Schlagwort: Pressemitteilung

Steuererklärung für 2015: Optimierte Bedienbarkeit von Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Vor allem die Bedienbarkeit der Anwendungen wurde deutlich verbessert und die Plausibilitätsprüfung optimiert.


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Steuererklärung 2014: Die fünf wichtigsten Steuer-Änderungen

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. Das Programm führt die Steuerpflichtigen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und ist steuertechnisch immer auf dem neuesten Stand. „Vor allem für mobile Arbeitnehmer hat sich in diesem Jahr steuerrechtlich viel getan“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.
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Last-Minute-Steuer-Erklärung: Mit den Web-Diensten SteuerGo.de und Lohnsteuer-kompakt.de sparen

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Sonntag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst am 1. Juni abgeben können. Schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf den Portalen Lohnsteuer-kompakt.de und SteuerGo.de erledigen. Der Vorteil: Steuerpflichtige können sofort loslegen, ohne lästige Installation und ständige Updates.
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Steuererklärung auf PC, Tablet und Smartphone: Mit Lohnsteuer kompakt und SteuerGo Zeit und Steuern sparen

Die Online-Steuererklärungen Lohnsteuer kompakt und SteuerGo starten mit wichtigen Verbesserungen ins neue Steuerjahr und werden somit noch kundenfreundlicher. SteuerGo wurde speziell für Tablet-Nutzer konzipiert und ist auch auf Englisch und Polnisch verfügbar. Einmalig in Deutschland: Das klassische Online-Steuer-Programm Lohnsteuer kompakt ist ab sofort ebenfalls geräteübergreifend in gleichbleibender Qualität zu nutzen.
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Last-Minute-Steuer-Erklärung: Mit Lohnsteuer kompakt schnell und effektiv Sparen

Bis zum 31. Mai muss die Steuererklärung für das Vorjahr beim Finanzamt eingetroffen sein. Dieses Jahr fällt der Stichtag auf einen Samstag, so dass Steuerpflichtige die Erklärung auch erst zum 2. Juni abgeben können. Besonders schnell und effektiv lässt sich die Steuererklärung online auf dem Portal Lohnsteuer-kompakt.de erledigen. „Unsere Kunden erhalten im Schnitt eine Steuer-Rückerstattung von 1.069 Euro“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

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Neue Funktionen bei Lohnsteuer kompakt: „Kunden sparen im Schnitt 1000 Euro in nur einer Stunde

Das Portal Lohnsteuer kompakt hat verschiedene Neuerungen eingeführt, damit die Steuererklärung für 2013 möglichst einfach durchzuführen ist. „Wir haben uns an denAnregungen unserer Kunden orientiert und erbringen genau die Service-Leistungen, die das  Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt wirklich erleichtern“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt. „Mit den vielen Hilfestellungen dauert das Erstellen der Steuererklärung in der Regel nur eine Stunde, bei einer durchschnittlichen Steuerersparnis von 1000 Euro.“
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Wann kommt mein Steuerbescheid? – Frühestens Mitte März

Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2013 werden laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen, frühestens Anfang März verschickt. Die Begründung dafür liegt in der andauernden Frist für Arbeitgeber, Versicherungen (z. B. Kranken- und Pflegeversicherung) und anderen Instituten, zur Übermittlung der Steuerdaten an das Finanzamt.
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Neue Funktion bei Lohnsteuer kompakt: Erste Online- Steuer-Software mit Live-Spar-Rechner

Ab sofort bekommen Kunden von Lohnsteuer kompakt einen ganz besonderen Service geboten. Lohnsteuer kompakt weist Steuerpflichtige nach Eingabe ihrer Daten darauf hin, in welchen Bereichen sie noch legal Steuern sparen können. Das Besondere: Anstatt einfach nur allgemeine Tipps zu geben, rechnet Lohnsteuer kompakt das individuelle Steuer-Spar-Potenzial genau aus.


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Lohnsteuer kompakt erste Online-Steuersoftware mit Bescheidprüfung

Ab sofort können Kunden von Lohnsteuer kompakt ihren elektronischen Steuerbescheid online abrufen und direkt prüfen. Weicht das Finanzamt ungerechtfertigt von den Angaben des Steuerpflichtigen ab, kann dieser direkt Einspruch einlegen.
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Fiskus lässt Steuerzahler zu lange warten

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) fordert Fristverlängerung zur Abgabe der Steuererklärung. Die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2012 und damit die Auszahlung von Steuererstattungen werden nach Aussagen des Steuergewerkschaftschefs Thomas Eigenthaler voraussichtlich nicht vor Mitte März 2013 erfolgen. Die Finanzämter benötigen damit zu lange, um die Softwareprogramme für die Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2012 umzustellen, kritisiert der BdSt.
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Steuererklärung für 2012 ist ab sofort möglich

Mit Lohnsteuer kompakt starten Sie in die neue Steuersaison. Als erste deutsche Steuersoftware bietet Lohnsteuer kompakt Ihnen seit dem 16.11.2012 die Einkommensteuererklärung für 2012 an. Lediglich die Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt ist erst nach Ablauf des Steuerjahres 2012 möglich.

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So gelingt der Steuerendspurt 2012

Zum Jahresende verlangt das Finanzamt Steuerzahlern noch Einiges ab: Fristen wollen beachtet, Formulare ausgefüllt und Anträge unterschrieben werden. Wer sich an die Fristen hält, kann mehr Geld in Geschenke anlegen.

Ehepaare können noch bis zum 30. November ihre Steuerklasse wechseln. Das lohnt sich zum Beispiel, wenn einem der Ehepartner Arbeitslosigkeit droht oder die Ehefrau schwanger ist“, sagt Leander Bretschger, Geschäftsführer von Lohnsteuer kompakt.

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Lohnsteuer kompakt bietet Geringverdienern die kostenlose Steuererklärung

Geringverdiener mit einem zu versteuernden Einkommen von unter 10.000 pro Jahr können die Online-Steuererklärung Lohnsteuer kompakt im Jahr 2012 vollkommen kostenfrei nutzen. Sie profitieren neben der für alle Nutzer kostenlosen Dateneingabe und -prüfung sowie der unentgeltlichen Steuerberechnung auch von der gebührenfreien Abgabe ihrer Steuerunterlagen.
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