Nichtgewährung Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage wegen privater Nutzung
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Nichtgewährung Investitionsabzugsbetrag Photovoltaikanlage wegen privater Nutzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Bei der Ermittlung der Einkünfte wurde der Investitionsabzugsbetrag nicht gewinnmindernd berücksichtigt.
Im Rahmen der Gewinnermittlung [habe ich / haben wir] für die Photovoltaikanlage den Investitionsabzugsbetrag gewinnmindernd abgezogen. Der private Verbrauch des Stroms ist keine schädliche private Verwendung der Anlage, sondern eine Sachentnahme des produzierten Stroms, auch soweit für den selbst verbrauchten Strom keine Vergütung gezahlt wird. Vgl. BMF-Schreiben vom 20.11.2013, Aktenzeichen IV C 6-S 2139-b/07/10002, 2013/1044077, „Zweifelsfragen zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Absatz 1 bis 4 und 7 EStG“, Rz. 41.
Da das Wirtschaftsgut Photovoltaikanlage in meinem Betrieb [fast] ausschließlich betrieblich genutzt wird und der private Stromverbrauch keine schädliche außerbetriebliche Nutzung im Sinne des § 7g Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b EStG darstellt, [beantrage ich / beantragen wir], den Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g EStG zu berücksichtigen.
Bitte ändern Sie den Steuerbescheid entsprechend.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster