Die finanziellen Belastungen einer Adoption, insbesondere bei internationalen Verfahren, können enorm sein. Viele betroffene Eltern empfinden diese Kosten als außergewöhnlich und hoffen auf steuerliche Berücksichtigung. Doch die deutsche Rechtsprechung sieht dies anders: Adoptionskosten sind „nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen unausweichlich, sondern beruht auf dem freien, nicht von außen bestimmten Willen“ (BFH-Urteil vom 13.3.1987, III R 301/84; BFH-Urteil vom 10.3.2015, VI R 60/11).
Schlagwort: Rechtslage
Rentenangleichung Ost: Keine Neuberechnung des Rentenfreibetrages
Regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung des persönlichen Rentenfreibetrages. Eine Neuberechnung erfolgt jedoch, wenn sich die Rente aus anderen Gründen ändert, z. B. bei Rentennachzahlungen, Anrechnung eigenen Einkommens auf die Witwenrente, Übergang von einer Teilrente zur Vollrente und umgekehrt. Wird nach der Rentenangleichung Ost auch zu der Rentenfreibetrag neu berechnet?