Schlagwort: Pendlerpauschale

Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?

Leiharbeitnehmer aufgepasst: Mehr Fahrtkosten steuerlich absetzbar?

Leiharbeitnehmer stehen in einem Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher, nicht mit dem Entleiher. Ihre Einsätze sind oft befristet, was steuerliche Fragen zu Fahrtkosten aufwirft: Können sie ihre Fahrten zur Arbeit nach Reisekostengrundsätzen oder nur mit der Entfernungspauschale absetzen? Der Bundesfinanzhof (BFH) und das Finanzgericht Düsseldorf haben hierzu wichtige Urteile gefällt – mit erfreulichen Ergebnissen für Leiharbeiter.


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BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand

BFH-Entscheidung: Fahrkostenregelungen für Leiharbeitnehmer auf dem Prüfstand

Leih- oder Zeitarbeitnehmer stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Entleiher, sondern zum Verleiher. Sie sind typischerweise stets bei Kunden ihres Arbeitgebers tätig. Oftmals streiten sich Leiharbeitnehmer mit dem Finanzamt darum, ob sie ihre Fahrten zur jeweiligen Arbeitsstelle nach Dienstreisegrundsätzen oder lediglich mit der Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) geltend machen können.
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Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht

Deutschlandticket: Preisnachlass für Arbeitgeber mindert Pendlerpauschale nicht

Seit dem 1. Mai 2023 gilt das Deutschlandticket, vielfach als 49-Euro-Ticket bezeichnet. Arbeitgeber haben die Möglichkeit, ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket bereitzustellen. Wenn sie dabei einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis des Tickets leisten, gewährt das jeweilige Verkehrsunternehmen zusätzlich fünf Prozent Übergangsabschlag bzw. Rabatt auf den Ausgabepreis.
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Pendlerpauschale: Nachweis der Arbeitstage

Pendlerpauschale: Nachweis der Arbeitstage

Fahrten zur Arbeit, genauer gesagt zu ersten Tätigkeitsstätte, sind mit der Pendlerpauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer abziehbar; seit 2021 gelten 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer gehalten, im Rahmen seiner Steuererklärung  die exakte Anzahl der Tage anzugeben, an denen er tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Nur für diese Tage wird die Pendlerpauschale gewährt.
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Ungeklärte Steuerfragen bei Zeitarbeitnehmern

Ungeklärte Steuerfragen bei Zeitarbeitnehmern

Anders als reguläre Angestellte stehen Zeitarbeitnehmer bekanntlich nicht in einem Arbeitsverhältnis zu dem Betrieb, bei dem sie tatsächlich arbeiten, sondern zum Personaldienstleister, der sie vermittelt hat. Dieser Umstand macht die Einkommenssteuererklärung in manchen Bereichen ein wenig komplizierter und ist zudem noch immer Gegenstand juristischer Klärung und Beurteilung. Betroffen sind vor allem die Punkte Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand. Hinzu kommt die generelle Frage nach der zeitlichen Abgrenzung einer Zeitarbeit. Wir wollen an dieser Stelle die bisherigen Fakten zusammentragen und Hinweise geben.
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Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten?

Unfallkosten mit der Entfernungspauschale abgegolten?

Aufwendungen infolge Unfall, Beschädigung oder Diebstahl sind nach bisherigem Verständnis stets zusätzlich zur Entfernungspauschale und zusätzlich zur Dienstreisepauschale als Werbungskosten absetzbar, wenn sich der Schaden auf einer beruflich veranlassten Fahrt ereignet. Die Unfallkosten oder andere Aufwendungen sind in voller Höhe abziehbar, nicht etwa nur mit dem beruflichen Nutzungsanteil. Andererseits werden sie auch nicht mit dem beruflichen Nutzungsanteil an-erkannt, wenn der Schaden auf einer privaten Fahrt eintritt.
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