Wer einen Kredit von der Bank aufnimmt, der hat viele Kosten zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen können diese jedoch von der Steuer abgesetzt werden, insbesondere wenn der Grund für die Kreditaufnahme die persönlichen Einnahmen betrifft.
Fast jeder kommt früher oder später in die Situation, sich Geld von der Bank leihen zu müssen. Mal ganz unkompliziert in Form des Dispokredits, mal als langfristiges Darlehen. Egal wofür man sich entscheidet, jeder Kredit kostet Geld. Den größten Kostenfaktor machen die regelmäßigen Zinsen aus, aber auch die Abschlusskosten schlagen mitunter üppig zu Buche. So mancher fragt sich deshalb, ob er den Kredit wenigstens von der Steuer absetzen kann.
Was viele nicht wissen: Manchmal geht das tatsächlich. Dadurch wird der Kredit zwar nicht günstiger, aber immerhin lässt sich die Steuerlast ein wenig reduzieren. Ob die Kosten für einen Kredit von der Steuer absetzbar sind, ist in der Regel vom Verwendungszweck abhängig. Wer das Geld von der Bank ausschließlich für das Privatvermögen benötigt, also beispielsweise für den Kauf eines neuen Fernsehers oder den nächsten Urlaub, den lässt der Fiskus verständlicherweise abblitzen.
„Anders sieht die Lage aus, wenn der Kredit aus beruflichen Gründen aufgenommen wird“, erklärt der Finanzexperte von sofortkredite-24.com. „Wer sich als Freiberufler beispielsweise einen neuen Computer kaufen muss und das Geld nicht hat, der kann die Kreditkosten für diese Anschaffung steuerlich absetzen.“ Voraussetzung jedoch ist eine ordentliche Rechnung, aus der genau hervorgeht, was und zu welchem Preis es gekauft wurde.
Auch wer für den Job ein Auto benötigt, zum Beispiel um Kundentermine wahrzunehmen, kann ein Darlehen dafür absetzen. Gleiches gilt für den Kredit einer beruflich notwendigen Zweitwohnung. Wer das Auto hingegen nur privat nutzt oder die Wohnung braucht, um am Wochenende in der Nähe der Freundin zu sein, kann den Kredit nicht von der Steuer absetzen.
Auch wenn es um Kredite für Immobilien geht, kommt es darauf an, ob mit diesen Einnahmen generiert werden. Wer das zu kaufende Haus vermietet, kann die Kosten absetzen. Wer privat darin wohnt, nicht. Das gilt auch für Kredite, die zu Renovierungs- oder Instandhaltungszwecken aufgenommen werden. Bei Immobilien, die sowohl selbst genutzt werden, teilweise aber auch vermietet werden, muss der vermietete Teil mit einem eigenen Darlehensbetrag in der jährlichen Steuererklärung angeben werden.