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 Musterbriefe


Verlust bei ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG)

Max Muster

Musterweg 12
12345 Berlin
 

Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt

Finanzamt Muster

Musterstr. 17
12345 Musterstadt
 

Verlust bei ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 3 Nr. 26a EStG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.

Bei der Steuerberechnung wird der Verlust aus der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht berücksichtigt.

Die ausgeübte Tätigkeit entspricht unstreitig den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26a EStG, so dass Einnahmen hieraus bis zur Höhe von 720 Euro steuerfrei sind. Gemäß § 3c EStG dürfen Ausgaben nur dann abgezogen werden, soweit diese nicht in unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen.

Bei Einnahmen, die nicht unbegrenzt steuerfrei gestellt werden, besteht das Abzugsverbot von Werbungskosten gemäß § 3c EStG nur in Höhe der tatsächlich steuerfreien Einnahmen. Somit sind die Werbungskosten in voller Höhe zu berücksichtigen, obwohl die Einnahmen unter 720 Euro liegen.

Zu dieser Rechtsfrage sind beim BFH zwei Verfahren mit dem Aktenzeichen VIII R 17/16 und III R 23/15 anhängig.

[Ich beantrage / Wir beantragen], das Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 AO bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen.


Mit freundlichen Grüßen


Max Muster