Aufwendungen für eine medizinisch notwendige Diät oder für ärztlich verordnete Nahrungsergänzungsmittel können für Betroffene erheblich sein. Dennoch sind solche Ausgaben steuerlich meist nicht absetzbar, selbst wenn sie im Zusammenhang mit einer Krankheit stehen und eine medikamentöse Behandlung ersetzen.
Schlagwort: Krankheitskosten
Umbaumaßnahmen: Kosten für krankheitsbedingten Hausumbau absetzbar?
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen.
Sind Besuche im Thermalbad steuerlich absetzbar?
Krankheitsbedingte Aufwendungen sind als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar. Dies gilt wenn die Maßnahemn der Heilung einer Krankheit oder zumindest dem Ziel dienen, die Krankheit erträglicher zu machen und ihre Folgen zu lindern. Davon abzugrenzen sind Aufwendungen zur allgemeinen Vorbeugung gegen Krankheiten und zur Erhaltung der Gesundheit. Diese werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Wie ist der Besuch im Thermalbad zu beurteilen.´?
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Therapiekosten bei Burnout als Werbungskosten absetzbar?
Immer mehr Menschen fühlen sich erschöpft und ausgebrannt – sie leiden unter einem „Burnout„. Eine psychosomatische Erkrankung mit den Symptomen des Burnout und eines psychophysischen Erschöpfungssyndroms stellt grundsätzlich keine „typische Berufskrankheit“ dar. Es handelt sich vielmehr um eine schwer objektivierbare Erkrankung, die Menschen aller Bevölkerungskreise, unabhängig von einer Erwerbstätigkeit, treffen kann.
Fitnessclub: Kosten für Besuch steuerlich nicht abziehbar
Krankheitskosten sind bekanntlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art gemäß § 33 EStG absetzbar. Voraussetzung dafür aber ist, dass die medizinische Notwendigkeit, d. h. die Zwangsläufigkeit der Aufwendungen, durch eine Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird (§ 64 Abs. 1 Nr. 1 EStDV). Handelt es sich um wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethoden, ist ein Attest des Amtsarztes oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung erforderlich (§ 64 Abs. 1 Nr. 2f EStDV). Zählen aber auch die Beiträge für einen Fitnessclub dazu?
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Krankheitskosten: Verzicht auf Kostenerstattung wegen Beitragserstattung
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis.
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Erhöhte Lebensmittelkosten wegen Bulimie absetzbar?
Eine Bulimie ist medizinisch fraglos als Krankheit zu werten, sie tritt meist bereits unter Heranwachsenden oder im frühen Erwachsenenalter auf. Bei dieser Ess- und Brechsucht handelt es sich um eine psychogene Essstörung, bei der in exzessiver Weise Nahrungsmengen in kürzester Zeit zugeführt und anschließend Maßnahmen (z. B. selbstinduziertes Erbrechen usw.) ergriffen werden, um das Körpergewicht in einem (sub)normalen Rahmen zu halten.
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, professionelle Zahnreinigungen, Behandlungen auf Privatrechnung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
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Legasthenie: Amtsärztliches Attest nur bei auswärtiger Unterbringung erforderlich
Bei einer Lese- und Rechtschreibestörung kann es sich um eine vorübergehende Lernschwäche handeln oder um eine krankhafte Legasthenie oder Dyslexie. Eine Krankheit liegt vor, wenn eine Lese- und Rechtschreibestörung auf einer „isolierten Störung der zerebralen, für das Lesen und Schreiben notwendigen Wahrnehmungsfunktionen bei gleichzeitiger normaler Entwicklung der übrigen zentralen Funktionen beruht“. Dann stellen die Aufwendungen zur Behandlung Krankheitskosten dar und sind als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG – unter Anrechnung einer zumutbaren Belastung – absetzbar.
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Dürfen Beitragsrückerstattungen um eigene Aufwendungen gekürzt werden?
Personen mit privater Krankenversicherung erhalten von ihrer Versicherungsgesellschaft Beitragsrückerstattungen, wenn sie Leistungen nicht in Anspruch genommen haben. Eine solche Beitragsrückerstattung mindert die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge im Erstattungsjahr und darüber hinaus im Zahlungsjahr. Um die Beitragsrückerstattung zu retten, zahlen die Versicherten oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche und verzichten damit auf eine Kostenübernahme durch die Versicherung. Die Frage ist, ob die selbst getragenen Aufwendungen die anrechenbare Beitragserstattung vermindern und so den Sonderausgabenabzug vergrößern.
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Krankheitskosten: Kürzung um die zumutbare Belastung verfassungsgemäß
Wenn Sie in der Steuererklärung Krankheitskosten, z.B. Zuzahlungen, Eigenbeteiligungen, Selbstbehalte, profes-sionelle Zahnreinigung usw., als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG geltend machen, zieht das Finanzamt davon automatisch eine zumutbare Belastung ab. Dies ist Ihr Selbstbehalt, den Sie von den Aufwendungen übernehmen müssen, bevor die Allgemeinheit der Steuerzahler Ihnen hilft.
Burnout: Bei beruflichem Zusammenhang Werbungskosten
Aufwendungen zur Verminderung oder Behebung gesundheitlicher Störungen, die typischerweise mit der betreffenden Berufstätigkeit verbunden sind, können Werbungskosten sein, wenn es sich um typische Berufskrankheiten handelt oder der Zusammenhang zwischen der Erkrankung und dem Beruf eindeutig feststeht. Schwierig ist der Nachweis bei psychosomatischen Erkrankungen, weil davon Menschen aller Bevölkerungskreise unabhängig von einer Erwerbstätigkeit betroffen sein können.
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Krankheitskosten: Selbstbehalte nicht als Sonderausgaben absetzbar
Personen mit privater Krankenversicherung zahlen oftmals Arztrechnungen bis zu einer bestimmten Höhe aus eigener Tasche, um so die Beitragsrückerstattung zu retten, die oftmals bis zu sechs Monatsbeiträge betragen kann. Die Beitragserstattung reduziert zwar die abzugsfähigen Versicherungsbeiträge beim Sonderausgabenabzug und bringt so eine geringere Steuerersparnis. Doch dieser Nachteil könne – so meinen viele – ausgeglichen werden, in dem die selbst getragenen Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG geltend gemacht werden und hier eine entsprechende Steuerersparnis bringen.
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Umbaumaßnahmen aufgrund einer Behinderung sind außergewöhnliche Belastungen
Wenn ein Familienmitglied von einer Behinderung betroffen ist, werden oftmals erhebliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder am Eigenheim erforderlich, um dem Behinderten trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiterhin ein Leben in seiner gewohnten Umgebung zu ermöglichen und ihm den Umzug in ein Pflegeheim zu ersparen. Solche Aufwendungen für behinderungsbedingte Umbaumaßnahmen können als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sein, wenn Sie bestimmte Bedingungen beachten.
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Krankheitskosten: Vorauszahlung von hohen Behandlungskosten absetzbar?
Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art der Höhe nach unbegrenzt absetzbar. Doch vorher müssen Sie einen Teil der Kosten selber übernehmen, die sog. zumutbare Belastung, die sich nach der Höhe Ihres Einkommens, der Anzahl der Kinder und Ihrem Familienstand richtet (§ 33 Abs. 3 EStG). Weil die zumutbare Belastung jedes Jahr aufs Neue wieder überschritten werden muss, bevor sich die außergewöhnlichen Belastungen steuermindernd auswirken, ist es vorteilhaft, möglichst viele außergewöhnliche Belastungen in ein Jahr zu legen, Rechnungen vorzeitig zu bezahlen oder aber durch Stundung die Bezahlung ins nächste Jahr zu verschieben.
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