrag gemäß § 35a Abs. 2 Satz 1 EStG als sonstige haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.
Das Bundesministerium für Finanzen vertritt in seinem Anwendungsschreibens IV C 8 – S 2296-b/07/1003:008 vom 09.11.2016 die Auffassung, dass solche Leistungen nur begünstigt sind, wenn sie im Zusammenhang mit der Pflege einer pflegebedürftigen Person stehen. Diese Auffassung ist nicht dem Gesetz zu entnehmen. Daher bitte ich um Berücksichtigung der Kosten bei der Berechnung des Steuerabzugsbetrages.
Haushaltsnahe Tätigkeiten sind gemäß § 35a EStG begünstigt, wenn sie gegen Entgelt von einer ordnungsgemäß angestellten Kraft oder von einem selbstständigen Dienstleister erbracht werden. Diese und weitere Voraussetzungen wie das Ausführen der Leistung in [meinem / unseren] Haushalt, das Vorliegen einer Rechnung und die Einzahlung auf ein Konto des Empfängers sind erfüllt.
Daher [bitte ich / bitten wir] um Berücksichtigung der Kosten bei der Berechnung des Steuerabzugsbetrages.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster