Wie werden Einkünfte durch Trading mit Kryptowährung versteuert?

Immer wenn es um das Thema Steuern geht, tauchen zahlreiche Mythen auf und genauso verhält es sich auch bei der Kryptowährung. Wie aber wird die Kryptowährung versteuert? Um diese Frage zu klären, haben wir einen Experten gefragt. Im folgenden Artikel erfahren Sie, welche wichtigen Punkte bei der Besteuerung von Kryptowährung beachtet werden müssen.

 

Kryptowährungen und die Besteuerung

Ganz am Anfang müssen wir erst mal wissen, was ein Bitcon überhaupt ist. Einfach ausgedrückt ist ein Bitcon nichts anderes als eine Währung. Da diese Währung notenbankunabhängig, digital und anonym ist, sehen sie viele als Währung der Zukunft. Jedoch wie kann man mit Bitcon handeln und diese Währung versteuern? Die steuerlichen Regelungen, die auch bei Währungen greifen, können ebenfalls analog auf die Währung Bitcon angewendet werden. Es gibt nur einen kleinen Unterschied, denn Kryptowährungen erfahren eine Behandlung als nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter. Und dennoch erfolgt die Handhabung laut § 23 EStG analog zu Fremdwährungen.

Wir haben uns intensiv mit diesem Thema Kryptowährung beschäftigt und alle vorhandenen Möglichkeiten durchleuchtet und in der Praxis getestet. Die hier aufgeführten Informationen zeigen, wie es sich in der Praxis wirklich verhält, und weichen deshalb etwas von den praxisfernen Theorien ab. Es gibt mittlerweile über 1.100 Kryptowährungen und wir gehen davon aus, dass die von uns beschriebe Besteuerung auf jede einzelne Kryprowährung übertragbar ist.

 

Alles beginnt mit dem Einkauf von Kryptowährungen

Natürlich muss man die Kryptowährung erst mal irgendwo erwerben. Aber was muss beim Einkauf der Währung steuerlich beachtet werden? Wichtige Kriterien beim Erwerb der Kryptowährung sind der Anschaffungspreis und der Anschaffungszeitpunkt. Es ist also äußerst wichtig, dass diese Daten dokumentiert werden. Wann, an welcher Börse und zu welchem Preis habe ich meine Kryptowährung erworben? Diese Daten sollten Sie griffbereit haben, weil das Finanzamt diese Informationen erfragt und benötigt. Es ist also von Vorteil, diese Daten schon vorbereitet zu haben. Da es zu einem späteren Zeitpunkt auch für die Steuerfreiheit relevant wird, sollten vorsorglich so viele Aktivitäten wie möglich dokumentiert und abgespeichert werden. So erspart man sich definitiv den späteren Aufwand diese Daten zusammenzutragen. Bedenken Sie bitte, dass Sie mit der Kryptowährung der Zeit einen weiten Schritt voraus sind, denn viele Beamte des Finanzamtes kennen diese Währung überhaupt nicht.

 

Die Kapitalertragsteuer in Bezug auf Kryptowährungen

Bei unseren ausgiebigen Recherchen haben wir festegestellt, dass die Kapitalertragsteuer nicht auf die Kryptowährungen anzuwenden ist. Es gibt zwar zahlreiche Berichte, die das bestätigen, aber in der Praxis sieht das ganz anders aus. Obwohl es sich bei der Kryptowährung um Erträge aus einem Kapitalvermögen handelt, greift die Kapitalertragsteuer nicht. Erst wenn die Kryptowährung auch Zinsen oder ähnliche Erträge abwerfen würde, könnte die Kapitalertragsteuer angewendet werden. Weiterführende Informationen und ausreichend Testberichte finden Sie auf der Seite www.mrstocks.org.

 

FiFo-Verfahren

Wir haben in dem Abschnitt Einkauf schon erwähnt, dass es wichtig ist, seine Aktivitäten zu dokumentieren. Denn bei der Kryptowährung gilt die Einzelbewertung. Aus diesem Grund sollte zur Vereinfachung das FiFo-Verfahren angewendet werden. Anders heißt es auch First in und First out. Mit anderen Worten bzw. übersetzt heißt das, dass das zuerst gekaufte als das zuerst veräußerte gilt. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wann etwas gekauft wurde und natürlich auch zu welchem Preis. Jeder getätigte Einkauf hat somit seinen individuellen Einkaufswert, seinen eigenen Einkaufszeitpunkt und somit auch seine exklusive steuerliche Bewertung.

Info: Im deutschen Steuerrecht gilt grundsätzlich die Einzelbewertung. Sollten Wirtschaftsgüter gleichartig sein, kann jedoch von der Einzelbewertung abgewichen werden. Zur Vereinfachung ist dann aus steuerlichen Gründen das FiFo-Verfahren besser geeignet. Das Verfahren wird angewendet, weil die Veräußerung der ersten Steuerfreiheit so schneller erreicht werden kann. Ohne dieses Verfahren könnte erst mit dem letzten erworbenen Coins, dass ein Jahr gehalten hat, die Steuerfreiheit durch das Finanzamt bestimmt werden.

 

Sind Kryptowährungen steuerpflichtig?

Da es sich um eine Währung handelt, ist diese Frage erst mal mit einem Ja zu beantworten. Dennoch gibt es aber Ausnahmen. Für diesen Bereich sind die Aufzeichnungen wieder von großer Bedeutung. Sollte man diese Währung verkauft haben und somit mit der Kryptowährung einen Gewinn erzielt haben, ist dieser Gewinn entweder steuerfrei oder steuerpflichtig.

 

Wann ist der Verkauf der Kryptowährung steuerfrei?

Der Verkauf der Kryptowährung bleibt steuerfrei, wenn zwischen dem Einkauf und dem Verkauf mindestens 365 Tage liegen. An diesem Punkt sieht man wieder, wie wichtig das Dokumentieren der eigenen Aktivitäten ist. Um diese Steuerfreiheit vom Finanzamt zugesprochen zu bekommen, muss man den Zeitpunkt des Einkaufes und Verkaufes nachweisen können. Es ist also notwendig, alle Belege aufzubewahren und dem Finanzamt vorzulegen. Hat man mit der Währung Einkünfte wie Zinsen erzielt, verlängert sich dieser Zeitraum auf zehn Jahre.

 

Wann ist der Verkauf steuerpflichtig?

Aus den oben genannten Informationen ergibt sich, dass die Kryptowährung steuerpflichtig ist, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf weniger als 365 Tage liegen. In diesem Fall greift §23 EStG. Die Bezeichnung hierfür heißt privates Veräußerungsgeschäft. Zwischen dem Einkauf und dem Verkauf muss aber nicht nur weniger als ein Jahr liegen, sondern die Freigrenze von 600 Euro muss ebenfalls überschritten werden. Wenn diese Freigrenze überschritten wird, fällt sie einfach weg.

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