Schlagwort: Krankenversicherung

Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben

Krankenversicherung: Pauschale Bonuszahlungen mindern Sonderausgaben

Grundsätzlich mindern Beitragsrückerstattungen der Krankenkasse den Betrag, der als Sonderausgaben abziehbar ist. Seit einiger Zeit ist aber umstritten, wie Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherungen für gesundheitsbewusstes Verhalten steuerlich zu behandeln sind. Die Finanzverwaltung war lange der Meinung, auch diese Zahlungen müssten die Sonderausgaben mindern.
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Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen in 2018

Krankenversicherung: Geringere Belastungsgrenze für Zuzahlungen in 2018

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung müssen für alle möglichen medizinischen Leistungen Zuzahlungen leisten und Eigenanteile übernehmen, z. B. zu Arzneimitteln, Massagen, Krankengymnastik oder Krankenhausbehandlung. Bei den Zuzahlungen gibt es jedoch eine Belastungsgrenze, die vor finanzieller Überforderung schützen soll. Die Eigenbelastung des Versicherten und seiner Familie ist begrenzt auf 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt pro Kalenderjahr. Bei chronisch Kranken auf 1 %.
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Steuererklärung für 2017: Das ist neu

Steuererklärung für 2017: Das ist neu

Wie in jedem Jahr gab es auch für das Jahr 2017 wieder eine Fülle von steuerlichen Änderungen und Neuregelungen. Hier sehen Sie wichtigsten Neuerungen für die Steuererklärung für 2017, die Sie kennen sollten.
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Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge 2018 ändern

Wie sich die Sozialversicherungsbeiträge 2018 ändern

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2018 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Somit steigen für die Sozialversicherungsbeiträge 2018 dann auch die Höchstbeträge für Gutverdiener.
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Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung

Basisabsicherung: Doppelt versichert in gesetzlicher und privater Versicherung

Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind – nach Kürzung um vier Prozent für den Krankengeldanspruch – in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Ebenfalls in voller Höhe absetzbar sind Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung, soweit diese der Basisabsicherung dienen.
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Vorsorge: Selbstbehalt in der Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Vorsorge: Selbstbehalt in der Krankenversicherung keine Sonderausgaben

Beiträge zur gesetzlichen und privaten Basiskrankenversicherung sowie zur gesetzlichen Pflegeversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Oftmals vereinbaren Privatversicherte einen mehr oder weniger hohen Selbstbehalt in der Krankenversicherung, um so die Beiträge niedriger zu halten. Das bedeutet: Sie können auch nur die niedrigeren Beiträge als Sonderausgaben absetzen.
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Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2017 ändern werden

Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2017 ändern werden

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2017 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen inkl. Zuschüsse aus einem Bonusprogramm durch die Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Doch ist dies rechtens?
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Krankenversicherung: Keine Kürzung der Zusatzbeiträge um vier Prozent

Krankenversicherung: Keine Kürzung der Zusatzbeiträge um vier Prozent

Neben dem allgemeinen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung, der vom Versicherten und vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger jeweils zur Hälfte getragen wird, mussten die Versicherten in den Jahren 2009 bis 2014 einen einkommensabhängigen Sonderbeitrag von 0,9 % und bei manchen Kassen einen einkommensunabhängigen Zusatzbeitrag alleine bezahlen.
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Krankenversicherung: Höhere Einkommensfreigrenze für Familienversicherung

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Familienangehörige beitragsfrei mitversichert, wenn ihr Gesamteinkommen regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nicht überschreitet. Da die Bezugsgröße sich meist jährlich ändert, ändert sich folglich auch die Einkommensgrenze für die beitragsfreie Versicherung von Familienangehörigen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Jahre 2015 beträgt die Einkommensgrenze 405 Euro monatlich.
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Krankenversicherung: Erhöhung des Zusatzbeitrag im Jahre 2016

Zum 1.1.2015 wurde der bisherige einkommensabhängige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent und der einkommensunabhängige Zusatzbeitrag, die alleine vom Versicherten zu zahlen waren, umgewandelt in einen einkommensabhängigen kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der Krankenversicherung, der weiterhin alleine vom Versicherten zu tragen ist.


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Sozialabgaben: Höhere Beiträge für Gutverdiener im Jahre 2016

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2016 die Werte in der Sozialversicherung neu und höher festgesetzt. Es steigen für die Sozialabgaben sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.


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Krankenversicherung: Keine Kürzung um Zuschüsse aus einem Bonusprogramm

Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Darauf sind Beitragsrückerstattungen der Krankenversicherung anzurechnen. Sie mindern die abzugsfähigen Beiträge unabhängig davon, ob und in welcher Höhe sich die Beiträge steuermindernd ausgewirkt haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG).
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Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015

Krankenversicherung der Rentner: Neuer Zusatzbeitrag gilt ab März 2015

Seit dem 1. Januar 2015 gilt eine Änderung bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, der für alle Kassen gleich war, wurde ersetzt durch einen neuen Zusatzbeitrag, der je nach Kasse unterschiedlich hoch sein. Ebenso wie der Sonderbeitrag muss auch der Zusatzbeitrag vom Versicherten alleine aufgebracht werden.
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Arbeitgeberzuschüsse zu Krankenversicherung voll auf Basisbeiträge anrechenbar

Beiträge zur Basiskrankenversicherung sowie zur Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in voller Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar. Wer allerdings als privat Versicherter steuerfreie Zuschüsse des Arbeitgebers erhält, muss sich diese anrechnen lassen.
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Krankenversicherung: Neuregelung der Beitragszahlung ab 2015

Krankenversicherung: Neuregelung der Beitragszahlung ab 2015

Für alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sinkt der allgemeine Beitragssatz 2015! Jede Krankenkasse kann aber zukünftig einen eigenen Zusatzbeitrag fordern. Seit 2009 beträgt der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung einheitlich bei allen Krankenkassen 15,5 %, der ermäßigte Beitragssatz beträgt 14,9 %. Der Beitrag besteht grundsätzlich aus drei Komponenten: Grundbeitrag, Sonderbeitrag und Zusatzbeitrag.
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Sozialversicherung: Wie sich die Beiträge im Jahre 2015 ändern werden

Wie jedes Jahr werden auch im Jahre 2015 die Werte in der Sozialversicherung neu festgesetzt. Es steigen sowohl die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung West und Ost als auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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