Kürzung Bewirtungsaufwendungen auf 70 %
Max Muster
Musterweg 12
12345 Berlin
Max Muster * Musterweg 12 * 12345 Musterstadt
Finanzamt Muster
Musterstr. 17
12345 Musterstadt
Kürzung Bewirtungsaufwendungen auf 70 %
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit [lege ich / legen wir] gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr [STEUERJAHR] vom [DATUM STEUERBESCHEID] Einspruch ein.
Bei der Gewinnermittlung wurden die abziehbaren Bewirtungsaufwendungen nur zu 70% gemäß § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Fassung des Artikel 9 Nr. 5 HBeglG 2004 vom 29.12.2003 berücksichtigt.
Ich beantrage, 80% der Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben, entsprechend der gesetzlichen Regelung vor Inkrafttreten des HBeglG 2004, abzuziehen. Beim Bundesverfassungsgericht, Aktenzeichen 2 BvL 4/13, ist ein Normenkontrollverfahren zur Frage, ob § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 2 EStG i.d.F. des Art. 9 Nr. 5 HBeglG 2004 vom 29.12.2003 mit dem Grundgesetz vereinbar ist, anhängig.
[Ich beantrage / Wir beantragen], das Einspruchsverfahren gemäß § 363 Absatz 2 AO bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster